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ASSTEL Lebensversicherung AG - Geschäftsbericht 2009

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Jahresabschluss<br />

1.2. Risikoversicherungen<br />

1.3. Zusatzversicherungen<br />

(IZV, BUZ)<br />

Überschussverwendungsart (alternativ)<br />

Gewinnverband Todesfallbonus in % Schlusszahlung in % des<br />

der Versicherungssumme überschussberechtigten Beitrages<br />

Die Risikoversicherungen des Gewinnverbands RisL E1 sind überschussberechtigt gemäß<br />

den Regelungen für Risikoversicherungen des Gewinnverbands ER 86 im Abrechnungsverband<br />

E.<br />

Zusatzversicherungen nach den genannten Tarifen erhalten bei Tod des Versicherten,<br />

bei Kündigung der Zusatzversicherung oder bei Erleben des Ablaufs der Beitragszahlungsdauer<br />

eine Schlusszahlung. Für jedes volle abgelaufene Versicherungsjahr wird ein<br />

Prozentsatz der für dieses Versicherungsjahr gezahlten überschussberechtigten Zusatzbeiträge<br />

gewährt.<br />

Im Deklarationszeitraum beträgt dieser Prozentsatz 30 %.<br />

Männer Frauen Männer Frauen<br />

Kap Pis 5, RisB E1, RisB, S1 85 85 35 35<br />

Gewinnverband Basis-Überschussanteil Grunddividende<br />

des Deckungskapitals des Beitrages<br />

Beitragspflichtige<br />

Versicherungen<br />

RisL E2 0,00 45,00<br />

Beitragsfreie<br />

Versicherungen<br />

RisL E2 0,00 (0,40) 0,00<br />

Zusatzversicherungen nach den Tarifen IZV und BUZ, für die eine Barrente geleistet wird,<br />

erhalten einen laufenden Überschussanteil in Höhe von 0,5 % (1,0 %) des überschussberechtigten<br />

Deckungskapitals. Wird die Rente erst für weniger als 12 Monate gezahlt,<br />

so wird der laufende Überschuss anteilig gewährt. In dem laufenden Überschussanteil<br />

ist die Beteiligung an den Bewertungsreserven in Höhe von 0,0 % enthalten.<br />

Der laufende Überschussanteil wird zur Bildung einer Gewinnrente verwendet, die zusammen<br />

mit der versicherten Rente fällig wird. Die Gewinnrenten sind wiederum wie die<br />

Grundrente überschussberechtigt.<br />

Zusatzversicherungen zu den Tarifen der Gewinnverbände Kap 5 M, GrF 6, Kp M1 und<br />

Kp G1 sowie Zusatzversicherungen der Gewinnverbände BUZL E1 und BUZL S1 sind überschussberechtigt<br />

gemäß den Regelungen für Zusatzversicherungen des Abrechnungsverbandes<br />

E.<br />

66 <strong>ASSTEL</strong> <strong>Lebensversicherung</strong> <strong>AG</strong> <strong>2009</strong><br />

in %

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