ASSTEL Lebensversicherung AG - Geschäftsbericht 2009
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Jahresabschluss<br />
1.2. Risikoversicherungen<br />
1.3. Zusatzversicherungen<br />
(IZV, BUZ)<br />
Überschussverwendungsart (alternativ)<br />
Gewinnverband Todesfallbonus in % Schlusszahlung in % des<br />
der Versicherungssumme überschussberechtigten Beitrages<br />
Die Risikoversicherungen des Gewinnverbands RisL E1 sind überschussberechtigt gemäß<br />
den Regelungen für Risikoversicherungen des Gewinnverbands ER 86 im Abrechnungsverband<br />
E.<br />
Zusatzversicherungen nach den genannten Tarifen erhalten bei Tod des Versicherten,<br />
bei Kündigung der Zusatzversicherung oder bei Erleben des Ablaufs der Beitragszahlungsdauer<br />
eine Schlusszahlung. Für jedes volle abgelaufene Versicherungsjahr wird ein<br />
Prozentsatz der für dieses Versicherungsjahr gezahlten überschussberechtigten Zusatzbeiträge<br />
gewährt.<br />
Im Deklarationszeitraum beträgt dieser Prozentsatz 30 %.<br />
Männer Frauen Männer Frauen<br />
Kap Pis 5, RisB E1, RisB, S1 85 85 35 35<br />
Gewinnverband Basis-Überschussanteil Grunddividende<br />
des Deckungskapitals des Beitrages<br />
Beitragspflichtige<br />
Versicherungen<br />
RisL E2 0,00 45,00<br />
Beitragsfreie<br />
Versicherungen<br />
RisL E2 0,00 (0,40) 0,00<br />
Zusatzversicherungen nach den Tarifen IZV und BUZ, für die eine Barrente geleistet wird,<br />
erhalten einen laufenden Überschussanteil in Höhe von 0,5 % (1,0 %) des überschussberechtigten<br />
Deckungskapitals. Wird die Rente erst für weniger als 12 Monate gezahlt,<br />
so wird der laufende Überschuss anteilig gewährt. In dem laufenden Überschussanteil<br />
ist die Beteiligung an den Bewertungsreserven in Höhe von 0,0 % enthalten.<br />
Der laufende Überschussanteil wird zur Bildung einer Gewinnrente verwendet, die zusammen<br />
mit der versicherten Rente fällig wird. Die Gewinnrenten sind wiederum wie die<br />
Grundrente überschussberechtigt.<br />
Zusatzversicherungen zu den Tarifen der Gewinnverbände Kap 5 M, GrF 6, Kp M1 und<br />
Kp G1 sowie Zusatzversicherungen der Gewinnverbände BUZL E1 und BUZL S1 sind überschussberechtigt<br />
gemäß den Regelungen für Zusatzversicherungen des Abrechnungsverbandes<br />
E.<br />
66 <strong>ASSTEL</strong> <strong>Lebensversicherung</strong> <strong>AG</strong> <strong>2009</strong><br />
in %