Anna Skvarc - SCIP - Universität Bern
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verstanden werden, 59 ein Verhalten, das den Anspruch anderer Rassen auf Gleichheit<br />
missachtet, 60 und eine Praxis, „die die Individuen „auf Grund physiognomischer<br />
Merkmale, ethnischer Herkunft, kultureller und/oder religiöser Zugehörigkeit Rechte<br />
vorenthält, sie ungerecht oder intolerant behandelt, demütigt, beleidigt, bedroht oder an<br />
Leib und Leben gefährdet“. 61<br />
V. Folgerung<br />
Aus den in den Ziffern II-IV dargestellten Begriffserläuterungen könnte auf den ersten<br />
Blick gefolgert werden, dass eine rassistische oder eine fremdenfeindliche Handlung<br />
immer auf einer inneren fremdenfeindlichen oder rassistisch-ideologischen<br />
Überzeugung des Täters beruhen muss. Im Explanatory Report ZP wird jedoch<br />
ausgeführt, dass die in Art. 2 ZP enthaltene Definition sich eher auf ein Verhalten<br />
beziehen muss, zu dem der Inhalt des Materials führen kann, und weniger auf einen<br />
Ausdruck von Glaube, Gefühlen oder Abneigung. 62<br />
In der vorliegenden Arbeit wird daher davon ausgegangen, dass das Material 63 im Sinne<br />
des ZP immer dann als rassistisch oder fremdenfeindlich gilt, wenn das Befürworten,<br />
Fördern oder Aufstacheln gemäss Art. 2 Abs. 1 ZP, aufgrund von Rasse, Hautfarbe,<br />
Abstammung, nationaler oder ethnischer Herkunft oder der Religion des Einzelnen oder<br />
der betroffenen Gruppe geschieht - dies ohne Rücksichtnahme auf eine ideologische<br />
Motivation oder auf eine innere fremdenfeindliche Gesinnung des Täters. Ein Täter<br />
braucht somit, um sich strafbar zu machen, keine besonderen Gesinnungsmerkmale zu<br />
erfüllen, sobald er den subjektiven Tatbestand der entsprechenden Handlung erfüllt. 64<br />
Auch andere völkerrechtliche Dokumente, die als Auslegungshilfe von Art. 2 ZP<br />
herangezogen werden können, führen zu keinem anderen Ergebnis. Das Explanatory<br />
Report nennt als völkerrechtliche Dokumente, die bei der Ausarbeitung des ZP<br />
berücksichtigt wurden, die EMRK und ihr Protokoll Nr. 12 vom 4. November 2002 65 ,<br />
58<br />
Abs. 3 der Päambel der RDK, vgl. auch VEST, N 1.<br />
59<br />
ROM, 10.<br />
60<br />
STRAUSS, 233.<br />
61<br />
Erläuterungen, 27.<br />
62<br />
Explanatory Report ZP, N 13.<br />
63<br />
Zum Begriff des Materials im Sinne des ZP vgl. § 1 des vorliegenden Kapitels.<br />
64 bis<br />
Näheres zu den subjektiven Tatbestandsvoraussetzungen der Art. 3-6 ZP und von Art. 261 StGB im<br />
4. Kapitel § 1.<br />
65<br />
Abrufbar unter http://conventions.coe.int/Treaty/GER/Treaties/Html/177.htm.<br />
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