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Anna Skvarc - SCIP - Universität Bern

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aufgrund von physischen und/oder kulturellen Charakteristiken (...) als verschieden<br />

erkannt wird. 126<br />

Bei einer Ratifikation des ZP wird sich somit die Schweiz verpflichten, dafür zu sorgen,<br />

dass auch Personen oder Gruppen von Personen geschützt werden, die auf Grund z. B.<br />

der Rassenzugehörigkeit, der Hautfarbe, der nationalen oder ethnischen Herkunft<br />

(eines) ihrer Vorfahren diskriminiert werden, ohne dass sie selber dieser Rasse<br />

angehören oder diese Hautfarbe haben müssen. 127<br />

III. Nationale Herkunft<br />

1. Im Sinne von Art. 2 ZP<br />

Gemäss Explanatory Report ZP ist der Begriff „nationale Herkunft“ in einem weiten<br />

Sinn zu verstehen. Er kann sich auf die Geschichte der betreffenden Person beziehen,<br />

auf die Nationalität oder die Herkunft ihrer Vorfahren, aber auch auf ihr eigenes<br />

Nationszugehörigkeitsgefühl, und zwar unabhängig davon, ob sie die betreffende<br />

Staatsbürgerschaft im rechtlichen Sinne besitzt oder nicht. Wenn bestimmte Personen<br />

mehr als eine Staatsbürgerschaft besitzen, oder staatenlos sind, und aus diesen Gründen<br />

diskriminiert werden, erlaubt die weite Auslegung des Begriffes der nationalen<br />

Herkunft den Schutz auch dieser Personen. 128<br />

Überdies bezieht sich der Begriff der nationalen Herkunft nicht nur auf<br />

Staatsbürgerschaft von völkerrechtlich anerkannten Staaten, sondern auch auf die<br />

Zugehörigkeit zu Minderheiten oder anderen Gruppen von Personen mit ähnlichen<br />

Charakteristika. 129<br />

2. Im Sinne von Art. 261 bis<br />

StGB<br />

Die rechtlichen Kategorien „Nation“, „Nationalität“, und „nationaler Ursprung“, stellen<br />

keine von Art. 261 bis StGB geschützte Gruppen bzw. keine Schutzobjekte dar.<br />

Sie werden nur dann als Schutzobjekt anerkannt, wenn gleichzeitig eine Ethnie oder<br />

126 STRAUSS, 25 f.; ROM, 7 f.<br />

127 Vgl. NIGGLI, Rassendiskriminierung und Internet, 336.<br />

128 Vgl. NIGGLI, Rassendiskriminierung und Internet, 324.<br />

129 Explanatory Report ZP, N 20.<br />

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