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Haushaltsjahr 2011 - Stadt Lahr

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Bezogen auf das <strong>Haushaltsjahr</strong> <strong>2011</strong> konnten deshalb in die Personalkostenver-<br />

anschlagung die tariflich vereinbarten linearen Erhöhungen von 0,6 % ab<br />

01.01.<strong>2011</strong> und 0,5 % ab 01.08.<strong>2011</strong> sowie eine einmalige Sonderzahlung von<br />

€ 240,-- im Januar <strong>2011</strong> je Vollzeitbeschäftigtem einbezogen werden. Neben der<br />

Erhöhung des Volumens des Leistungsentgeltes von 0,25 % wurden auch die<br />

Personalkosten erfasst, welche durch die zwölfmonatige tariflich vereinbarte<br />

„Übernahmeverpflichtung“ von Auszubildenden entstanden, sofern dem keine be-<br />

sonderen Gründe entgegenstehen.<br />

Im Bereich der Kindergärten, Kindertagheime und Kinderhorte in kommunaler<br />

Trägerschaft schlägt sich die durch Gemeinderatsbeschluss festgelegte Stellen-<br />

bemessung im <strong>Haushaltsjahr</strong> <strong>2011</strong> mit 6,32 Stellen nieder. Ab 09/<strong>2011</strong> wurde ei-<br />

ne nochmalige festgelegte Erhöhung des Stellenschlüssels (mit Ausnahme der<br />

Krippengruppen) für das pädagogische Personal von 2,20 Stellen anteilig ab<br />

09/<strong>2011</strong> in die Personalkosten eingerechnet.<br />

Die Dienst- und Versorgungsbezüge der Landes- und Kommunalbeamten sind<br />

zuletzt durch das Gesetz zur Integration der Sonderzahlungen und zur Anpas-<br />

sung der Besoldung und Versorgung 2008 (BVAnpG 2008) angepasst worden.<br />

Dies war nach Übergang der Gesetzgebungskompetenz auf den Landesgesetz-<br />

geber im Jahr 2006 die erste lineare Anpassung. Mit dem Gesetz über die An-<br />

passung von Dienst- und Versorgungsbezügen BW 2009/2010 übernahm die<br />

Landesregierung den Tarifabschluss 2009/2010 zeit- und deckungsgleich für die<br />

Beamten.<br />

Rückwirkend zum 01.03.2009 wurden die Grundgehaltssätze um 40,-- € erhöht.<br />

Darüber hinaus wurden die Dienst- und Versorgungsbezüge ab dem 01.03.2009<br />

um 3,0 % erhöht. Im <strong>Haushaltsjahr</strong> 2010 erfolgte eine weitere lineare Erhöhung<br />

der Besoldung und Versorgung zum 01.03.2010 um 1,2 %. Die Anpassung der<br />

Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Ortsvorsteher erfolgte per Rechtszu-<br />

ordnung/Aufwandsentschädigungsgesetz rückwirkend zum gleichen Zeitpunkt wie<br />

die Erhöhung der Dienstbezüge der Beamten. Zum Zeitpunkt der Personalkos-<br />

tenveranschlagung <strong>2011</strong> war die Frage einer Besoldungserhöhung <strong>2011</strong> seitens

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