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Haushaltsjahr 2011 - Stadt Lahr

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3.5 Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt<br />

Im Haushaltsplan <strong>2011</strong> ist eine Zuführung des Verwaltungshaushaltes an den<br />

Vermögenshaushalt in Höhe von € 200.000,-- veranschlagt.<br />

Nach den gemeindewirtschaftsrechtlichen Bestimmungen zum Haushaltsausgleich<br />

sind die im Verwaltungshaushalt zur Deckung der Ausgaben nicht benötigten Ein-<br />

nahmen dem Vermögenshaushalt zuzuführen. Die Zuführung zum Vermögens-<br />

haushalt muss mindestens so hoch sein, dass damit die Kreditbeschaffungskosten<br />

und die ordentliche Tilgung von Krediten gedeckt werden kann, soweit dafür keine<br />

sog. „Ersatzdeckungsmittel“ (Einnahmen aus der Veränderung des Anlagevermö-<br />

gens und Entnahmen aus Rücklagen sowie Zuweisungen und Zuschüsse für In-<br />

vestitionen und für die Förderung von Investitionen Dritter, Beiträge und ähnliche<br />

Entgelte) zur Verfügung stehen.<br />

Die ordentlichen Tilgungsleistungen für Kredite sind im Planentwurf <strong>2011</strong> in Höhe<br />

von € 2,0 Mio. veranschlagt, so dass sich der planerische Differenzbetrag auf<br />

€ 1,8 Mio. beläuft. Dieser Betrag kann im Planjahr <strong>2011</strong> über sog. „Ersatzde-<br />

ckungsmittel“ ausgeglichen werden.<br />

3.6 Vermögenshaushalt <strong>2011</strong><br />

Für den Haushaltsplanentwurf <strong>2011</strong> wurden vermögenswirksame Anforderungen<br />

in Höhe von rd. € 14,48 Mio. (im Vorjahr rd. € 20,57 Mio.) eingereicht. Dies hätte<br />

dazu geführt, dass der Kreditbedarf bei rd. € 11,01 Mio. gelegen hätte. Eine solche<br />

Neuverschuldung ist unvorstellbar und wäre auch nicht genehmigungsfähig. Aus<br />

diesem Grund wurden die wichtigsten und unumgänglichsten Investitionsmaß-<br />

nahmen herausgefiltert und ein Vermögenshaushaltsplanentwurf mit einem Volu-<br />

men von € 6.688.850,-- aufgestellt.

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