02.10.2013 Aufrufe

KAUFLEUTE KAUFLEUTE - Kaufmännische Verband Zürich

KAUFLEUTE KAUFLEUTE - Kaufmännische Verband Zürich

KAUFLEUTE KAUFLEUTE - Kaufmännische Verband Zürich

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

echt<br />

ausstehende<br />

lohnzahlungen –<br />

was tun?<br />

Der fall<br />

«ich arbeite seit einigen Jahren als sachbearbeiter<br />

in einer Kleinfirma. unsere<br />

hauptkunden sind nordafrikanische<br />

län der. Aufgrund politischer Wirren in<br />

Nordafrika haben wir grosse finanzielle<br />

Einbussen erlitten. reserven sind keine<br />

mehr vorhanden. Mein Vorgesetzter ist<br />

gleichzeitig der Geschäftsinhaber. Er<br />

bedauert die situation ausserordentlich,<br />

kann mir aber seit 3 Monaten keinen<br />

lohn mehr zahlen. ich habe mein sparguthaben<br />

aufgebraucht. Was soll ich tun?»<br />

Der Austausch von Arbeit gegen Lohn<br />

ist ein Wesensmerkmal für das Arbeitsverhältnis.<br />

Ohne Arbeitsleistung gibt<br />

es in der Regel keinen Lohn – und umgekehrt.<br />

Wenn Ihr Arbeitgeber den<br />

vereinbarten Lohn nicht leistet, sollten<br />

Sie ihn zuerst schriftlich mahnen und<br />

eine Zahlungsfrist ansetzen. Gleichzeitig<br />

könnten Sie für den Fall, dass der<br />

Lohn auch nach Ablauf der Frist noch<br />

nicht bezahlt ist, androhen, die Arbeit<br />

nie der zulegen. Dazu sind Sie berechtigt,<br />

oh ne dass Sie für die Zeit der<br />

Arbeitsniederlegung Lohnkürzungen<br />

in Kauf nehmen oder die Arbeitszeit<br />

später nachholen müssten. Die Arbeit<br />

muss erst wieder aufgenommen werden,<br />

wenn der Lohn bezahlt ist. Bei<br />

Zahlungsunfähigkeit des Arbeit gebers<br />

könnten Sie für Ihre zukünftigen<br />

Lohnansprüche eine Sicherstellung<br />

(z.B. Bankgarantie) innert angemessener<br />

Frist verlangen. Wird diese Sicherheit<br />

nicht geleistet, könnten Sie das<br />

Ar beits verhältnis wegen Lohngefähr-<br />

10<br />

dung fristlos auflösen. Der Arbeitgeber<br />

schuldet Ihnen Schadenersatz in der<br />

Höhe des Lohnes für die ordentliche<br />

Kündigungsfrist trotz vorzeitiger Vertragsauflösung;<br />

ein allfälliger Ersatzverdienst<br />

wird allerdings angerechnet.<br />

Sie können den ausstehenden Lohn<br />

auch mittels Betreibung vom Arbeitgeber<br />

einfordern. Bei zahlungsunfähigen<br />

Unternehmen führt ein solches<br />

Vorgehen für gewöhnlich zur Konkurseröffnung.<br />

Im Konkursverfahren sind<br />

Ihre Forderungen als Angestellter,<br />

die in den letzten sechs Monaten vor<br />

der Konkurs er öffnung entstanden oder<br />

fällig geworden sind, gegenüber anderen<br />

Forderungen privilegiert, d.h. sie<br />

werden zuerst und soweit die noch<br />

vorhandenen Aktiven reichen, gedeckt.<br />

Wichtig: durch den Konkurs des Arbeitgebers<br />

wird das Arbeitsverhältnis<br />

nicht automa tisch beendet. Es muss<br />

in jedem Fall eine Kündigung ausgesprochen<br />

werden.<br />

insolvenzentschädigung der Arbeitslosenversicherung.<br />

Die offenen Löhne<br />

der letzten vier Monate vor dem Konkurs<br />

sind durch die Insolvenzentschädigung<br />

der Arbeits losenkasse bis zu<br />

einem Maximum von CHF 10’500 pro<br />

Monat, und zwar zu 100% abgesichert<br />

– im Gegensatz zur üblichen Arbeitslosenentschädigung,<br />

die 70% oder<br />

80% des versicherten Verdienstes<br />

beträgt. Falls es zu einem Konkursverfahren<br />

über Ihren Arbeitgeber kommt,<br />

müssten Sie den Antrag auf Insolvenzentschädigung<br />

spätestens bis am<br />

lic. iur. Daniel tiboldi, Leiter Rechtsdienst<br />

KVZ . Weitere Fragen? Lassen Sie<br />

sich beraten – als KVZ-Mitglied sogar<br />

kostenlos. Der Rechtsdienst des KVZ ist<br />

die zentrale Anlaufstelle für kostenlose<br />

Beratung in rechtlichen Fragen – im 2010<br />

waren es insgesamt 3100 Erstanfragen.<br />

Das Ziel ist eine Hilfe zur Selbsthilfe<br />

für die Mitglieder, damit diese möglichst<br />

selbstständig und einvernehmlich<br />

offene Fragen mit ihren Arbeitgebern<br />

klären können.<br />

60. Tag nach Ver öffentlichung des<br />

Konkurses bei der Arbeitslosenkasse<br />

einreichen. Aufgrund der dem Arbeitslosenver<br />

sicherungsrecht zugrunde<br />

liegenden Schadenminderungspflicht<br />

müssen Sie trotz Ihrem spürbaren<br />

Verständnis für die unverschuldeten<br />

Schwierigkeiten Ihres Arbeitgebers die<br />

ausstehenden Löhne bei ihm aktiv<br />

einfordern (Mahnungen, Betreibung).<br />

Auch im allfälligen Konkursverfahren<br />

müssen Sie alles unternehmen, um<br />

Ihre Rechte zu wahren. Mit Bezahlung<br />

der Insolvenzentschä di gung gehen<br />

die Rechte gegenüber Ih rem Arbeitgeber<br />

an die Arbeitslosenkasse über und<br />

diese wird Partei im Konkursverfahren.<br />

Keinen Anspruch auf Insolvenzentschädigung<br />

haben Personen in<br />

arbeitgeberähnlicher Stellung so wie<br />

ihre mitarbeitenden Ehegatten. Ihr<br />

Vorgesetzter kann im Unterschied zu<br />

Ihnen die Ansprüche ge genüber der<br />

Arbeitslosenkasse also nicht geltend<br />

machen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!