Deutsch (10.0 MB) - Nagra
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NAGRA NTB 80-01 - 48 -<br />
4.1.4 Schacht<br />
4.1.4.1 Auslegung der Endlagerzone<br />
·Für die Einlagerung von Abfallfässern mit schwachaktivem<br />
Abfall sind Schächte eine geeignete Endlagerzone,<br />
da rationell und mit relativ einfachen<br />
Einrichtungen eingelagert und verfüllt werden<br />
kann (siehe Fig. 11).<br />
Aus bautechnischen Ueberlegungen wird ein lichter<br />
Schachtdurchmesser von 15 m und eine Schachttiefe<br />
von 30 m angenommen. Zusätzlich wird ein einfaches<br />
Gewölbe mit einer Stärke von 0,5 m gewählt. Darüber<br />
befindet sich eine Kuppel von 20,0 m Durchmesser<br />
und 8,0 m Höhe, in welcher sich die Hebevorrichtungen<br />
befinden. Der Transportstollen ist<br />
mit einem Stichstollen an den Schacht angeschlossen.<br />
Einfach und schnell ist z. B. eine Fasseinlagerung<br />
mit einem Kran, wobei die Fässer, paketweise (je<br />
3 Stück) liegend, ungeordnet hingelegt werden.<br />
Mit zunehmendem Aufwand, d. h. mit geordneter und<br />
dicht gepackter Stapelung, lässt sich der Einlagerungsgrad<br />
noch beträchtlich steigern.<br />
Der Kuppelraum und der Stichstollen sollen nach<br />
dem Auffüllen des Schachtes ebenfalls mit Fässern<br />
gefüllt werden, z. B. mit Fässern von geringer<br />
Oberflächendosisleistung, welche mit einem Hubstapler<br />
eingelagert werden können, ohne dass das<br />
Betriebspersonal übermässiger Strahlung ausgesetzt<br />
würde.<br />
Es wäre auch denkbar, in diesen Hohlräumen Sonderabfälle<br />
einzulagern oder mittelative Abfälle in<br />
Betoncontainern zu beseitigen.<br />
Im Kapitel 4.3 "Kombinierte Lösungen" wird dieser<br />
Gedanke weiterverfolgt.