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Anlage zur Begründung - Vorentwurf (7,69 MB) - Stadt Troisdorf

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Einleitung 5<br />

Bestandsaufnahme und Analyse die Ausschluss- bzw. Zulässigkeitsbereiche<br />

zunächst für kerngebiets- und nicht kerngebietstypische<br />

Spielhallen begründet und festgelegt. Dabei wird aus städtebaulicher<br />

Sicht nach problematischen Typen und weniger problematischen<br />

– bisweilen städtebaulich sogar wünschenswerten Einrichtungen<br />

in einem Kerngebiet unterschieden. Abschließend ist die<br />

konsequente bauleitplanerische Umsetzung, gestaffelt nach Prioritäten,<br />

einzuleiten.<br />

Die Ansiedlung von Spielhallen in stadtverträgliche Bahnen zu lenken<br />

bedeutet dann: Unerwünschtes verhindern und attraktive Angebote<br />

möglich machen.

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