Anlage zur Begründung - Vorentwurf (7,69 MB) - Stadt Troisdorf
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Einleitung 5<br />
Bestandsaufnahme und Analyse die Ausschluss- bzw. Zulässigkeitsbereiche<br />
zunächst für kerngebiets- und nicht kerngebietstypische<br />
Spielhallen begründet und festgelegt. Dabei wird aus städtebaulicher<br />
Sicht nach problematischen Typen und weniger problematischen<br />
– bisweilen städtebaulich sogar wünschenswerten Einrichtungen<br />
in einem Kerngebiet unterschieden. Abschließend ist die<br />
konsequente bauleitplanerische Umsetzung, gestaffelt nach Prioritäten,<br />
einzuleiten.<br />
Die Ansiedlung von Spielhallen in stadtverträgliche Bahnen zu lenken<br />
bedeutet dann: Unerwünschtes verhindern und attraktive Angebote<br />
möglich machen.