Anlage zur Begründung - Vorentwurf (7,69 MB) - Stadt Troisdorf
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Entwicklungskonzept für die <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> 34<br />
Innenstadt auch bereits vor dem Einsatz planerischer Mittel Vergnügungsstätten<br />
(Spielhallen) angesiedelt hatten. Nicht kerngebietstypische<br />
Vergnügungsstätten (Spielhallen) sollen dort nicht<br />
mehr allgemein, sondern künftig ausnahmsweise zulässig sein.<br />
In den <strong>Stadt</strong>teilzentren besteht ein ähnlicher Schutzbedarf des Einzelhandels<br />
und der Versorgungsfunktion wie in der <strong>Troisdorf</strong>er City,<br />
sodass dort künftig auch restriktive Festsetzungen getroffen werden,<br />
um die typischen Spielhallen mit negativen städtebaulichen<br />
Auswirkungen auszuschließen.<br />
Spielhallen ohne oder mit untergeordneter Gewinnspielmöglichkeit,<br />
die in Ihren städtebaulichen Auswirkungen auch positiv sein können,<br />
- sollen differenziert behandelt werden und in den vorgenannten<br />
Ausschlussbereichen zumindest ausnahmsweise zulässig sein.<br />
Soweit eine Bebauungsplanänderung vom Aufwand unverhältnismäßig<br />
ist, könnte auf der Grundlage des Steuerungskonzeptes auch<br />
eine Befreiung vom Spielhallenverbot für diese Einrichtungen erteilt<br />
werden.<br />
Auch bei einem hohen Bestand an Geldspielgeräten ist eine völlige<br />
Abkopplung <strong>Troisdorf</strong>s von der Wachstumsentwicklung der Spielstätten-Branche<br />
nicht zu rechtfertigen. Deshalb enthält das Konzept<br />
noch eine begrenzte Entwicklungskomponente an drei ausgewählten<br />
Standorten, die für die <strong>Stadt</strong>entwicklung als geeignet angesehen<br />
werden und empfindliche Nutzungen nicht stören. Zugleich<br />
sind diese Standorte als marktgerecht einzuschätzen.<br />
Insgesamt erfolgt so eine Gliederung der Teilräume des <strong>Stadt</strong>gebietes<br />
zueinander, in denen kerngebietstypische und nicht kerngebebietstypische<br />
Vergnügungsstätten bzw. Spielhallen zulässig sind<br />
und in denen eine angemessene Zahl von Spielhallen und Geldspielgeräten<br />
in <strong>Troisdorf</strong> realisiert werden können.<br />
6.3 Handlungsempfehlung Innenstadt<br />
6.3.1 Zentrale Funktion von <strong>Troisdorf</strong> City<br />
Die zentralen Einkaufsbereiche in <strong>Troisdorf</strong>-City übernehmen die<br />
relevante Nahversorgung für die <strong>Stadt</strong>teile <strong>Troisdorf</strong> und <strong>Troisdorf</strong>-<br />
West und sind darüber hinaus für den mittel bis langfristigen Bedarf<br />
als klassisches <strong>Stadt</strong>zentrum relevant für die gesamte <strong>Stadt</strong>.<br />
Im „Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept für die <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong>“<br />
werden für <strong>Troisdorf</strong>-City folgende Qualitäten herausgestellt:<br />
„Alles in allem kennzeichnet die <strong>Troisdorf</strong>er City einen ‚konsumigen’,<br />
marktorientierten Branchenmix mit einer guten Mischung von ortsansässigem<br />
Facheinzelhandel und leistungsstarken Filialisten.