08.10.2013 Aufrufe

Anlage zur Begründung - Vorentwurf (7,69 MB) - Stadt Troisdorf

Anlage zur Begründung - Vorentwurf (7,69 MB) - Stadt Troisdorf

Anlage zur Begründung - Vorentwurf (7,69 MB) - Stadt Troisdorf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Entwicklungskonzept für die <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> 34<br />

Innenstadt auch bereits vor dem Einsatz planerischer Mittel Vergnügungsstätten<br />

(Spielhallen) angesiedelt hatten. Nicht kerngebietstypische<br />

Vergnügungsstätten (Spielhallen) sollen dort nicht<br />

mehr allgemein, sondern künftig ausnahmsweise zulässig sein.<br />

In den <strong>Stadt</strong>teilzentren besteht ein ähnlicher Schutzbedarf des Einzelhandels<br />

und der Versorgungsfunktion wie in der <strong>Troisdorf</strong>er City,<br />

sodass dort künftig auch restriktive Festsetzungen getroffen werden,<br />

um die typischen Spielhallen mit negativen städtebaulichen<br />

Auswirkungen auszuschließen.<br />

Spielhallen ohne oder mit untergeordneter Gewinnspielmöglichkeit,<br />

die in Ihren städtebaulichen Auswirkungen auch positiv sein können,<br />

- sollen differenziert behandelt werden und in den vorgenannten<br />

Ausschlussbereichen zumindest ausnahmsweise zulässig sein.<br />

Soweit eine Bebauungsplanänderung vom Aufwand unverhältnismäßig<br />

ist, könnte auf der Grundlage des Steuerungskonzeptes auch<br />

eine Befreiung vom Spielhallenverbot für diese Einrichtungen erteilt<br />

werden.<br />

Auch bei einem hohen Bestand an Geldspielgeräten ist eine völlige<br />

Abkopplung <strong>Troisdorf</strong>s von der Wachstumsentwicklung der Spielstätten-Branche<br />

nicht zu rechtfertigen. Deshalb enthält das Konzept<br />

noch eine begrenzte Entwicklungskomponente an drei ausgewählten<br />

Standorten, die für die <strong>Stadt</strong>entwicklung als geeignet angesehen<br />

werden und empfindliche Nutzungen nicht stören. Zugleich<br />

sind diese Standorte als marktgerecht einzuschätzen.<br />

Insgesamt erfolgt so eine Gliederung der Teilräume des <strong>Stadt</strong>gebietes<br />

zueinander, in denen kerngebietstypische und nicht kerngebebietstypische<br />

Vergnügungsstätten bzw. Spielhallen zulässig sind<br />

und in denen eine angemessene Zahl von Spielhallen und Geldspielgeräten<br />

in <strong>Troisdorf</strong> realisiert werden können.<br />

6.3 Handlungsempfehlung Innenstadt<br />

6.3.1 Zentrale Funktion von <strong>Troisdorf</strong> City<br />

Die zentralen Einkaufsbereiche in <strong>Troisdorf</strong>-City übernehmen die<br />

relevante Nahversorgung für die <strong>Stadt</strong>teile <strong>Troisdorf</strong> und <strong>Troisdorf</strong>-<br />

West und sind darüber hinaus für den mittel bis langfristigen Bedarf<br />

als klassisches <strong>Stadt</strong>zentrum relevant für die gesamte <strong>Stadt</strong>.<br />

Im „Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept für die <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong>“<br />

werden für <strong>Troisdorf</strong>-City folgende Qualitäten herausgestellt:<br />

„Alles in allem kennzeichnet die <strong>Troisdorf</strong>er City einen ‚konsumigen’,<br />

marktorientierten Branchenmix mit einer guten Mischung von ortsansässigem<br />

Facheinzelhandel und leistungsstarken Filialisten.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!