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Anlage zur Begründung - Vorentwurf (7,69 MB) - Stadt Troisdorf

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Entwicklungskonzept für die <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> 44<br />

Der Ausschluss von Vergnügungsstätten ist somit aufgrund der beschriebenen<br />

besonderen städtebaulichen Situation sowohl unter<br />

Beachtung von Bedürfnissen der Bevölkerung als auch unter Beachtung<br />

von Belangen der Wirtschaft geboten. Die Attraktivität der<br />

<strong>Stadt</strong>teilzentren als leistungsfähige Nebenzentren soll damit erhalten<br />

bleiben bzw. weitere Entwicklungsmöglichkeiten sollen eröffnet<br />

werden.<br />

6.5 Oberlar und Friedrich-Wilhelms-Hütte<br />

Zwei weitere Bereiche im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Troisdorf</strong>, die hinsichtlich<br />

der Ansiedlung Vergnügungsstätten als kritisch eingestuft werden<br />

müssen, sind die <strong>Stadt</strong>teile Oberlar und Friedrich-Wilhelms-Hütte.<br />

Hier sind planungsrechtlich zwar keine Kerngebiete ausgewiesen,<br />

gleichwohl sind bestimmte Teilflächen auch für die nicht kerngebietstypischen<br />

Vergnügungsstätten als empfindlich anzusehen. Im<br />

<strong>Stadt</strong>teil Oberlar betrifft dies insbesondere die Sieglarer Straße, im<br />

<strong>Stadt</strong>teil Friedrich-Wilhelms-Hütte die Mendener Straße und die<br />

Roncallistraße mit dem Nahversorgungszentrum.<br />

6.5.1 Sieglarer Straße in Oberlar<br />

Mit der Realisierung der Innenstadtumgung „Willy-Brandt-Ring“ hat<br />

die Sieglarer Straße die Funktion einer Hauptachse zwischen der<br />

Autobahn-Anschlussstelle „<strong>Troisdorf</strong>“ und der Innenstadt verloren.<br />

Gleichwohl konzentriert sich der Einzelhandel in Oberlar, insbesondere<br />

im Segment Nahversorgung, nach wie vor entlang dieser Verkehrsachse.<br />

Eine Stärkung und Intensivierung des vorhandenen Ladenbesatzes<br />

ist im Hinblick auf wohnungsnahe Grundversorgung planerisch erwünscht.<br />

Daher wird empfohlen, im zentralen Versorgungsbereich<br />

Sieglarer Straße die Ansiedlung von Vergnügungsstätten, Wettbüros<br />

und ggf. Erotik-Fachmärkten planungsrechtlich auszuschließen,<br />

weil sonst eine Schwächung der vorhandenen Einzelhandelsnutzung<br />

sowie eine Verhinderung neuer Ansiedlungen und auch Störungen<br />

der dort bestehenden und angrenzenden Wohnnutzung<br />

befürchtet werden müssen. Dieser Maßnahme wird hohe Priorität<br />

eingeräumt, da mit der veränderten Verkehrssituation, auch ein<br />

Veränderungsdruck auf den Ladenlokalen liegt, den es positiv zu<br />

steuern gilt.<br />

6.5.2 Mendener Straße in Friedrich-Wilhelms-Hütte<br />

Im <strong>Stadt</strong>teil Friedrich-Wilhelms-Hütte kann in erster Linie die Mendener<br />

Straße für Ansiedlungen von Vergnügungsstätten interessant<br />

sein. Das Bild der Mendener Straße ist überwiegend durch gewerbli-<br />

Veränderungsdruck auf den ehemaligen<br />

Bundesbahnflächen

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