Anlage zur Begründung - Vorentwurf (7,69 MB) - Stadt Troisdorf
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Zulässigkeitsbereiche im weiteren <strong>Stadt</strong>gebiet 47<br />
dingungen. Hier kann den nachgefragten Standortfaktoren der Investoren<br />
und Betreiber in jeder Hinsicht nachgekommen werden. Da<br />
sich hier allerdings auch sportliche Einrichtungen konzentriert haben<br />
und darüber hinaus arbeitsplatz-intensivere Wirtschaftsbereiche<br />
einen angemessenen Flächenanteil beanspruchen sollen, wird<br />
empfohlen die ausnahmsweise Zulässigkeit auf einen Teilbereich im<br />
Eingangsbereich neben Bowlingarena/ Schnellrestaurant zu beschränken.<br />
Dieser Bereich beinhaltet die Heinkelstraße sowie den<br />
östlichen Teil des Junkersrings im Einmündungsbereich der Kriegsdorfer<br />
Straße entsprechend der folgenden Darstellung. Der Bereich<br />
ist heute bereits entsprechend planungsrechtlich ausgewiesen und<br />
die Ansiedlung einer neuen 3fach-Spielhalle als Ersatz für die Spielhalle<br />
in der Bowling Arena ist vollzogen.<br />
Abbildung 9 Ausnahmsweise Zulässigkeit für kerngebietstypische Vergnügungsstätten<br />
im Gewerbegebiet „Junkersring“<br />
Quelle: DGK 5 <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong>, <strong>Stadt</strong>- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH<br />
7.3 Gewerbegebiet Luxemburger Straße<br />
Ebenfalls in direkter Anbindung über die Autobahnausfahrt Spich<br />
liegt das Gewerbegebiet Luxemburger Straße. Über die kerngebietstypische<br />
Bestandsspielhalle ist hier schon eine Vorprägung vorhanden,<br />
die im Kontext zum vorliegenden Nutzungsmix als verträglich