08.10.2013 Aufrufe

Anlage zur Begründung - Vorentwurf (7,69 MB) - Stadt Troisdorf

Anlage zur Begründung - Vorentwurf (7,69 MB) - Stadt Troisdorf

Anlage zur Begründung - Vorentwurf (7,69 MB) - Stadt Troisdorf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Entwicklungskonzept für die <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> 32<br />

6 Entwicklungskonzept für die <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong><br />

6.1 Gesamtübersicht<br />

Es wird zunächst ein Überblick über die gesamte <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong><br />

gegeben, in dem deutlich wird, an welchen Stellen im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

sinnvoll Suchräume für Zulässigkeitsbereiche anzuordnen sind.<br />

Hierfür spielen drei Kriterien eine Rolle:<br />

<strong>Stadt</strong>verträglichkeit ohne dass Nutzungskonflikte zu erwarten<br />

sind.<br />

heterogene Verteilung im <strong>Stadt</strong>gebiet, um Schwerpunktbereiche<br />

oder Konzentrationszonen zu vermeiden und<br />

geeignete Standortprofile für Betreiber und Investoren.<br />

Die <strong>Stadt</strong>verträglichkeit kann auf dieser übergeordneten Ebene im<br />

Grundsatz nur dann gewährleistet sein, wenn sichergestellt ist, dass<br />

nicht die wichtigen Wohnstandorte und die Bereiche mit sozialer<br />

Infrastruktur innerhalb oder im direkten Einflussbereich der Suchräume<br />

liegen.<br />

Eine weitgehend gleichmäßige Verteilung im <strong>Stadt</strong>gebiet soll sicherstellen,<br />

dass nicht in einem Bereich alle Angebote gebündelt<br />

werden und damit negative Konzentrationswirkungen entstehen.<br />

Über die Verteilung wird auch eine konsumentenorientierte Ansiedlung<br />

angestrebt.<br />

Das Kriterium der attraktiven Standortprofile für Betreiber und Investoren<br />

zielt darauf ab, dass sinnvoll nur solche Bereiche mit bestimmten<br />

Zulässigkeiten ausgestattet werden sollen, an denen Ansiedlungen<br />

aufgrund der vorhandenen Standortfaktoren auch<br />

wahrscheinlich sind. Mit dem Kriterium „Standortprofil“ wird sichergestellt,<br />

dass eine restriktive Vorgehensweise wie sie in <strong>Troisdorf</strong><br />

(aufgrund des dichten Besatzes) zielführend eingesetzt wird,<br />

nicht <strong>zur</strong> reinen Verhinderungsplanung wird. Geeignete Standorte<br />

für Betreiber sind im Grundsatz die Innenstadt (die Kerngebiete)<br />

sowie Gewerbeflächen in unmittelbarer Autobahnnähe.<br />

Im Ergebnis ergeben sich drei Bereiche in denen verschiedene Zulässigkeiten<br />

für kerngebietstypische Vergnügungsstätten formuliert<br />

werden können.<br />

Innenstadt <strong>Troisdorf</strong><br />

Gewerbeflächen an der Autobahnanschlussstelle Spich sowie<br />

an der Anschlussstelle <strong>Troisdorf</strong><br />

Für nicht kerngebietstypische Vergnügungsstätten bieten sich die<br />

Standorte in den Einfahrtsbereichen zu den Ortsteilen an, in denen<br />

eine für diese Bereiche typische Mischnutzung vorliegt, aber kein<br />

durchgehender integrierter Geschäftsbesatz vorhanden ist. Hier<br />

<strong>Stadt</strong>verträglichkeit<br />

Verteilung<br />

Standortprofile

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!