Anlage zur Begründung - Vorentwurf (7,69 MB) - Stadt Troisdorf
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Entwicklungskonzept für die <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> 32<br />
6 Entwicklungskonzept für die <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong><br />
6.1 Gesamtübersicht<br />
Es wird zunächst ein Überblick über die gesamte <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong><br />
gegeben, in dem deutlich wird, an welchen Stellen im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />
sinnvoll Suchräume für Zulässigkeitsbereiche anzuordnen sind.<br />
Hierfür spielen drei Kriterien eine Rolle:<br />
<strong>Stadt</strong>verträglichkeit ohne dass Nutzungskonflikte zu erwarten<br />
sind.<br />
heterogene Verteilung im <strong>Stadt</strong>gebiet, um Schwerpunktbereiche<br />
oder Konzentrationszonen zu vermeiden und<br />
geeignete Standortprofile für Betreiber und Investoren.<br />
Die <strong>Stadt</strong>verträglichkeit kann auf dieser übergeordneten Ebene im<br />
Grundsatz nur dann gewährleistet sein, wenn sichergestellt ist, dass<br />
nicht die wichtigen Wohnstandorte und die Bereiche mit sozialer<br />
Infrastruktur innerhalb oder im direkten Einflussbereich der Suchräume<br />
liegen.<br />
Eine weitgehend gleichmäßige Verteilung im <strong>Stadt</strong>gebiet soll sicherstellen,<br />
dass nicht in einem Bereich alle Angebote gebündelt<br />
werden und damit negative Konzentrationswirkungen entstehen.<br />
Über die Verteilung wird auch eine konsumentenorientierte Ansiedlung<br />
angestrebt.<br />
Das Kriterium der attraktiven Standortprofile für Betreiber und Investoren<br />
zielt darauf ab, dass sinnvoll nur solche Bereiche mit bestimmten<br />
Zulässigkeiten ausgestattet werden sollen, an denen Ansiedlungen<br />
aufgrund der vorhandenen Standortfaktoren auch<br />
wahrscheinlich sind. Mit dem Kriterium „Standortprofil“ wird sichergestellt,<br />
dass eine restriktive Vorgehensweise wie sie in <strong>Troisdorf</strong><br />
(aufgrund des dichten Besatzes) zielführend eingesetzt wird,<br />
nicht <strong>zur</strong> reinen Verhinderungsplanung wird. Geeignete Standorte<br />
für Betreiber sind im Grundsatz die Innenstadt (die Kerngebiete)<br />
sowie Gewerbeflächen in unmittelbarer Autobahnnähe.<br />
Im Ergebnis ergeben sich drei Bereiche in denen verschiedene Zulässigkeiten<br />
für kerngebietstypische Vergnügungsstätten formuliert<br />
werden können.<br />
Innenstadt <strong>Troisdorf</strong><br />
Gewerbeflächen an der Autobahnanschlussstelle Spich sowie<br />
an der Anschlussstelle <strong>Troisdorf</strong><br />
Für nicht kerngebietstypische Vergnügungsstätten bieten sich die<br />
Standorte in den Einfahrtsbereichen zu den Ortsteilen an, in denen<br />
eine für diese Bereiche typische Mischnutzung vorliegt, aber kein<br />
durchgehender integrierter Geschäftsbesatz vorhanden ist. Hier<br />
<strong>Stadt</strong>verträglichkeit<br />
Verteilung<br />
Standortprofile