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Anlage zur Begründung - Vorentwurf (7,69 MB) - Stadt Troisdorf

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Zulässigkeitsbereiche im weiteren <strong>Stadt</strong>gebiet 49<br />

Dieser Standort zeichnet sich durch seine gute Verkehrsanbindung<br />

aus, eine negative Prägung ist durch Vergnügungsstätten nicht zu<br />

erwarten. Es besteht mit der Diskothek „Altstadtgasse“ seit Jahrzehnten<br />

ein entsprechendes Angebot.<br />

Abbildung 11 Ausnahmsweise Zulässigkeit für kerngebietstypische Vergnügungsstätten<br />

am Standort Gertrudenweg<br />

Quelle: DGK 5 <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong>, <strong>Stadt</strong>- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH<br />

Darüber hinaus sollen im weiteren <strong>Stadt</strong>gebiet Vergnügungsstätten<br />

sowie Wettbüros und nach Möglichkeit Erotik-Fachmärkte konsequent<br />

ausgeschlossen werden. Nachdem aber nicht alle Bebauungspläne<br />

aktualisiert und nicht alle sog. §34 Gebiete überplant<br />

werden können, wird im Folgenden auf die weiteren <strong>Stadt</strong>bereiche<br />

eingegangen, in denen ein gewisser Ansiedlungsdruck zu erwarten<br />

ist.<br />

7.5 Integrierte Nahversorgungsstandorte<br />

Insgesamt ist die Situation des Einzelhandels und der publikumsbezogenen<br />

Dienstleistungen in den <strong>Stadt</strong>teilen als empfindlich einzustufen.<br />

Insoweit wird <strong>zur</strong> Vermeidung von städtebaulichen Konflikten<br />

und <strong>zur</strong> Sicherung der wohnungsnahen Grundversorgung emp-

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