Anlage zur Begründung - Vorentwurf (7,69 MB) - Stadt Troisdorf
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Zulässigkeitsbereiche im weiteren <strong>Stadt</strong>gebiet 49<br />
Dieser Standort zeichnet sich durch seine gute Verkehrsanbindung<br />
aus, eine negative Prägung ist durch Vergnügungsstätten nicht zu<br />
erwarten. Es besteht mit der Diskothek „Altstadtgasse“ seit Jahrzehnten<br />
ein entsprechendes Angebot.<br />
Abbildung 11 Ausnahmsweise Zulässigkeit für kerngebietstypische Vergnügungsstätten<br />
am Standort Gertrudenweg<br />
Quelle: DGK 5 <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong>, <strong>Stadt</strong>- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH<br />
Darüber hinaus sollen im weiteren <strong>Stadt</strong>gebiet Vergnügungsstätten<br />
sowie Wettbüros und nach Möglichkeit Erotik-Fachmärkte konsequent<br />
ausgeschlossen werden. Nachdem aber nicht alle Bebauungspläne<br />
aktualisiert und nicht alle sog. §34 Gebiete überplant<br />
werden können, wird im Folgenden auf die weiteren <strong>Stadt</strong>bereiche<br />
eingegangen, in denen ein gewisser Ansiedlungsdruck zu erwarten<br />
ist.<br />
7.5 Integrierte Nahversorgungsstandorte<br />
Insgesamt ist die Situation des Einzelhandels und der publikumsbezogenen<br />
Dienstleistungen in den <strong>Stadt</strong>teilen als empfindlich einzustufen.<br />
Insoweit wird <strong>zur</strong> Vermeidung von städtebaulichen Konflikten<br />
und <strong>zur</strong> Sicherung der wohnungsnahen Grundversorgung emp-