Anlage zur Begründung - Vorentwurf (7,69 MB) - Stadt Troisdorf
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Grundlagen der Untersuchung 2<br />
denen Vergnügungsstätten (mit Ausnahme von Diskotheken) im<br />
Innenstadtbereich der Fußgängerzone und der oberen Kölner Straße<br />
ausgeschlossen wurden. Seitdem hat sich die Entwicklung in der<br />
Innenstadt beruhigt und es wurden keine neuen Vergnügungsstätten<br />
mehr genehmigt.<br />
Anträge und Anfragen für neue Spielhallen in den <strong>Stadt</strong>teilzentren,<br />
namentlich in Sieglar, waren 1998 Anlass für das erste umfassende<br />
Steuerungskonzept von Vergnügungsstätten in <strong>Troisdorf</strong>, das <strong>Stadt</strong>-<br />
und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH erarbeitet hat. Ziel der Konzeption<br />
war es, die aus der <strong>Troisdorf</strong>er City in die <strong>Stadt</strong>teilzentren<br />
verdrängten Anfragen in ihren Risiken für diese Zentren städtebaulich<br />
zu beurteilen. Ergebnis dieser Untersuchung war die Empfehlung<br />
von Ausschlussbereichen auch in <strong>Stadt</strong>teilzentren, die jedoch<br />
nach Genehmigung einer Spielhalle in Sieglar mangels weiterem<br />
Handlungsbedarf nicht in der Bauleitplanung umgesetzt wurden.<br />
Erst 2006 ging wieder ein Bauantrag für eine nicht kerngebietstypische<br />
Spielhalle im Zentrum von Spich ein, der zum Anlass genommen<br />
wurde, eine Bauleitplanung mit Regelungen zu Vergnügungsstätten<br />
auch in diesem Bereich einzuleiten.<br />
Seit 2008 häufen sich wieder Anträgen und Anfragen für Spielhallen.<br />
Dabei handelt es sich vor allem um den gewerberechtlich zulässigen<br />
Typ der Mehrfachspielhalle, der in den Zentren bisher nicht<br />
verwirklicht worden ist. Da nach der Spielverordnung die Anzahl der<br />
Geldspielgeräte je Spielhalle beschränkt ist (max. 12 Geräte nach<br />
SpielV 2006), werden eigenständige Spielhallen in einem Gebäude<br />
zu sogenannten Mehrfachspielhallen zusammengefasst, was gewerberechtlich<br />
zulässig ist. Baurechtlich ist die Gesamtgröße relevant<br />
und liegt dann über 100 qm Nutzfläche, der von der Rechtsprechung<br />
entwickelten Grenze für die Vermutung einer nicht kerngebietstypischen<br />
Vergnügungsstätte. Aufgrund ihrer Größe werden<br />
für diese Spielhallen Standorte in verkehrsgünstig gelegenen Gewerbegebieten<br />
nachgefragt.<br />
In <strong>Troisdorf</strong> wurde 2003 im Gewerbegebiet Luxemburger Straße<br />
eine erste Spielhalle dieses neuen Typs (4-fach-Spielhalle mit 42<br />
Geräten) im Wege einer Ausnahme genehmigt. 2009 wurde die<br />
Erteilung einer Ausnahme für eine Bauvoranfrage einer 8-fach<br />
Spielhalle im Gewerbegebiet Speestraße wegen der Nähe <strong>zur</strong> benachbarten<br />
Wohnbebauung versagt. Im Gewerbegebiet Junkersring<br />
wurde eine 3fach-Spielh neben der Bowling Arena genehmigt. Weitere<br />
Anfragen (Stand Januar 2010) liegen für Mehrfachspielhallen in<br />
Spich (nochmals Luxemburger Straße und Gewerbegebiet Biberweg)<br />
und das Gewerbegebiet Bergheim vor sowie für den als Mischgebiet<br />
ausgewiesenen Standort Elsenplatz/ Ecke Frankfurter Straße in<br />
<strong>Troisdorf</strong> (Umnutzung eines Lebensmittemarktes). In Sieglar ist in<br />
der Larstraße in einer ehemaligen Bäckerei eine Spielhalle angefragt.<br />
erstes Konzept <strong>zur</strong> Steuerung 1998<br />
auch für die <strong>Stadt</strong>teilzentren<br />
neue Nachfrage nach Mehrfachspielhallen<br />
Flut neuer Anträge und Anfragen