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Anlage zur Begründung - Vorentwurf (7,69 MB) - Stadt Troisdorf

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Grundlagen der Untersuchung 2<br />

denen Vergnügungsstätten (mit Ausnahme von Diskotheken) im<br />

Innenstadtbereich der Fußgängerzone und der oberen Kölner Straße<br />

ausgeschlossen wurden. Seitdem hat sich die Entwicklung in der<br />

Innenstadt beruhigt und es wurden keine neuen Vergnügungsstätten<br />

mehr genehmigt.<br />

Anträge und Anfragen für neue Spielhallen in den <strong>Stadt</strong>teilzentren,<br />

namentlich in Sieglar, waren 1998 Anlass für das erste umfassende<br />

Steuerungskonzept von Vergnügungsstätten in <strong>Troisdorf</strong>, das <strong>Stadt</strong>-<br />

und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH erarbeitet hat. Ziel der Konzeption<br />

war es, die aus der <strong>Troisdorf</strong>er City in die <strong>Stadt</strong>teilzentren<br />

verdrängten Anfragen in ihren Risiken für diese Zentren städtebaulich<br />

zu beurteilen. Ergebnis dieser Untersuchung war die Empfehlung<br />

von Ausschlussbereichen auch in <strong>Stadt</strong>teilzentren, die jedoch<br />

nach Genehmigung einer Spielhalle in Sieglar mangels weiterem<br />

Handlungsbedarf nicht in der Bauleitplanung umgesetzt wurden.<br />

Erst 2006 ging wieder ein Bauantrag für eine nicht kerngebietstypische<br />

Spielhalle im Zentrum von Spich ein, der zum Anlass genommen<br />

wurde, eine Bauleitplanung mit Regelungen zu Vergnügungsstätten<br />

auch in diesem Bereich einzuleiten.<br />

Seit 2008 häufen sich wieder Anträgen und Anfragen für Spielhallen.<br />

Dabei handelt es sich vor allem um den gewerberechtlich zulässigen<br />

Typ der Mehrfachspielhalle, der in den Zentren bisher nicht<br />

verwirklicht worden ist. Da nach der Spielverordnung die Anzahl der<br />

Geldspielgeräte je Spielhalle beschränkt ist (max. 12 Geräte nach<br />

SpielV 2006), werden eigenständige Spielhallen in einem Gebäude<br />

zu sogenannten Mehrfachspielhallen zusammengefasst, was gewerberechtlich<br />

zulässig ist. Baurechtlich ist die Gesamtgröße relevant<br />

und liegt dann über 100 qm Nutzfläche, der von der Rechtsprechung<br />

entwickelten Grenze für die Vermutung einer nicht kerngebietstypischen<br />

Vergnügungsstätte. Aufgrund ihrer Größe werden<br />

für diese Spielhallen Standorte in verkehrsgünstig gelegenen Gewerbegebieten<br />

nachgefragt.<br />

In <strong>Troisdorf</strong> wurde 2003 im Gewerbegebiet Luxemburger Straße<br />

eine erste Spielhalle dieses neuen Typs (4-fach-Spielhalle mit 42<br />

Geräten) im Wege einer Ausnahme genehmigt. 2009 wurde die<br />

Erteilung einer Ausnahme für eine Bauvoranfrage einer 8-fach<br />

Spielhalle im Gewerbegebiet Speestraße wegen der Nähe <strong>zur</strong> benachbarten<br />

Wohnbebauung versagt. Im Gewerbegebiet Junkersring<br />

wurde eine 3fach-Spielh neben der Bowling Arena genehmigt. Weitere<br />

Anfragen (Stand Januar 2010) liegen für Mehrfachspielhallen in<br />

Spich (nochmals Luxemburger Straße und Gewerbegebiet Biberweg)<br />

und das Gewerbegebiet Bergheim vor sowie für den als Mischgebiet<br />

ausgewiesenen Standort Elsenplatz/ Ecke Frankfurter Straße in<br />

<strong>Troisdorf</strong> (Umnutzung eines Lebensmittemarktes). In Sieglar ist in<br />

der Larstraße in einer ehemaligen Bäckerei eine Spielhalle angefragt.<br />

erstes Konzept <strong>zur</strong> Steuerung 1998<br />

auch für die <strong>Stadt</strong>teilzentren<br />

neue Nachfrage nach Mehrfachspielhallen<br />

Flut neuer Anträge und Anfragen

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