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Anlage zur Begründung - Vorentwurf (7,69 MB) - Stadt Troisdorf

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Zulässigkeitsbereiche im weiteren <strong>Stadt</strong>gebiet 50<br />

fohlen, in den Ortszentren Vergnügungsstätten (insbesondere<br />

Spielhallen, Wettbüros und Erotik-Fachmärkte) generell auszuschließen.<br />

Hinsichtlich der Freizeit-Center sind die <strong>Stadt</strong>teilzentren<br />

zu klein um sich für ein adäquates Angebot zu eignen. Insoweit wird<br />

hierfür kein Regelungsbedarf gesehen. Zu Überprüfen sind insbesondere<br />

die Bebauungspläne für folgende Bereiche<br />

<strong>Stadt</strong>teil Friedrich-Wilhelms-Hütte im Bereich Mendener Straße<br />

und Roncallistraße zwischen Hyazinthenfeld und Anemonenweg<br />

Sieglarer Straße in Oberlar zwischen der Lindlaustraße und Im<br />

Grandsgarten<br />

historischer Ortkern in Sieglar zwischen der Pastor-Böhm und<br />

Larstraße<br />

Nahversorgungsbereich Rotter See im Bereich Frieslandring/<br />

Bremer Straße<br />

Nahversorgungsbereich Eschmar Gartenstadt im Bereich Rembrandtstraße/<br />

Van-Gogh-Platz<br />

Nahversorgungsbereich Siedlung Zum Altenforst in <strong>Troisdorf</strong>,<br />

Bereich Brunnenstraße<br />

Ortskern in Bergheim-Müllekoven<br />

Des weiteren wird eine Ansiedlung von nicht kerngebietstypischen<br />

Vergnügungsstätten, Wettbüros und Erotik-Fachmärkten in den<br />

durch überwiegend mit Wohnnutzung gekennzeichneten MI-<br />

Bereichen aus gutachterlicher Sicht kritisch gesehen, da hier Störungen<br />

der Wohnnutzung aber auch Konflikte mit kirchlichen Einrichtungen,<br />

Altenheimen und Schulen befürchtet werden. Insoweit<br />

sollen auch die nicht kerngebietstypischen Vergnügungsstätten,<br />

Wettbüros und Erotik-Fachmärkte ausgeschlossen werden.<br />

7.6 Misch- und Gewerbegebiete<br />

Aufgrund der Zulässigkeitsvoraussetzungen in Misch- und Gewerbegebieten<br />

besteht in diesen Gebietskategorien grundsätzlich ein<br />

hoher Ansiedlungsdruck. Aber auch der dargestellte Trend zu immer<br />

größeren Einrichtungen (> 600 qm) an strategisch günstiger Lage<br />

führt dazu, dass in gewerblich geprägtem Umfeld die Anfragen<br />

vermehrt auftreten.<br />

Es ist offensichtlich, dass sich innerhalb einer innerstädtisch gewachsenen<br />

Lage eines MK-Gebietes nur schwer eine „kerngebietstypische“<br />

Vergnügungsstätte der genannten Größenordnung von<br />

600 qm Nutzfläche realisieren lässt. Selbst wenn ein Objekt oder<br />

Grundstück verfügbar sein sollte, wird das zu erwartende Verkehrsaufkommen<br />

nur schwer zu koordinieren sein. Nachdem gewerblich<br />

geprägte Bereiche meist verkehrsgünstig liegen, ist aufgrund<br />

des Ausweichverhaltens der Betreiber auf bestimmte Flächen<br />

in der <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> ein besonderes Augenmerk zu legen.

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