Anlage zur Begründung - Vorentwurf (7,69 MB) - Stadt Troisdorf
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Zulässigkeitsbereiche im weiteren <strong>Stadt</strong>gebiet 50<br />
fohlen, in den Ortszentren Vergnügungsstätten (insbesondere<br />
Spielhallen, Wettbüros und Erotik-Fachmärkte) generell auszuschließen.<br />
Hinsichtlich der Freizeit-Center sind die <strong>Stadt</strong>teilzentren<br />
zu klein um sich für ein adäquates Angebot zu eignen. Insoweit wird<br />
hierfür kein Regelungsbedarf gesehen. Zu Überprüfen sind insbesondere<br />
die Bebauungspläne für folgende Bereiche<br />
<strong>Stadt</strong>teil Friedrich-Wilhelms-Hütte im Bereich Mendener Straße<br />
und Roncallistraße zwischen Hyazinthenfeld und Anemonenweg<br />
Sieglarer Straße in Oberlar zwischen der Lindlaustraße und Im<br />
Grandsgarten<br />
historischer Ortkern in Sieglar zwischen der Pastor-Böhm und<br />
Larstraße<br />
Nahversorgungsbereich Rotter See im Bereich Frieslandring/<br />
Bremer Straße<br />
Nahversorgungsbereich Eschmar Gartenstadt im Bereich Rembrandtstraße/<br />
Van-Gogh-Platz<br />
Nahversorgungsbereich Siedlung Zum Altenforst in <strong>Troisdorf</strong>,<br />
Bereich Brunnenstraße<br />
Ortskern in Bergheim-Müllekoven<br />
Des weiteren wird eine Ansiedlung von nicht kerngebietstypischen<br />
Vergnügungsstätten, Wettbüros und Erotik-Fachmärkten in den<br />
durch überwiegend mit Wohnnutzung gekennzeichneten MI-<br />
Bereichen aus gutachterlicher Sicht kritisch gesehen, da hier Störungen<br />
der Wohnnutzung aber auch Konflikte mit kirchlichen Einrichtungen,<br />
Altenheimen und Schulen befürchtet werden. Insoweit<br />
sollen auch die nicht kerngebietstypischen Vergnügungsstätten,<br />
Wettbüros und Erotik-Fachmärkte ausgeschlossen werden.<br />
7.6 Misch- und Gewerbegebiete<br />
Aufgrund der Zulässigkeitsvoraussetzungen in Misch- und Gewerbegebieten<br />
besteht in diesen Gebietskategorien grundsätzlich ein<br />
hoher Ansiedlungsdruck. Aber auch der dargestellte Trend zu immer<br />
größeren Einrichtungen (> 600 qm) an strategisch günstiger Lage<br />
führt dazu, dass in gewerblich geprägtem Umfeld die Anfragen<br />
vermehrt auftreten.<br />
Es ist offensichtlich, dass sich innerhalb einer innerstädtisch gewachsenen<br />
Lage eines MK-Gebietes nur schwer eine „kerngebietstypische“<br />
Vergnügungsstätte der genannten Größenordnung von<br />
600 qm Nutzfläche realisieren lässt. Selbst wenn ein Objekt oder<br />
Grundstück verfügbar sein sollte, wird das zu erwartende Verkehrsaufkommen<br />
nur schwer zu koordinieren sein. Nachdem gewerblich<br />
geprägte Bereiche meist verkehrsgünstig liegen, ist aufgrund<br />
des Ausweichverhaltens der Betreiber auf bestimmte Flächen<br />
in der <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> ein besonderes Augenmerk zu legen.