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Blindheit - cisOnline

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C. SCHULLAUFBAHN<br />

1. Beschulungsmöglichkeiten<br />

In Österreich gibt es mehrere Alternativen für den Schulbesuch eines<br />

Kindes mit Sehschädigung.<br />

Bundes-Blinden-<br />

Erziehungsinstitut<br />

mit<br />

Nachmittags- und<br />

Internatsbetreuung<br />

wohnortnahe<br />

Volksschule<br />

mit zusätzlicher<br />

sonderpädagogischer<br />

Förderung (z.B.<br />

Integrationsklasse oder<br />

Stützlehrersystem)<br />

Die Entscheidungsphase ist für viele Eltern sehr schwierig und braucht<br />

Zeit. Deshalb ist es wichtig, sich möglichst früh umfassend zu<br />

informieren.<br />

Ein blindes Kind braucht besondere Förderung durch ausgebildete<br />

BlindenlehrerInnen. Derzeit haben blinde Kinder die Möglichkeit, eine<br />

entsprechende Sonderschule oder die wohnortnahe Regelschule zu<br />

besuchen. (siehe Grafik). Besucht das Kind eine wohnortnahe Regelschule,<br />

ist eine blindenpädagogische Unterstützung über das zuständige SPZ zu<br />

organisieren. (siehe SPF Heft 1)<br />

28<br />

Sonderschule für<br />

sehbehinderte- und/oder<br />

blinde Kinder mit<br />

Nachmittagsbetreuung<br />

(ev. auch mit Internat)

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