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ersten Gender-Mainstreaming-Beauftragten<br />

<strong>für</strong> Tarifpolitik unterstrichen wurde.<br />

Die ÖTV war und heute ist ver.di damit<br />

wegweisend <strong>für</strong> die deutsche Gewerkschaftslandschaft:<br />

Der Gender-Ansatz wird<br />

als Querschnittsaufgabe betrachtet.<br />

Zusammen mit einigen skandinavischen<br />

ö.D. Gewerkschaften, die solche<br />

Arbeitsprinzipien bereits zu Beginn der<br />

9Oer Jahre eingeführt hatten, verfolgen<br />

wir das Ziel der Geschlechterdemokratie.<br />

Nun zur Aufwertungsampagne<br />

Anfang der 90er Jahre setzten sich ÖTV-<br />

Frauen erfolgreich da<strong>für</strong> ein, dass die<br />

Qualität sozialer und pflegerischer Arbeit<br />

mehr Anerkennung fand und besser<br />

vergütet wurde. Hier sind beispielhaft die<br />

Aktionen von Pflegekräften sowie<br />

Erzieherinnen zu nennen.<br />

Wichtige Beiträge zur Aufwertung von<br />

Frauenarbeit kamen in dieser Zeit von<br />

hessischen Frauen. Indem sie ihre Arbeit<br />

in den klassischen Frauenberufen des<br />

öffentlichen Dienstes mit eigenen Worten<br />

und aus eigener Erfahrung und Sichtweise<br />

beschrieben, beschritten sie tarifpolitisch<br />

neue Wege (ich weise hierzu auf die<br />

Broschürenreihe »Frauen wollen mehr«<br />

1993 – 1998 hin).<br />

Frauen in Bibliotheken melden sich zu Wort<br />

Schulsekretärinnen melden sich zu Wort<br />

Frauen im Schreibdienst melden sich zu Wort<br />

Sekretärinnen aus psychosozialen Einrichtungen<br />

melden sich zu Wort<br />

Hauswirtschafterinnen melden sich zu Wort<br />

Arbeiterinnen melden sich zu Wort.<br />

Mit der Annahme des frauenpolitischen<br />

Antrages durch den ÖTV-Gewerkschaftstag<br />

1996 (G91) zur Durchführung einer<br />

Kampagne zur »Aufwertung von<br />

Frauenberufen« wurde das Ziel der<br />

gerechten Arbeitsbewertung – eben auch<br />

von Frauentätigkeiten – zum Auftrag an<br />

die Gesamtorganisation. Dies kann als<br />

Quantensprung gewertet werden: Bislang<br />

war die Diskussion um die Aufwertung<br />

von Frauentätigkeiten ausschließlich ein<br />

Thema innerhalb von Frauenstrukturen.<br />

Durch die Beschlusslage, eine Kampagne<br />

dazu aufzugreifen und in den Tarifbereich<br />

zu integrieren, wurde es zum übergreifenden<br />

(frauen)tarifpolitischen Thema.<br />

Ziel der Kampagne ist es, gleiche<br />

Bezahlung von gleichwertiger Arbeit und<br />

damit eine Aufwertung von Frauentätigkeiten<br />

zu erreichen.<br />

Erster Schritt der Aufwertungskampagne<br />

war die Vergabe eines Gutachtens 2 zur<br />

Erforschung von Diskriminierungspotenzialen<br />

in Tarifverträgen am Beispiel<br />

des Bundesangestelltentarifvertrages<br />

(BAT). Der BAT wurde daraufhin überprüft,<br />

ob er den<br />

g EU-Richtlinien (Artikel 141 Amsterdamer<br />

Vertrag)<br />

g der EuGH-Rechtssprechung und<br />

g der Deutschen Gesetzgebung<br />

g Grundgesetz [Artikel 3 Absatz 2 Satz 1<br />

GG] und<br />

g Bürgerliches Gesetzbuch [§ 612 Abs. 3<br />

BGB]) – (Letzterer bestimmt, dass <strong>für</strong><br />

gleiche oder <strong>für</strong> gleichwertige Arbeit<br />

nicht wegen des Geschlechts eine geringere<br />

Vergütung vereinbart werden darf.)<br />

zur Lohngleichheit entspricht. 3<br />

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