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lange nicht verwirklicht. Am 1. Juli 1996<br />

trat in der Schweiz das Bundesgesetz über<br />

die Gleichstellung von Frau und Mann in<br />

Kraft. Dieses stellt <strong>für</strong> ArbeitgeberInnen<br />

und ArbeitnehmerInnen eine neue<br />

Herausforderung dar. Denn mit diesem<br />

Gesetz werden den Arbeitnehmerinnen<br />

bessere Mittel in die Hand gegeben, ihren<br />

Anspruch auf gleichen Lohn <strong>für</strong> gleichwertige<br />

Arbeit durchzusetzen.<br />

Im Erwerbsleben verdienen Frauen <strong>für</strong><br />

vergleichbare Arbeit wesentlich weniger<br />

als ihre männlichen Kollegen (vgl. Reis<br />

1988, Ulich et al.1988, Zingg Schrupkowski<br />

1994). Typische Frauenarbeitsplätze<br />

werden geringer bewertet und<br />

Qualifikationen, die <strong>für</strong> viele Frauentätigkeiten<br />

erforderlich sind –, z.B. Einfühlungsvermögen<br />

und Organisationsfähigkeit<br />

–, werden in der Arbeitswelt und<br />

Berufspraxis zu wenig wahrgenommen<br />

und lohnmässig nicht erfasst (vgl. Baitsch<br />

et al. 1988, Semmer 1991).<br />

Trotz der Bedeutung der Lohndiskriminierungen<br />

bei gleichwertiger Arbeit fehlten<br />

lange wissenschaftliche begründete<br />

Kriterien <strong>für</strong> die Beurteilung der Gleichwertigkeit<br />

von Arbeitstätigkeiten.<br />

Arbeitsbewertungsverfahren waren <strong>für</strong><br />

Gerichte, aber auch <strong>für</strong> viele Arbeitgeber-<br />

Innen und ArbeitnehmerInnen oft das<br />

einzige Instrument, zwei Tätigkeiten<br />

miteinander zu vergleichen.<br />

Sowohl eine Untersuchung im Auftrag der<br />

Arbeitsgruppe »Lohngleichheit von Frau<br />

und Mann« des Eidgenössischen Justizund<br />

Polizeidepartements als auch ein<br />

Gutachten des Eidgenössischen Büros <strong>für</strong><br />

die Gleichstellung von Frau und Mann<br />

haben gezeigt, dass die damals bekannten<br />

Arbeitsbewertungsverfahren (z.B. Hay-<br />

Verfahren, Funktionsbewertung des<br />

Betriebswirtschaftlichen Institutes der ETH<br />

Zürich) wichtige Merkmale von typischen<br />

Frauentätigkeiten stark vernachlässigen,<br />

Anforderungen an Tätigkeiten, die vorwiegend<br />

von Männern ausgeführt werden,<br />

jedoch überbewerten. Die erwähnten<br />

Studien wiesen aber auch darauf hin, dass<br />

diese Mängel der Instrumente bei ihrer<br />

Anwendung noch verstärkt, einerseits weil<br />

manche Arbeitsbewertungsverfahren sehr<br />

komplex sind, anderseits weil die AnwenderInnen<br />

die speziellen Diskriminierungsquellen<br />

der Arbeitsbewertung nicht<br />

kennen.<br />

Arbeitsbewertung in der Praxis<br />

Es gibt in der Praxis viele Verfahren und<br />

Systeme der Arbeitsbewertung. Mit<br />

diesen werden die verschiedenen<br />

Arbeitstätigkeiten in einem Betrieb unabhängig<br />

von den Personen bewertet und<br />

miteinander verglichen.<br />

Arbeitsbewertungsverfahren sind in der<br />

Schweiz vor allem in öffentlichen <strong>Verwaltung</strong>en<br />

und in mittleren und größeren<br />

Unternehmen bedeutsam, da die<br />

Durchführung mit erheblichem Aufwand<br />

verbunden ist. In kleinen Betrieben werden<br />

die Löhne oft anhand von wenigen<br />

Kriterien und/oder Vergleich zwischen verschiedenen<br />

Arbeitsplätzen festgelegt. Die<br />

Aufgabe dieser Bewertungssysteme liegt<br />

u.a. darin, den Schwierigkeitsgrad einer<br />

Arbeit anhand von im voraus zu bestimmenden<br />

Merkmalen (wie Anforderungen<br />

und Belastungen) zu ermitteln und diesem<br />

einen Zahlenwert zuzuordnen (vgl. Ridder<br />

1982) .<br />

Die Durchführung der verschiedenen<br />

Arbeitsbewertungsverfahren erfolgt in der<br />

Regel in den folgenden Schritten (vgl.<br />

Kappel 1993, Semmer et al. S. 23 ff., S.<br />

29ff., Katz & Baitsch 1996, S. 16):<br />

g Bestimmung der Kriterien, bzw.<br />

Merkmale, anhand der die Tätigkeiten<br />

bewertet werden sollen;<br />

g Gewichtung der Kriterien, bzw.<br />

Merkmale;<br />

g Beschreibung der Arbeitsaufgaben der<br />

zu bewertenden Tätigkeit;<br />

g Bewertung der Arbeitsaufgaben aufgrund<br />

des im voraus festgelegten<br />

Kriterien-, bzw. Merkmalskatalogs;<br />

g Berechnung des Gesamtarbeitswertes<br />

durch Zusammenzählen der gewichteten<br />

Merkmalspunkte.<br />

Aufgrund von Verfahren der Arbeitsbewertung<br />

werden die Grundlöhne festgelegt,<br />

d.h. es werden nur die tätigkeitsbezogenen<br />

Kriterien berücksichtigt.<br />

Personenbezogene Kriterien wie beispielsweise<br />

die Leistung, das Alter und die<br />

Betriebzugehörigkeit einer Person werden<br />

bei der Arbeitsbewertung nicht berücksichtigt<br />

und sind nicht Teil des Grundlohns.<br />

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