PDF-Download 2,7 MB - FHVD - Fachhochschule für Verwaltung ...
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Als Vergleichspaare wurden gebildet:<br />
Dip.-BibliothekarIn (FH) · Dipl.-IngenieurIn (FH)<br />
Küchenhilfe · ArbeiterIn (Abfallwirtschaft/Stadtreinigung)<br />
AltenpflegerIn · Techniker bzw. technische/r SachbearbeiterIn<br />
Leitende(r) MTA · (Gärtner-)meisterIn.<br />
ABAKABA<br />
Empirisch sollte untersucht werden, ob<br />
sich im konkreten Vergleich von<br />
Tätigkeiten Hinweise auf mittelbare<br />
Diskriminierung belegen lassen.<br />
Ein Ziel war dabei, einen Katalog von<br />
Kriterien zu ermitteln, mit denen verschiedene<br />
Tätigkeiten vergleichbar bewertet<br />
werden können. Damit können dann<br />
Tarifverträge, u.a. der BAT überprüft<br />
werden.<br />
Die wissenschaftliche Projektleitung lag<br />
bei Prof. Dr. Gertraude Krell, FU Berlin,<br />
Projektmitarbeiterinnen waren Anna<br />
Krehnke und Andrea-Hilla Carl.<br />
Wir orientierten uns dabei an dem von<br />
Schweizer Arbeitswissenschaftlern<br />
entwickelten Verfahren ABAKABA (=<br />
Analytische Bewertung von Arbeitstätigkeiten<br />
nach KATZ und BAITSCH).<br />
ABAKABA ist ein analytisches Arbeitsbewertungsverfahren,<br />
das auch die <strong>für</strong><br />
Dienstleistungstätigkeiten besonders relevanten<br />
psycho-sozialen Merkmale berücksichtigt.<br />
Dazu gehören sowohl Anforderungen<br />
(z.B. »Anforderungen an die<br />
mündliche Kommunikationsfähigkeit« und<br />
»Anforderungen an das Einfühlungsvermögen«)<br />
als auch Belastungen (z.B.<br />
»Mitverfolgbarkeit der Tätigkeit <strong>für</strong><br />
Außenstehende« und »Konfrontationen<br />
mit Problemen und Leid anderer<br />
Personen«).<br />
ABAKABA ist in der Schweiz bereits in<br />
kantonalen <strong>Verwaltung</strong>en eingeführt.<br />
ABAKABA wird von Gerichten (in der<br />
Schweiz) als Grundlage <strong>für</strong> die Begutachtung<br />
bei Eingruppierungsklagen<br />
anerkannt.<br />
Die Neubewertung der Stellen in Hannover<br />
hatte wissenschaftlichen Versuchscharakter,<br />
d.h. sie hat keine unmittelbare<br />
Auswirkung auf die Vergütung der<br />
Stelleninhaber/-innen. Sie dient einzig und<br />
allein der diskriminierungskritischen Überprüfung<br />
bestehender Entgeltstrukturen<br />
und kann ggfs. als Grundlage <strong>für</strong> Höhergruppierungsklagen<br />
dienen.<br />
Die Projektergebnisse liegen jetzt vor.<br />
Zusammengefasst führte die Bewertung<br />
der Vergleichspaare zu folgendem<br />
Ergebnis:<br />
g In der Gegenüberstellung zum BAT<br />
haben sich durch die Bewertung mit<br />
ABAKABA bei drei der vier<br />
Vergleichspaare die Wertigkeiten verschoben,<br />
und zwar zugunsten der<br />
frauendominierten Tätigkeiten.<br />
Bestimmend <strong>für</strong> die Verschiebung der<br />
Wertigkeiten zugunsten der frauendominierten<br />
Tätigkeiten ist zum einen der<br />
psycho-soziale Bereich, zum anderen<br />
aber auch der physische Bereich.<br />
Beide werden bei der derzeitigen tariflichen<br />
Bewertung vernachlässigt.<br />
Die Ergebnisse der Bewertung der<br />
Tätigkeiten mittels ABAKABA zeigen, dass<br />
die Berücksichtigung der <strong>für</strong> Dienstleistungsarbeiten<br />
charakteristischen<br />
emotionalen oder psycho-sozialen<br />
Komponente – wie vermutet – zu einer<br />
Aufwertung frauendominierter Tätigkeiten<br />
führt.<br />
Die Ergebnisse verdeutlichen darüber<br />
hinaus, dass <strong>für</strong> die Bewertung von<br />
Dienstleistungstätigkeiten, auch von<br />
solchen, die überwiegend von Frauen<br />
verrichtet werden, die körperliche<br />
Komponente ebenfalls von großer<br />
Bedeutung ist.<br />
Die Ergebnisse des Vergleichsprojektes in<br />
Hannover stehen nicht allein. Ähnliche<br />
Projekte in der Schweiz, in Großbritannien<br />
und in Österreich, die teilweise auf einer<br />
breiteren empirischen Basis stehen, kommen<br />
zu denselben Schlussfolgerungen.<br />
Mittels ABAKABA konnte aufgezeigt werden,<br />
dass Gleichwertigkeit der Tätigkeiten<br />
bei den Vergleichspaaren besteht.<br />
Das heißt:<br />
Die bisherigen Bewertungskriterien werden<br />
den typischen Frauentätigkeiten nicht<br />
gerecht.<br />
Diese Kriterien führen zu einer Unterbewertung<br />
von Frauentätigkeiten<br />
gegenüber Männertätigkeiten.<br />
Hier gilt es anzusetzen:<br />
Nicht nur im Hinblick auf die EU-Normen<br />
sind Schlussfolgerungen zu ziehen, nämlich,<br />
dass<br />
g Ein Verfahren zur diskriminierungsfreieren<br />
Bewertung von Dienstleistungs-<br />
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