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Chancengleichheit<br />

durch moderne Personalpolitik –<br />

Gender Mainstreaming praxisnah<br />

Anne Lütkes<br />

Ministerin <strong>für</strong><br />

Justiz, Frauen,<br />

Jugend und<br />

Familie<br />

Es ist bereits das zweite Mal, dass eine<br />

Veranstaltung des Ministeriums <strong>für</strong> Justiz,<br />

Frauen, Jugend und Familie in<br />

Zusammenarbeit mit dem Beirat der<br />

Koordinierungsstelle <strong>für</strong> Gleichstellungsund<br />

Frauenbeauftragte das Thema Gender<br />

Mainstreaming aufgreift – heute mit dem<br />

besonderen Schwerpunkt Personalpolitik.<br />

Die große Resonanz, die dieses Thema<br />

hervorruft – und die in der großen Zahl<br />

der Anwesenden nachdrücklich bestätigt<br />

wird – lässt den Schluss zu, dass wir Ihr<br />

Interesse und die Bedeutung unserer<br />

heutigen Veranstaltung richtig eingeschätzt<br />

haben.<br />

Darüber freue ich mich sehr und danke<br />

Ihnen sehr herzlich <strong>für</strong> Ihr Erscheinen.<br />

Lassen Sie mich vorab eine grundsätzliche<br />

Aussage zum Thema der heutigen<br />

Veranstaltung machen:<br />

Die Realisierung von Chancengleichheit<br />

in der Personalpolitik kann sich künftig<br />

kaum noch auf die bislang angewendeten<br />

Mittel und Verfahren stützen, wie<br />

beispielsweise Besetzungsregeln oder<br />

gar Quotenvorgaben. Damit ist künftig<br />

kein echter Fortschritt mehr zu erreichen.<br />

Vielmehr müssen neue Konzepte<br />

und Managementmethoden endlich<br />

ihren Weg in die Praxis finden.<br />

Ein fester Wille zu den erforderlichen<br />

Strukturveränderungen, verbunden mit<br />

kreativem Denken und der Fähigkeit, auch<br />

als Vorbild zu überzeugen – das sind die<br />

Voraussetzungen, damit Erneuerungen<br />

möglich werden.<br />

Dabei fällt den Führungskräften eine<br />

Schlüsselrolle zu – denn deren Einstellungen<br />

und Handlungen sind entscheidend<br />

<strong>für</strong> die Umsetzung gleichstellungsrelevanter<br />

Prozesse, die sich keineswegs<br />

auf die Administration beschränken. Vor<br />

diesem Hintergrund müssen wir der Frage<br />

nachgehen, weshalb eine Neuorientierung<br />

in der Personalpolitik notwendig ist, wie<br />

diese aussehen kann und welche Vorteile<br />

sie mit sich bringt.<br />

Seit 1992 ist die Modernisierung der<br />

Landesverwaltung ein Schwerpunkt der<br />

Regierungsarbeit. Mit dem »Personalentwicklungskonzept«<br />

(PEK) wurde ein<br />

wesentlicher Schritt von der herkömmlichen<br />

Personalverwaltung hin zu einer<br />

modernen Personalpolitik getan.<br />

Damit wurde der Bereich »Personalarbeit«<br />

ausdrücklich in den Aufgabenkatalog der<br />

Führungskräfte aufgenommen und frauenfördernde<br />

Aspekte gezielt in das Instrumentarium<br />

des Personalentwicklungskonzeptes<br />

integriert.<br />

So ist seit dem beispielsweise die so<br />

bezeichnete »Wahrnehmungsfähigkeit <strong>für</strong><br />

die unterschiedliche Lebens- und<br />

Arbeitssituation von Frauen und<br />

Männern« fester Bestandteil des<br />

Anforderungsprofils <strong>für</strong> Führungskräfte.<br />

Und ebenso gehört heute zu den zentralen<br />

Elementen der Schulung von Führungskräften<br />

die Herausbildung der Fähigkeit,<br />

männliche und weibliche Verhaltens- und<br />

Kommunikationsmuster wahrzunehmen.<br />

Dies alles sind erste wichtige Schritte, um<br />

zu einer differenzierteren Geschlechterpolitik<br />

zu gelangen.<br />

Neben dem Personalentwicklungskonzept<br />

der Landesregierung steht als ein weiteres<br />

Instrument das Gleichstellungsgesetz des<br />

Landes, das ebenfalls die Verbindung von<br />

<strong>Verwaltung</strong>smodernisierung, Personalentwicklung<br />

und Chancengleichheit von<br />

Frauen und Männern gewährleistet und<br />

von dem wesentliche reformerische<br />

Impulse ausgehen.<br />

Mit diesem Gesetz wurden alle Träger der<br />

öffentlichen <strong>Verwaltung</strong> verpflichtet,<br />

Frauenförderpläne aufzustellen, um auf<br />

diesem Wege zu einem geplanten und<br />

kontrollierbaren Handeln mit der klaren<br />

Zielvorgabe zu gelangen, Frauen verbesserte<br />

berufliche Perspektiven zu bieten.<br />

Mit den Gleichstellungsbeauftragten als<br />

Teil der <strong>Verwaltung</strong> ist die Gewähr da<strong>für</strong>

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