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MediaDas Magazin für die österreichische Entertainment ...

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noch weit entfernt. Hier steht ja <strong>die</strong> Forderung des<br />

Österreichischen Musikrats und all seiner Mitgliedsorganisationen,<br />

<strong>die</strong> immerhin rund 400.000 Einzelmitglieder<br />

repräsentieren, im Raum: Aufdotierung<br />

des Musikfonds auf fünf Millionen Euro jährlich, um<br />

neben einer ausreichend dotierten Produktions-<br />

und Inlandstourförderung auch eine nachhaltige<br />

Vermarktungs-, Vertriebs- und Exportförderung etablieren<br />

zu können.<br />

Stichwort „Export“: Der Musikfonds hat 2011 mit<br />

Exportförderungen begonnen…<br />

FUCHS: Wir haben <strong>die</strong> Fördermittel von AMAN übernommen,<br />

<strong>die</strong> sich allerdings in einem sehr bescheidenen<br />

Rahmen bewegen. Damit können wir in kleinem<br />

Maße eine Auslandsshowcase-Förderung realisieren<br />

und einzelne ambitionierte Versuchsballone starten.<br />

Begonnen haben wir mit Veranstaltungen in Paris<br />

und Warschau, <strong>die</strong> zur internationalen Vernetzung<br />

<strong>österreichische</strong>r KünstlerInnen, Labels und Verlage<br />

beitragen sollen. Die ersten beiden Veranstaltungen<br />

sind gut über <strong>die</strong> Bühne gegangen und auf <strong>die</strong>sen<br />

Erfahrungen aufbauend werden wir weitere Schritte<br />

setzen. Wir haben mit dem mica <strong>die</strong> gemeinsame<br />

Dachmarke „austrian music export“ gegründet, um<br />

Synergien zu schaffen und <strong>die</strong> Auslandsaktivitäten<br />

einheitlicher und konzertierter gestalten zu können.<br />

Für eine echte, nachhaltige Exportförderung<br />

sind deutlich mehr finanzielle Mittel notwendig.<br />

Der Exportbeirat des Musikfonds erarbeitet derzeit<br />

ein zukunftsweisendes Exportförderungskonzept,<br />

<strong>für</strong> dessen Umsetzung wir dann hoffentlich <strong>die</strong> notwendigen<br />

finanziellen Mittel akquirieren können.<br />

Rechtlicher Rahmen <strong>für</strong><br />

Verwertungsgesellschaften<br />

Die Europäische Kommission (EK) hat jüngst den schon länger angekündigten<br />

Richtlinien-Entwurf veröffentlicht. Dieser beinhaltet zwei Themenblöcke, nämlich<br />

Governance Rules und grenzüberschreitende Online-Lizenzierung.<br />

Grenzüberschreitende<br />

Online-Lizenzierung:<br />

Das Problem bei der grenzüberschreitenden Lizenzierung<br />

von Online-Nutzungen von Musik liegt<br />

beim Rechterückzug großer Rechteinhaber bzw. der<br />

Repertoirefragmentierung. Und genau <strong>die</strong>se Situation<br />

hat <strong>die</strong> EK im Jahr 2005 mit ihrer Empfehlung<br />

zum „crossborder-licensing“ selbst veranlasst. In<br />

dem Richtlinien-Entwurf schlägt <strong>die</strong> EK nun kein<br />

konkretes Lizenzierungsmodell vor, sondern sie<br />

setzt Qualitätsstandards <strong>für</strong> <strong>die</strong> grenzüberschreitende<br />

Online-Lizenzierung.<br />

Die AKM bekennt sich zu solchen Qualitätsstandards,<br />

bezweifelt jedoch, dass das Problem der<br />

Rechtezersplittung (Repertoirefragmentierung) damit<br />

gelöst wird.<br />

Governance Rules:<br />

Der Richtlinien-Entwurf sieht eine harmonisierte<br />

Regulierung des Betriebs von Verwertungsgesellschaften<br />

vor. Das betrifft Informationspflichten und<br />

sonstige Verhaltensregeln. Die AKM steht einer solchen<br />

Regulierung positiv und offen gegenüber. Hin-<br />

zuweisen ist dabei, dass das geltende <strong>österreichische</strong><br />

Verwertungsgesellschaftengesetz bereits ein<br />

sehr hohes Niveau an Regulierung <strong>für</strong> Verwertungsgesellschaften<br />

vorsieht. Im Verwertungsgesellschaftengesetz<br />

sind eine Aufsichtsbehörde <strong>für</strong> Verwertungsgesellschaften,<br />

Auskunftspflichten gegenüber<br />

Mitgliedern, Musiknutzern Veranstalter etc.) und<br />

Aufsichtsbehörde, Berichtspflichten gegenüber<br />

Mitgliedern und Aufsichtsbehörde, Vorschriften zur<br />

Transparenz und Effizienz, kaufmännische Sorgfaltspflicht,<br />

Grundsätze zur Verteilung, Streitbeilegungsmechanismen,<br />

zulässige Gesellschaftsformen, u.a.m.<br />

vorgesehen. Die Forderung nach einer zeitnahen<br />

Auszahlung der eingehobenen Tantiemen ist nachvollziehbar.<br />

Die AKM schüttet vier Mal jährlich Tantiemen<br />

aus. Die AKM verschließt sich auch in <strong>die</strong>sem<br />

Bereich nicht Veränderungen und Weiterentwicklungen.<br />

Aber es ist auch darauf hinzuweisen, dass<br />

das mit Mehrkosten verbunden ist, welche letztlich<br />

zulasten der Tantiemenempfänger gehen (Verringerung<br />

der verteilbaren Summe). Die AKM sieht einem<br />

intensiven Diskurs über <strong>die</strong> im Richtlinien-Entwurf<br />

aufgeworfenen Themen mit Interesse entgegen<br />

und wird sich mit konkreten Vorschlägen und Ideen<br />

einbringen.<br />

musicbiz<br />

„Für eine echte,<br />

nachhaltige<br />

Exportförderung<br />

sind deutlich mehr<br />

finanzielle Mittel<br />

notwendig.“<br />

Film Sound & Media |13

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