Informationsaustausch unter Behörden - Justiz-, Gemeinde - Kanton ...
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A.1 Einführung in das Thema<br />
A. Auf den ersten Blick<br />
Das vorliegende Handbuch ist im Auftrag der <strong>Justiz</strong>-, <strong>Gemeinde</strong>- und Kirchendirektion<br />
des <strong>Kanton</strong>s Bern (JGK) erarbeitet worden und in Zusammenarbeit mit dem<br />
<strong>Kanton</strong> und den kommunalen Verbänden entstanden. Anlass gaben Situationen, in<br />
denen <strong>Behörden</strong> – beispielsweise die in Vollzugshilfe handelnde Polizei – nicht<br />
über alle für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Informationen verfügt haben,<br />
obwohl diese bei anderen Amtsstellen verfügbar gewesen wären. Sowohl bei<br />
den betroffenen Stellen selbst als auch in der Öffentlichkeit haben diese Situationen<br />
Fragen aufgeworfen: Hindern rechtliche Schranken den wünschenswerten <strong>Informationsaustausch</strong>?<br />
Sind die <strong>Behörden</strong> genügend auf die Bedeutung der ihnen<br />
vorliegenden Informationen für andere Amtsstellen sensibilisiert? Wie und in welchem<br />
Rahmen kann der <strong>Informationsaustausch</strong> <strong>unter</strong> <strong>Behörden</strong> stattfinden und wie<br />
kann dieser verbessert werden?<br />
Das Handbuch soll den <strong>Behörden</strong> auf kantonaler und kommunaler Ebene eine<br />
möglichst verständliche Anleitung in die Hände geben, wann und wie sie Informationen<br />
<strong>unter</strong>einander austauschen dürfen, sollen oder müssen. Vor überhöhten Erwartungen<br />
sei jedoch gewarnt: Die öffentlichen Aufgaben sind heutzutage derart<br />
vielschichtig und die den staatlichen Stellen verfügbaren Informationen derart umfangreich,<br />
dass es schlichtweg nicht möglich ist, die Bedeutung einer Information<br />
für die Aufgabenerfüllung aller <strong>Behörden</strong> in jedem Fall zu erkennen. Schon aus<br />
diesem Grund bleibt der „perfekte <strong>Informationsaustausch</strong>“ ein nicht zu erreichendes<br />
Ideal. Ein schrankenloser Austausch von Informationen <strong>unter</strong> <strong>Behörden</strong> würde zudem<br />
das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung <strong>unter</strong>graben. Das<br />
Handbuch hat in erster Linie zum Ziel, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kantonaler<br />
und kommunaler Amtsstellen mehr Sicherheit beim Austausch von Informationen<br />
zu geben.<br />
Ein Handbuch zum behördlichen <strong>Informationsaustausch</strong> kommt nicht ohne einigermassen<br />
einlässliche Ausführungen zum Datenschutzrecht und zu den sich daraus<br />
ergebenden Schranken der Informationsweitergabe aus. Nicht diese datenschutzrechtlichen<br />
Schranken, sondern die Möglichkeiten, vorhandene Daten anderen<br />
<strong>Behörden</strong> zur Verfügung zu stellen, stehen aber im Zentrum. Das Handbuch<br />
soll zum (sinnvollen) <strong>Informationsaustausch</strong> motivieren, nicht davor abschrecken!<br />
Das Handbuch gliedert sich in fünf Teile:<br />
• Teil A („Auf den ersten Blick“) zeigt nach der vorliegenden Einführung in das<br />
Thema, wie der <strong>Informationsaustausch</strong> in dringenden Fällen erfolgen kann und<br />
soll. Diese auf das Wesentliche beschränkte Anleitung – die angeschnittenen<br />
Themen werden später vertieft erörtert – stehen am Anfang des Handbuchs,<br />
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