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Informationsaustausch unter Behörden - Justiz-, Gemeinde - Kanton ...

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A.1 Einführung in das Thema<br />

A. Auf den ersten Blick<br />

Das vorliegende Handbuch ist im Auftrag der <strong>Justiz</strong>-, <strong>Gemeinde</strong>- und Kirchendirektion<br />

des <strong>Kanton</strong>s Bern (JGK) erarbeitet worden und in Zusammenarbeit mit dem<br />

<strong>Kanton</strong> und den kommunalen Verbänden entstanden. Anlass gaben Situationen, in<br />

denen <strong>Behörden</strong> – beispielsweise die in Vollzugshilfe handelnde Polizei – nicht<br />

über alle für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Informationen verfügt haben,<br />

obwohl diese bei anderen Amtsstellen verfügbar gewesen wären. Sowohl bei<br />

den betroffenen Stellen selbst als auch in der Öffentlichkeit haben diese Situationen<br />

Fragen aufgeworfen: Hindern rechtliche Schranken den wünschenswerten <strong>Informationsaustausch</strong>?<br />

Sind die <strong>Behörden</strong> genügend auf die Bedeutung der ihnen<br />

vorliegenden Informationen für andere Amtsstellen sensibilisiert? Wie und in welchem<br />

Rahmen kann der <strong>Informationsaustausch</strong> <strong>unter</strong> <strong>Behörden</strong> stattfinden und wie<br />

kann dieser verbessert werden?<br />

Das Handbuch soll den <strong>Behörden</strong> auf kantonaler und kommunaler Ebene eine<br />

möglichst verständliche Anleitung in die Hände geben, wann und wie sie Informationen<br />

<strong>unter</strong>einander austauschen dürfen, sollen oder müssen. Vor überhöhten Erwartungen<br />

sei jedoch gewarnt: Die öffentlichen Aufgaben sind heutzutage derart<br />

vielschichtig und die den staatlichen Stellen verfügbaren Informationen derart umfangreich,<br />

dass es schlichtweg nicht möglich ist, die Bedeutung einer Information<br />

für die Aufgabenerfüllung aller <strong>Behörden</strong> in jedem Fall zu erkennen. Schon aus<br />

diesem Grund bleibt der „perfekte <strong>Informationsaustausch</strong>“ ein nicht zu erreichendes<br />

Ideal. Ein schrankenloser Austausch von Informationen <strong>unter</strong> <strong>Behörden</strong> würde zudem<br />

das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung <strong>unter</strong>graben. Das<br />

Handbuch hat in erster Linie zum Ziel, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kantonaler<br />

und kommunaler Amtsstellen mehr Sicherheit beim Austausch von Informationen<br />

zu geben.<br />

Ein Handbuch zum behördlichen <strong>Informationsaustausch</strong> kommt nicht ohne einigermassen<br />

einlässliche Ausführungen zum Datenschutzrecht und zu den sich daraus<br />

ergebenden Schranken der Informationsweitergabe aus. Nicht diese datenschutzrechtlichen<br />

Schranken, sondern die Möglichkeiten, vorhandene Daten anderen<br />

<strong>Behörden</strong> zur Verfügung zu stellen, stehen aber im Zentrum. Das Handbuch<br />

soll zum (sinnvollen) <strong>Informationsaustausch</strong> motivieren, nicht davor abschrecken!<br />

Das Handbuch gliedert sich in fünf Teile:<br />

• Teil A („Auf den ersten Blick“) zeigt nach der vorliegenden Einführung in das<br />

Thema, wie der <strong>Informationsaustausch</strong> in dringenden Fällen erfolgen kann und<br />

soll. Diese auf das Wesentliche beschränkte Anleitung – die angeschnittenen<br />

Themen werden später vertieft erörtert – stehen am Anfang des Handbuchs,<br />

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