28.10.2013 Aufrufe

Repetitorium aus Zivilverfahrensrecht

Repetitorium aus Zivilverfahrensrecht

Repetitorium aus Zivilverfahrensrecht

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Arten von Klagen<br />

3. Zwischenantrag auf Feststellung (§§ 236, 259 Abs 2 ZPO)<br />

Sachantrag des Klägers oder des Beklagten auf Klärung eines präjudiziellen<br />

Rechtsverhältnisses oder Anerkennung <strong>aus</strong>ländischer Urkunden<br />

Zweck: Verselbständigung der Vorfrage über präjudizielles Rechtsverhältnis<br />

wird (bindend) im Urteilsspruch und nicht nur in den Gründen entschieden<br />

Vor<strong>aus</strong>setzungen<br />

- Antrag bis Schluss der mündlichen Streitverhandlung<br />

- Feststellungsgegenstand: während des Verfahrens streitige präjudizielle Rechte und<br />

Rechtsverhältnisse (bzw Anerkennung <strong>aus</strong>ländischer Urkunden)<br />

- rechtliches Interesse: Feststellung muss über Anlassprozess hin<strong>aus</strong> Bedeutung haben<br />

Entscheidung über Zwischenfeststellungsantrag<br />

- bei Unzulässigkeit Zurückweisung mit Beschluss<br />

- bei Zulässigkeit Entscheidung im Urteilsspruch (ggfs Zwischenurteil)<br />

4. Rechtsgestaltungsklagen<br />

Arten von Klagen<br />

gerichtet auf Begründung, Änderung oder Aufhebung von Rechtsverhältnissen zwischen den<br />

Parteien<br />

nicht vollstreckbar, konstitutiv<br />

Grund für die Rechtsgestaltungsklage<br />

- Gesetz sieht nur diese Möglichkeit der Gestaltung vor oder<br />

- Parteien können sich nicht einigen<br />

Anwendungsfälle<br />

- materiellrechtliche Änderung<br />

zB Scheidung, Nichtigerklärung der Ehe<br />

- prozessrechtliche Änderung<br />

zB Nichtigkeitsklage, Wiederaufnahmsklage<br />

Widerklage<br />

1. Widerklage nach nationalem Recht<br />

Widerklage ist selbständige Klage des Beklagten gegen den Kläger eines anhängigen<br />

Rechtsstreits beim selben Gericht<br />

Hauptanwendungsfall: Scheidung<br />

Vor<strong>aus</strong>setzungen:<br />

- Parteienidentität<br />

- mündliche Verhandlung erster Instanz noch nicht geschlossen<br />

- Konnexität, Kompensabilität oder Präjudizialität des Anspruchs der Widerklage<br />

2. Widerklage nach Art 6 Z 3 EuGVVO<br />

Widerklage ist ein selbständiges Angriffsmittel des Beklagten gegen den Kläger des<br />

Hauptprozesses (verordnungsautonomer Begriff)<br />

Zuständigkeit für Widerklage, wenn sich Hauptklage nach EuGVVO richtet<br />

Gerichtsstand beim Gericht der Hauptklage<br />

Vor<strong>aus</strong>setzungen:<br />

- Parteienidentität<br />

- Klagen müssen sich auf denselben Vertrag oder Sachverhalt stützen<br />

- keine Zwangszuständigkeit gem Art 22 EuGVVO<br />

28<br />

29<br />

30<br />

10

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!