Repetitorium aus Zivilverfahrensrecht
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Erstinstanzliches Verfahren<br />
Internationale Streitanhängigkeit (Rechtshängigkeit)<br />
Art 27 EuGVVO:<br />
- Klagen wegen desselben Anspruchs zwischen denselben Parteien bei Gerichten<br />
mehrerer Mitgliedstaaten anhängig<br />
- später angerufenes Gericht muss Verfahren <strong>aus</strong>setzen und<br />
Zuständigkeitsentscheidung des ersten Gerichts abwarten<br />
- Art 19 Abs 2 und 3 EuEheKindVO ebenso für Verfahren über elterliche Verantwortung<br />
Art 19 Abs 1 EuEheKindVO: Sonderregel für Eheverfahren<br />
- Prozesshindernis der Rechtshängigkeit ist auch dann gegeben, wenn die Eheverfahren<br />
unterschiedliche Ansprüche betreffen<br />
- Grundsatz der Einheitlichkeit des Eheverfahrens<br />
Erstinstanzliches Verfahren<br />
Streiteinlassung<br />
Partei bringt schriftlich und/oder mündlich zur Sache vor<br />
GH-Verfahren<br />
- Kläger durch Klage und mündliches Vorbringen zur Sache<br />
- Beklagter durch Klagebeantwortung oder Einspruch im Mahnverfahren und<br />
mündliches Vorbringen zur Sache<br />
BG-Verfahren<br />
- Kläger durch Klage und mündliches Vorbringen zur Sache<br />
- Beklagter durch mündliches Vorbringen zur Sache<br />
Wirkungen<br />
- kein Versäumungsurteil mehr möglich<br />
- Heilung von Mängeln<br />
Erstinstanzliches Verfahren<br />
Klagebeantwortung (§§ 230, 239 ZPO)<br />
Klagebeantwortung ist der auf Klagsabweisung gerichtete Rechtsschutzantrag des<br />
Beklagten<br />
Frist: 4 Wochen ab Zustellung<br />
Form und Inhalt<br />
- Kopf mit allgemeinen Angaben<br />
- Bezeichnung „Klagebeantwortung“<br />
- Urteilsgegenantrag: bestimmtes Begehren auf gänzliche oder teilweise Abweisung der<br />
Klage oder Klagszurückweisung; ggfs Anerkenntnis<br />
- Tatsachen, auf die sich Anträge des Beklagten stützen, kurz und vollständig<br />
- Beweismittel<br />
- „leere Klagebeantwortung“: allgemeine Formerfordernisse vorhanden, aber keine<br />
Tatsachen und uU auch kein Urteilsgegenantrag Zulässigkeit str<br />
rechtzeitige Einbringung der Klagebeantwortung Anberaumung der vorbereitenden<br />
Tagsatzung<br />
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