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Repetitorium aus Zivilverfahrensrecht

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Erstinstanzliches Verfahren<br />

Internationale Streitanhängigkeit (Rechtshängigkeit)<br />

Art 27 EuGVVO:<br />

- Klagen wegen desselben Anspruchs zwischen denselben Parteien bei Gerichten<br />

mehrerer Mitgliedstaaten anhängig<br />

- später angerufenes Gericht muss Verfahren <strong>aus</strong>setzen und<br />

Zuständigkeitsentscheidung des ersten Gerichts abwarten<br />

- Art 19 Abs 2 und 3 EuEheKindVO ebenso für Verfahren über elterliche Verantwortung<br />

Art 19 Abs 1 EuEheKindVO: Sonderregel für Eheverfahren<br />

- Prozesshindernis der Rechtshängigkeit ist auch dann gegeben, wenn die Eheverfahren<br />

unterschiedliche Ansprüche betreffen<br />

- Grundsatz der Einheitlichkeit des Eheverfahrens<br />

Erstinstanzliches Verfahren<br />

Streiteinlassung<br />

Partei bringt schriftlich und/oder mündlich zur Sache vor<br />

GH-Verfahren<br />

- Kläger durch Klage und mündliches Vorbringen zur Sache<br />

- Beklagter durch Klagebeantwortung oder Einspruch im Mahnverfahren und<br />

mündliches Vorbringen zur Sache<br />

BG-Verfahren<br />

- Kläger durch Klage und mündliches Vorbringen zur Sache<br />

- Beklagter durch mündliches Vorbringen zur Sache<br />

Wirkungen<br />

- kein Versäumungsurteil mehr möglich<br />

- Heilung von Mängeln<br />

Erstinstanzliches Verfahren<br />

Klagebeantwortung (§§ 230, 239 ZPO)<br />

Klagebeantwortung ist der auf Klagsabweisung gerichtete Rechtsschutzantrag des<br />

Beklagten<br />

Frist: 4 Wochen ab Zustellung<br />

Form und Inhalt<br />

- Kopf mit allgemeinen Angaben<br />

- Bezeichnung „Klagebeantwortung“<br />

- Urteilsgegenantrag: bestimmtes Begehren auf gänzliche oder teilweise Abweisung der<br />

Klage oder Klagszurückweisung; ggfs Anerkenntnis<br />

- Tatsachen, auf die sich Anträge des Beklagten stützen, kurz und vollständig<br />

- Beweismittel<br />

- „leere Klagebeantwortung“: allgemeine Formerfordernisse vorhanden, aber keine<br />

Tatsachen und uU auch kein Urteilsgegenantrag Zulässigkeit str<br />

rechtzeitige Einbringung der Klagebeantwortung Anberaumung der vorbereitenden<br />

Tagsatzung<br />

58<br />

59<br />

60<br />

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