Repetitorium aus Zivilverfahrensrecht
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Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§§ 146 ff ZPO)<br />
2. Verfahren<br />
Antrag schriftlich oder (im BG-Verfahren) mündlich zu Protokoll<br />
Inhalt des Antrags<br />
- Antrag auf Wiedereinsetzung<br />
- Wiedereinsetzungsgründe Eventualmaxime<br />
- Bescheinigungsmittel<br />
Nachholung der versäumten Prozesshandlung gleichzeitig mit<br />
Wiedereinsetzungsantrag<br />
Antrag ist der Gegenpartei zur Äußerung zuzustellen<br />
Entscheidung mit Beschluss<br />
Rekurs nur gegen die abweisende Entscheidung<br />
Bewilligung der Wiedereinsetzung Verfahren tritt in den Stand vor Säumnis zurück<br />
Antragsteller trägt Kosten<br />
1. Grundlagen<br />
Widerspruch gegen Versäumungsurteile<br />
Rechtsbehelf gegen bestimmte Versäumungsurteile<br />
- Versäumungsurteil im LG-Verfahren nach Versäumung der Frist für die<br />
Klagebeantwortung (§ 397a Abs 1 ZPO)<br />
- Versäumungsurteil im BG-Verfahren, wenn noch kein Widerspruch oder Einspruch<br />
erfolgt ist (§ 442a ZPO)<br />
Inhaltliche Vor<strong>aus</strong>setzungen<br />
- keine Begründung erforderlich<br />
Prozessuale Vor<strong>aus</strong>setzungen<br />
- Frist: 14 Tage ab Zustellung des Versäumungsurteils<br />
Widerspruch gegen Versäumungsurteile<br />
2. Verfahren<br />
Antrag schriftlich oder (im BG-Verfahren) mündlich zu Protokoll<br />
Widerspruch muss Inhalt einer Klagebeantwortung haben (auch im BG-Verfahren!)<br />
Anberaumung einer Tagsatzung<br />
- Versäumungsurteil wird aufgehoben<br />
- Verhandlung wird fortgesetzt<br />
Antragsteller trägt Kosten<br />
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