28.10.2013 Aufrufe

Repetitorium aus Zivilverfahrensrecht

Repetitorium aus Zivilverfahrensrecht

Repetitorium aus Zivilverfahrensrecht

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§§ 146 ff ZPO)<br />

2. Verfahren<br />

Antrag schriftlich oder (im BG-Verfahren) mündlich zu Protokoll<br />

Inhalt des Antrags<br />

- Antrag auf Wiedereinsetzung<br />

- Wiedereinsetzungsgründe Eventualmaxime<br />

- Bescheinigungsmittel<br />

Nachholung der versäumten Prozesshandlung gleichzeitig mit<br />

Wiedereinsetzungsantrag<br />

Antrag ist der Gegenpartei zur Äußerung zuzustellen<br />

Entscheidung mit Beschluss<br />

Rekurs nur gegen die abweisende Entscheidung<br />

Bewilligung der Wiedereinsetzung Verfahren tritt in den Stand vor Säumnis zurück<br />

Antragsteller trägt Kosten<br />

1. Grundlagen<br />

Widerspruch gegen Versäumungsurteile<br />

Rechtsbehelf gegen bestimmte Versäumungsurteile<br />

- Versäumungsurteil im LG-Verfahren nach Versäumung der Frist für die<br />

Klagebeantwortung (§ 397a Abs 1 ZPO)<br />

- Versäumungsurteil im BG-Verfahren, wenn noch kein Widerspruch oder Einspruch<br />

erfolgt ist (§ 442a ZPO)<br />

Inhaltliche Vor<strong>aus</strong>setzungen<br />

- keine Begründung erforderlich<br />

Prozessuale Vor<strong>aus</strong>setzungen<br />

- Frist: 14 Tage ab Zustellung des Versäumungsurteils<br />

Widerspruch gegen Versäumungsurteile<br />

2. Verfahren<br />

Antrag schriftlich oder (im BG-Verfahren) mündlich zu Protokoll<br />

Widerspruch muss Inhalt einer Klagebeantwortung haben (auch im BG-Verfahren!)<br />

Anberaumung einer Tagsatzung<br />

- Versäumungsurteil wird aufgehoben<br />

- Verhandlung wird fortgesetzt<br />

Antragsteller trägt Kosten<br />

46<br />

47<br />

48<br />

16

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!