Repetitorium aus Zivilverfahrensrecht
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Prozessgrundsätze<br />
8. Rechtliches Gehör<br />
Art 6 EMRK: jeder in seinen Rechten Betroffene muss die Möglichkeit haben, vor Gericht<br />
gehört zu werden<br />
Rechtsmittelverfahren ist nicht zwingend vorgesehen, muss aber Art 6 EMRK entsprechen<br />
Ausgestaltung im streitigen Verfahren<br />
Gehörgewährung kann mündlich oder schriftlich, vor oder nach Entscheidung erfolgen<br />
(zB Einspruch gegen den Zahlungsbefehl)<br />
Verletzung des rechtlichen Gehörs bewirkt Nichtigkeit<br />
- wurde Partei Möglichkeit zu verhandeln (teils) entzogen § 477 Abs 1 Z 4 ZPO<br />
- konnte sich Partei überhaupt nicht am Verfahren beteiligen § 477 Abs 1 Z 5 ZPO und<br />
Nichtigkeitsklage nach Rechtskraft (§ 529 Abs 1 Z 2 ZPO)<br />
Prozessvor<strong>aus</strong>setzungen<br />
1. Grundlagen<br />
Prozessvor<strong>aus</strong>setzungen sind Vor<strong>aus</strong>setzungen für die Entscheidung in der Sache<br />
allgemeine und besondere Prozessvor<strong>aus</strong>setzungen<br />
- allgemeine: müssen in jedem Prozess vorliegen<br />
zB Zuständigkeit<br />
- besondere: notwendig für bestimmte Verfahren oder Verfahrensabschnitte<br />
zB Rechtsmittelvor<strong>aus</strong>setzungen<br />
positive und negative Prozessvor<strong>aus</strong>setzungen<br />
- positive: müssen vorliegen<br />
zB Zuständigkeit<br />
- negative: dürfen nicht vorliegen „Prozesshindernisse“<br />
zB Streitanhängigkeit<br />
absolute und relative Prozessvor<strong>aus</strong>setzungen<br />
- absolute: in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen wahrzunehmen<br />
zB Zulässigkeit des streitigen Rechtswegs<br />
- relative: nur bis zu einem vor Rechtskraft der Entscheidung liegenden Zeitpunkt<br />
wahrzunehmen; häufig nur über rechtzeitige Einrede des Beklagten<br />
zB Zuständigkeit<br />
Prozessvor<strong>aus</strong>setzungen<br />
2. Einteilung in Gruppen<br />
das Gericht betreffende Prozessvor<strong>aus</strong>setzungen<br />
- Zulässigkeit des Rechtswegs<br />
- inländische Gerichtsbarkeit<br />
- Zulässigkeit des (außer)streitigen Rechtswegs<br />
- sachliche, örtliche und internationale Zuständigkeit<br />
die Parteien betreffende Prozessvor<strong>aus</strong>setzungen<br />
- Parteifähigkeit<br />
- Prozessfähigkeit (bzw Vertretung durch den gesetzlichen Vertreter, ggfs Ermächtigung<br />
zur Prozessführung)<br />
- Vollmacht des gewillkürten Vertreters<br />
die Sache betreffende Prozessvor<strong>aus</strong>setzungen<br />
- Rechtskraft<br />
- Streitanhängigkeit<br />
- Klagsrücknahme unter Anspruchsverzicht<br />
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