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Repetitorium aus Zivilverfahrensrecht

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Prozessgrundsätze<br />

8. Rechtliches Gehör<br />

Art 6 EMRK: jeder in seinen Rechten Betroffene muss die Möglichkeit haben, vor Gericht<br />

gehört zu werden<br />

Rechtsmittelverfahren ist nicht zwingend vorgesehen, muss aber Art 6 EMRK entsprechen<br />

Ausgestaltung im streitigen Verfahren<br />

Gehörgewährung kann mündlich oder schriftlich, vor oder nach Entscheidung erfolgen<br />

(zB Einspruch gegen den Zahlungsbefehl)<br />

Verletzung des rechtlichen Gehörs bewirkt Nichtigkeit<br />

- wurde Partei Möglichkeit zu verhandeln (teils) entzogen § 477 Abs 1 Z 4 ZPO<br />

- konnte sich Partei überhaupt nicht am Verfahren beteiligen § 477 Abs 1 Z 5 ZPO und<br />

Nichtigkeitsklage nach Rechtskraft (§ 529 Abs 1 Z 2 ZPO)<br />

Prozessvor<strong>aus</strong>setzungen<br />

1. Grundlagen<br />

Prozessvor<strong>aus</strong>setzungen sind Vor<strong>aus</strong>setzungen für die Entscheidung in der Sache<br />

allgemeine und besondere Prozessvor<strong>aus</strong>setzungen<br />

- allgemeine: müssen in jedem Prozess vorliegen<br />

zB Zuständigkeit<br />

- besondere: notwendig für bestimmte Verfahren oder Verfahrensabschnitte<br />

zB Rechtsmittelvor<strong>aus</strong>setzungen<br />

positive und negative Prozessvor<strong>aus</strong>setzungen<br />

- positive: müssen vorliegen<br />

zB Zuständigkeit<br />

- negative: dürfen nicht vorliegen „Prozesshindernisse“<br />

zB Streitanhängigkeit<br />

absolute und relative Prozessvor<strong>aus</strong>setzungen<br />

- absolute: in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen wahrzunehmen<br />

zB Zulässigkeit des streitigen Rechtswegs<br />

- relative: nur bis zu einem vor Rechtskraft der Entscheidung liegenden Zeitpunkt<br />

wahrzunehmen; häufig nur über rechtzeitige Einrede des Beklagten<br />

zB Zuständigkeit<br />

Prozessvor<strong>aus</strong>setzungen<br />

2. Einteilung in Gruppen<br />

das Gericht betreffende Prozessvor<strong>aus</strong>setzungen<br />

- Zulässigkeit des Rechtswegs<br />

- inländische Gerichtsbarkeit<br />

- Zulässigkeit des (außer)streitigen Rechtswegs<br />

- sachliche, örtliche und internationale Zuständigkeit<br />

die Parteien betreffende Prozessvor<strong>aus</strong>setzungen<br />

- Parteifähigkeit<br />

- Prozessfähigkeit (bzw Vertretung durch den gesetzlichen Vertreter, ggfs Ermächtigung<br />

zur Prozessführung)<br />

- Vollmacht des gewillkürten Vertreters<br />

die Sache betreffende Prozessvor<strong>aus</strong>setzungen<br />

- Rechtskraft<br />

- Streitanhängigkeit<br />

- Klagsrücknahme unter Anspruchsverzicht<br />

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