Repetitorium aus Zivilverfahrensrecht
Repetitorium aus Zivilverfahrensrecht
Repetitorium aus Zivilverfahrensrecht
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
1. Grundlagen<br />
Prozesshandlungen<br />
Prozesshandlungen sind Handlungen von Gericht und Parteien, die auf die<br />
Durchführung eines Prozesses gerichtet sind<br />
2. Prozesshandlungen des Gerichts<br />
amtliche Handlungen des Gerichts<br />
objektiver Erklärungswert ist maßgeblich<br />
Entscheidungen: Anordnungen zur Verfahrensdurchführung oder Verfahrensbeendigung<br />
Prozessleitung<br />
- formelle Prozessleitung: Handlungen betreffend den äußeren Gang des Prozesses<br />
- materielle Prozessleitung: Handlungen zur Sammlung, Gliederung und Aufbereitung des<br />
Prozessstoffes<br />
Verhandlungsleitung<br />
Sitzungspolizei: Aufrechterhaltung der Ordnung in der Verhandlung, zB Geldstrafen<br />
Prozesshandlungen<br />
3. Prozesshandlungen der Parteien<br />
Willensbetätigungen der Parteien zur Gestaltung des Prozesses<br />
Dispositionen über den Streitgegenstand, Anträge zum Prozessablauf<br />
Erwirkungshandlungen<br />
- Sachanträge, Prozessanträge, Beweisanträge<br />
- zB Klage<br />
Bewirkungshandlungen<br />
- schaffen unmittelbar neue Prozesslage<br />
- zB Klagsrücknahme<br />
außergerichtliche Prozesshandlungen<br />
- Vereinbarungen außerhalb des Prozesses, die sich auf den Prozess beziehen<br />
- zB Gerichtsstandvereinbarung, Schiedsvereinbarung<br />
Doppelfunktionelle Prozesshandlungen<br />
- Handlungen, die auch dem materiellen Recht bekannt sind<br />
- Theorie von der Doppelnatur: sowohl Vor<strong>aus</strong>setzungen des materiellen Rechts als<br />
auch des Prozessrechts müssen gegeben sein<br />
- Theorie vom Doppeltatbestand: für prozessuale Wirkungen genügt es, dass die<br />
prozessrechtlichen Vor<strong>aus</strong>setzungen gegeben sind<br />
Prozesshandlungen<br />
3. Prozesshandlungen der Parteien (Fortsetzung)<br />
Vor<strong>aus</strong>setzungen<br />
- Parteifähigkeit, Prozessfähigkeit, Postulationsfähigkeit, Vollmacht des gewillkürten<br />
Vertreters<br />
- richtige Form, Zeit, Adressat<br />
objektiver Erklärungswert ist maßgeblich<br />
Bedingungen und Befristungen<br />
- idR unzulässig<br />
- zT zulässig, wenn sie sich an innerprozessualen Ereignissen orientieren<br />
- unzulässig bei konstitutiven Prozesshandlungen<br />
Willensmängel idR unbeachtlich<br />
Widerruf, solange Prozesshandlung nicht Grundlage einer anderen geworden ist<br />
34<br />
35<br />
36<br />
12