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Repetitorium aus Zivilverfahrensrecht

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1. Grundlagen<br />

Prozesshandlungen<br />

Prozesshandlungen sind Handlungen von Gericht und Parteien, die auf die<br />

Durchführung eines Prozesses gerichtet sind<br />

2. Prozesshandlungen des Gerichts<br />

amtliche Handlungen des Gerichts<br />

objektiver Erklärungswert ist maßgeblich<br />

Entscheidungen: Anordnungen zur Verfahrensdurchführung oder Verfahrensbeendigung<br />

Prozessleitung<br />

- formelle Prozessleitung: Handlungen betreffend den äußeren Gang des Prozesses<br />

- materielle Prozessleitung: Handlungen zur Sammlung, Gliederung und Aufbereitung des<br />

Prozessstoffes<br />

Verhandlungsleitung<br />

Sitzungspolizei: Aufrechterhaltung der Ordnung in der Verhandlung, zB Geldstrafen<br />

Prozesshandlungen<br />

3. Prozesshandlungen der Parteien<br />

Willensbetätigungen der Parteien zur Gestaltung des Prozesses<br />

Dispositionen über den Streitgegenstand, Anträge zum Prozessablauf<br />

Erwirkungshandlungen<br />

- Sachanträge, Prozessanträge, Beweisanträge<br />

- zB Klage<br />

Bewirkungshandlungen<br />

- schaffen unmittelbar neue Prozesslage<br />

- zB Klagsrücknahme<br />

außergerichtliche Prozesshandlungen<br />

- Vereinbarungen außerhalb des Prozesses, die sich auf den Prozess beziehen<br />

- zB Gerichtsstandvereinbarung, Schiedsvereinbarung<br />

Doppelfunktionelle Prozesshandlungen<br />

- Handlungen, die auch dem materiellen Recht bekannt sind<br />

- Theorie von der Doppelnatur: sowohl Vor<strong>aus</strong>setzungen des materiellen Rechts als<br />

auch des Prozessrechts müssen gegeben sein<br />

- Theorie vom Doppeltatbestand: für prozessuale Wirkungen genügt es, dass die<br />

prozessrechtlichen Vor<strong>aus</strong>setzungen gegeben sind<br />

Prozesshandlungen<br />

3. Prozesshandlungen der Parteien (Fortsetzung)<br />

Vor<strong>aus</strong>setzungen<br />

- Parteifähigkeit, Prozessfähigkeit, Postulationsfähigkeit, Vollmacht des gewillkürten<br />

Vertreters<br />

- richtige Form, Zeit, Adressat<br />

objektiver Erklärungswert ist maßgeblich<br />

Bedingungen und Befristungen<br />

- idR unzulässig<br />

- zT zulässig, wenn sie sich an innerprozessualen Ereignissen orientieren<br />

- unzulässig bei konstitutiven Prozesshandlungen<br />

Willensmängel idR unbeachtlich<br />

Widerruf, solange Prozesshandlung nicht Grundlage einer anderen geworden ist<br />

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