Repetitorium aus Zivilverfahrensrecht
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3. Zeugenvernehmung<br />
Zeugen<br />
Gericht darf Zeugen nicht laden bzw vernehmen, wenn sich beide Parteien dagegen<br />
<strong>aus</strong>sprechen<br />
Vernehmung einzeln, in Abwesenheit späterer Zeugen<br />
Belehrung über Aussageverweigerungsgründe, Wahrheitserinnerung<br />
Abfrage der Generalien und Befragung zur Sache<br />
Fragen der Parteien<br />
Protokollierung der Aussage<br />
4. Zeugengebühr<br />
Ersatz notwendiger Reise- und Aufenthaltskosten<br />
Entschädigung für Zeitversäumnis<br />
Kostenvorschusspflicht, wenn Kosten vor<strong>aus</strong>sichtlich 200 € übersteigen werden<br />
1. Grundlagen<br />
Sachverständige<br />
Sachverständige sind Personen, die dem Richter aufgrund ihrer besonderen Fachkunde<br />
Kenntnis von Erfahrungssätzen vermitteln, Schlussfolgerungen ziehen oder<br />
streiterhebliche Tatsachen feststellen<br />
§§ 351 bis 367 ZPO<br />
Abgrenzung zum Privatgutachter von Partei beauftragt, Gutachten ist Urkunde<br />
Bestellung unbeschränkt von Amts wegen möglich<br />
physische oder juristische Person<br />
kann wie ein Richter abgelehnt werden<br />
Verpflichtung, als Sachverständiger tätig zu werden<br />
- Personen, die zur Erstattung von Gutachten öffentlich bestellt sind (Sachverständigenlisten)<br />
- Personen, die die betreffende Wissenschaft etc öffentlich <strong>aus</strong>üben oder dazu öffentlich<br />
angestellt oder ermächtigt sind<br />
Sachverständiger kann Enthebung beantragen (Aussageverweigerungsgründe)<br />
Gericht muss bei Bestellung Frist zur Gutachtenserstellung setzen<br />
2. Pflichten<br />
Sachverständige<br />
Pflicht zum Erscheinen<br />
- Ordnungsstrafe und Kostenersatz bei Weigerung zur Gutachtenserstellung oder<br />
Nichterscheinen zur Tagsatzung<br />
- keine Zwangsmittel Gericht kann anderen Sachverständigen bestellen<br />
Pflicht zur Erstattung von Befund und Gutachten<br />
- Befund: Beschreibung und Feststellung der ermittelten Tatsachen<br />
- Gutachten: Schlussfolgerungen <strong>aus</strong> Erfahrungssätzen<br />
Pflicht zum Sachverständigeneid<br />
3. Sachverständigengebühr<br />
Kostenersatz, Entschädigung für Zeitversäumnis, Gebühr für Mühewaltung<br />
Kostenvorschusspflicht<br />
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