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1.5 Darlehen Depositenbank und regionaler Rotationsfonds<br />
Im Jahre 2008 haben die Südtiroler Gemeinden bei der Depositenbank und beim regionalen<br />
Rotationsfonds Darlehen in der Gesamtsumme von rund 40.000.000,00 Euro aufgenommen.<br />
Das sind rund 20.000.000,00 Euro weniger als im Vorjahr.<br />
Mit den Darlehen wurde nach wie vor in erster Linie der Bau von Wasserleitungen und<br />
Kanalisierungen finanziert. Darlehen sind aber auch für die Errichtung von sozialen<br />
Einrichtungen, von Sport- oder Freizeitanlagen aufgenommen worden.<br />
1.6 Landesstabilitätspakt<br />
Für das Jahr 2009 wurde die Grundausrichtung der Berücksichtigung der Salden Ausgaben<br />
– Einnahmen bestätigt und die längerfristige Ausrichtung des Stabilitätspaktes auf den<br />
Zeitraum 2006-2011 ausgedehnt. Neu ist hingegen, dass sich die Differenzen (Salden)<br />
zwischen Einnahmen und Ausgaben grundsätzlich von einem Geschäftsjahr zum nächsten<br />
verbessern müssen, sodass die Gemeinden Südtirols eine Einsparung für den Zeitraum<br />
2006-2009 von jährlich mindestens 5,8 Mio. Euro erreichen.<br />
Bezüglich Sanktionen wurde folgende Regelung des Vorjahres bestätigt: Werden die<br />
jährlichen Differenzen (Salden) zwischen den Einnahmen und Ausgaben in Gemeinden über<br />
5.000 Einwohnern um mehr als die Höhe der vom ASTAT ermittelten Inflationsrate<br />
vermindert bzw. in Gemeinden bis 5.000 Einwohnern um mehr als 4%, wird die 3. und 4.<br />
Rate der Pro-Kopfquote für das Jahr 2010 einbehalten, bis nicht ein geeigneter<br />
Sanierungsplan vorgelegt wird, mit welchem die Einhaltung der Kriterien erreicht wird. Neu<br />
eingeführt wurde jedoch die Bestimmung, wonach im Rahmen des Fünfjahreszeitraumes<br />
Abweichungen erlaubt sind, sofern der Gesamtsaldo erreicht wird. Falls der Saldo für den<br />
Dreijahreszeitraum 2006-2009 eingehalten wird, wird von obgenannten Sanktionen<br />
abgesehen. Dadurch werden die Spielräume der Gemeinden erweitert und gleichzeitig die<br />
Einhaltung der Stabilitätspaktziele gewährleistet.<br />
Bestätigt wurde auch die Regelung, wonach bei Übertragung von neuen Zuständigkeiten<br />
bzw. von neuen finanziellen Belastungen auf die Gemeinden, die Zuweisung der<br />
entsprechenden Finanzmittel und die Regelung des Stabilitätspaktes neu zu verhandeln<br />
sind.<br />
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