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1.5 Darlehen Depositenbank und regionaler Rotationsfonds<br />

Im Jahre 2008 haben die Südtiroler Gemeinden bei der Depositenbank und beim regionalen<br />

Rotationsfonds Darlehen in der Gesamtsumme von rund 40.000.000,00 Euro aufgenommen.<br />

Das sind rund 20.000.000,00 Euro weniger als im Vorjahr.<br />

Mit den Darlehen wurde nach wie vor in erster Linie der Bau von Wasserleitungen und<br />

Kanalisierungen finanziert. Darlehen sind aber auch für die Errichtung von sozialen<br />

Einrichtungen, von Sport- oder Freizeitanlagen aufgenommen worden.<br />

1.6 Landesstabilitätspakt<br />

Für das Jahr 2009 wurde die Grundausrichtung der Berücksichtigung der Salden Ausgaben<br />

– Einnahmen bestätigt und die längerfristige Ausrichtung des Stabilitätspaktes auf den<br />

Zeitraum 2006-2011 ausgedehnt. Neu ist hingegen, dass sich die Differenzen (Salden)<br />

zwischen Einnahmen und Ausgaben grundsätzlich von einem Geschäftsjahr zum nächsten<br />

verbessern müssen, sodass die Gemeinden Südtirols eine Einsparung für den Zeitraum<br />

2006-2009 von jährlich mindestens 5,8 Mio. Euro erreichen.<br />

Bezüglich Sanktionen wurde folgende Regelung des Vorjahres bestätigt: Werden die<br />

jährlichen Differenzen (Salden) zwischen den Einnahmen und Ausgaben in Gemeinden über<br />

5.000 Einwohnern um mehr als die Höhe der vom ASTAT ermittelten Inflationsrate<br />

vermindert bzw. in Gemeinden bis 5.000 Einwohnern um mehr als 4%, wird die 3. und 4.<br />

Rate der Pro-Kopfquote für das Jahr 2010 einbehalten, bis nicht ein geeigneter<br />

Sanierungsplan vorgelegt wird, mit welchem die Einhaltung der Kriterien erreicht wird. Neu<br />

eingeführt wurde jedoch die Bestimmung, wonach im Rahmen des Fünfjahreszeitraumes<br />

Abweichungen erlaubt sind, sofern der Gesamtsaldo erreicht wird. Falls der Saldo für den<br />

Dreijahreszeitraum 2006-2009 eingehalten wird, wird von obgenannten Sanktionen<br />

abgesehen. Dadurch werden die Spielräume der Gemeinden erweitert und gleichzeitig die<br />

Einhaltung der Stabilitätspaktziele gewährleistet.<br />

Bestätigt wurde auch die Regelung, wonach bei Übertragung von neuen Zuständigkeiten<br />

bzw. von neuen finanziellen Belastungen auf die Gemeinden, die Zuweisung der<br />

entsprechenden Finanzmittel und die Regelung des Stabilitätspaktes neu zu verhandeln<br />

sind.<br />

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