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Aufgrund einer Änderung der staatlichen Bestimmungen mussten auch die<br />

Landesbestimmungen über erdbebensicheres Bauen angepasst werden. Der Rat der<br />

Gemeinden hat in seinem Gutachten die Notwendigkeit aufgezeigt, für die Neubauten in den<br />

neun Gemeinden des Vinschgaus, welche eine erhöhte Erdbebengefährdung aufweisen,<br />

eine höhere Bezuschussung vorzusehen.<br />

Zum Entwurf der Richtlinien für die Errichtung von Wintergärten an bestehenden Gebäuden<br />

hat sich der Rat der Gemeinden für eine Lockerung der vorgeschlagenen einschränkenden<br />

Regelung ausgesprochen. Dieser Forderung ist die Landesregierung bei der Genehmigung<br />

der Richtlinien zum Teil nachgekommen. So wurde der Abstand zwischen der<br />

Gebäudeaußenwand und der Verglasung von 2 auf 3,5 Meter angehoben.<br />

In Bezug auf den Entwurf der Durchführungsverordnung betreffend den Landesfachplan<br />

der Kommunikationsinfrastrukturen hat der Rat der Gemeinden u.a. folgende Vorschläge<br />

gemacht: der Bürgermeister soll der Dienststellenkonferenz für Kommunikations-<br />

infrastrukturen (KIS) angehören, die Ermächtigungen sollen die Wirkung als<br />

Baukonzessionen oder als Bauermächtigungen haben, neben der Abnahme der<br />

Sendeanlagen sollen weitere regelmäßige Kontrollen vorgeschrieben werden.<br />

Keine Einwände erhob der Rat der Gemeinden in Bezug auf die Erweiterung<br />

gastgewerblicher Betriebe (Art. 5 DLH Nr. 55/2007), die Zuerkennung eines<br />

Kubaturbonus für die Klimahäuser A und B, die Verlängerung des Betriebes von<br />

Jausenstationen von acht auf neun Monate im Jahr, die 20 neuen Landesbewilligungen<br />

Typ b) für Handel auf öffentlichen Flächen, die Musterbetriebsordnung für den<br />

Abwasserdienst, die Änderung der Durchführungsverordnung zur Handelsordnung im<br />

Bereich Einzelhandelszentren und bezüglich der Änderung der Landesrichtlinien zur<br />

Anpassung des Treibstoffvertriebsnetzes.<br />

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