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2. RAT DER GEMEINDEN<br />
Zu 17 Gesetzesentwürfen und zu 31 Entwürfen von Durchführungsverordnungen hat der Rat<br />
der Gemeinden im Jahr 2008 sein Gutachten abgegeben.<br />
2.1 Gesetzesentwürfe<br />
Zum Gesetzesentwurf „Bestimmungen über die Bonifizierung“ war aus der Sicht der<br />
Gemeinden nichts einzuwenden. Dem Vorschlag des Rates der Gemeinden in den<br />
Fachbeirat für Bonifizierung auch ein Mitglied zu berufen, welches vom Rat der Gemeinden<br />
ernannt wird, hat die Gesetzgebungskommission entsprochen.<br />
Das neue Naturschutzgesetz fasst die Landesgesetze aus den 1970er-Jahren über den<br />
Schutz der Alpenflora, den Schutz der Fauna und den Schutz der Mineralien und Fossilien<br />
zu einem einzigen Gesetz zusammen. Für die Gemeinden von Interesse sind dabei die<br />
Bestimmungen und besonders die Schutzmaßnahmen für die Natura-2000-Gebiete. Der Rat<br />
der Gemeinden hat den Gesetzesentwurf positiv begutachtet.<br />
Das Omnibus-Gesetz für 2008 (siehe Tätigkeitsbericht 2007, Seite 15) wurde ein 2. Mal<br />
von der Gesetzgebungskommission behandelt, bevor es vom Landtag genehmigt wurde.<br />
Nicht verhindert werden konnten die Abschaffung der Bindung betreffend die Unteilbarkeit im<br />
Falle von unteilbaren Liegenschaftskomplexen gemäß Landesraumordnungsgesetz, die<br />
Richtlinien der Landesregierung für die Konzessionsgebühren sowie die Entbindung des<br />
Landes von der Verpflichtung sich an der Instandhaltung der übergemeindlichen<br />
Fahrradwege zu beteiligen. Verhindert werden konnte allerdings, dass nicht genehmigte<br />
unterirdische Kubatur per Gesetz saniert wird und verhindert wurde auch die Abschaffung<br />
der Bestimmung, wonach Bauaufträge unter EU-Schwelle in Lose oder Gewerke gemäß<br />
SOA-Klassifizierung unterteilt werden können.<br />
Auf Vorschlag des Rates der Gemeinden wurde der Rotationsfonds für die Finanzierung der<br />
Investitionen der Gemeinden eingerichtet. Ebenso auf Vorschlag des Rates der Gemeinden<br />
wurde die Mitteilung der Hinderungsgründe im Transparenzgesetz vorgeschrieben, bevor die<br />
Verwaltung eine beantragte Maßnahme definitiv ablehnt.<br />
Im Rahmen des Omnibus-Gesetzes wurde auch das Landesgesetz über die Gewässer (LG<br />
Nr. 8/2002) im Bereich Trinkwasser geändert. Die Änderungen wurden im Vorfeld in einer<br />
Arbeitsgruppe besprochen, in welcher auch der Gemeindenverband vertreten war. Der<br />
Trinkwassertarif setzt sich in Zukunft aus einem Grundbetrag pro Trinkwasseranschluss und<br />
aus einem mengenabhängigen Betrag zusammen. Die Vorschrift auf Gemeindeebene einen<br />
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