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2. RAT DER GEMEINDEN<br />

Zu 17 Gesetzesentwürfen und zu 31 Entwürfen von Durchführungsverordnungen hat der Rat<br />

der Gemeinden im Jahr 2008 sein Gutachten abgegeben.<br />

2.1 Gesetzesentwürfe<br />

Zum Gesetzesentwurf „Bestimmungen über die Bonifizierung“ war aus der Sicht der<br />

Gemeinden nichts einzuwenden. Dem Vorschlag des Rates der Gemeinden in den<br />

Fachbeirat für Bonifizierung auch ein Mitglied zu berufen, welches vom Rat der Gemeinden<br />

ernannt wird, hat die Gesetzgebungskommission entsprochen.<br />

Das neue Naturschutzgesetz fasst die Landesgesetze aus den 1970er-Jahren über den<br />

Schutz der Alpenflora, den Schutz der Fauna und den Schutz der Mineralien und Fossilien<br />

zu einem einzigen Gesetz zusammen. Für die Gemeinden von Interesse sind dabei die<br />

Bestimmungen und besonders die Schutzmaßnahmen für die Natura-2000-Gebiete. Der Rat<br />

der Gemeinden hat den Gesetzesentwurf positiv begutachtet.<br />

Das Omnibus-Gesetz für 2008 (siehe Tätigkeitsbericht 2007, Seite 15) wurde ein 2. Mal<br />

von der Gesetzgebungskommission behandelt, bevor es vom Landtag genehmigt wurde.<br />

Nicht verhindert werden konnten die Abschaffung der Bindung betreffend die Unteilbarkeit im<br />

Falle von unteilbaren Liegenschaftskomplexen gemäß Landesraumordnungsgesetz, die<br />

Richtlinien der Landesregierung für die Konzessionsgebühren sowie die Entbindung des<br />

Landes von der Verpflichtung sich an der Instandhaltung der übergemeindlichen<br />

Fahrradwege zu beteiligen. Verhindert werden konnte allerdings, dass nicht genehmigte<br />

unterirdische Kubatur per Gesetz saniert wird und verhindert wurde auch die Abschaffung<br />

der Bestimmung, wonach Bauaufträge unter EU-Schwelle in Lose oder Gewerke gemäß<br />

SOA-Klassifizierung unterteilt werden können.<br />

Auf Vorschlag des Rates der Gemeinden wurde der Rotationsfonds für die Finanzierung der<br />

Investitionen der Gemeinden eingerichtet. Ebenso auf Vorschlag des Rates der Gemeinden<br />

wurde die Mitteilung der Hinderungsgründe im Transparenzgesetz vorgeschrieben, bevor die<br />

Verwaltung eine beantragte Maßnahme definitiv ablehnt.<br />

Im Rahmen des Omnibus-Gesetzes wurde auch das Landesgesetz über die Gewässer (LG<br />

Nr. 8/2002) im Bereich Trinkwasser geändert. Die Änderungen wurden im Vorfeld in einer<br />

Arbeitsgruppe besprochen, in welcher auch der Gemeindenverband vertreten war. Der<br />

Trinkwassertarif setzt sich in Zukunft aus einem Grundbetrag pro Trinkwasseranschluss und<br />

aus einem mengenabhängigen Betrag zusammen. Die Vorschrift auf Gemeindeebene einen<br />

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