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Eingewiesenen auch für die Wiedergewinnung von bebauten Grundstücken, die sich<br />
bereits im Eigentum der Gemeinden befinden, zu gewähren.<br />
Aufgrund des bevorstehenden Endes der Legislaturperiode war nicht mehr genügend Zeit,<br />
das gesamte Reformgesetz zu verabschieden. In dem wenige Artikel umfassenden<br />
Gesetzesvorschlag, der schließlich vom Landtag genehmigt wurde, fanden die für die<br />
Gemeinden interessanten Artikel keinen Platz.<br />
2.2 Durchführungsverordnungen<br />
Die Richtlinien und die Durchführungsverordnung für die Gefahrenzonenplanung gemäß<br />
Art. 22-bis des Landesraumordnungsgesetzes hat der Rat der Gemeinden positiv<br />
begutachtet. Es wurde jedoch auf die Unmöglichkeit hingewiesen, dass im Laufe von drei<br />
Jahren die Gefahrenzonenpläne von allen Südtiroler Gemeinden genehmigt werden können.<br />
Daher wurde der Aufschub des Termins gefordert.<br />
Mit dem Omnibus-Gesetz für 2008 ist vorgesehen worden, dass die Landesregierung<br />
Richtlinien für die Konzessionsgebühren erlässt. Zunächst wurde diesbezüglich geklärt,<br />
dass bis zum Erlass dieser Richtlinien die von den Gemeinden beschlossenen<br />
Verordnungen über die Konzessionsgebühren (Baukostenabgabe und Erschließungsbeitrag)<br />
aufrecht bleiben. Den Entwurf der Landesrichtlinien hat der Rat der Gemeinden negativ<br />
begutachtet, da es sich nicht um Richtlinien, sondern um Befreiungen vom<br />
Erschließungsbeitrag handelte. So sollte die unterirdische Kubatur der Gewerbebauten<br />
befreit werden oder für die landwirtschaftlichen Betriebsgebäude weder die primären noch<br />
die sekundären Erschließungsbeiträge bezahlt werden. Bis Ende des Jahres sind die<br />
Richtlinien nicht erlassen worden.<br />
Der Vorschlag für die Richtlinien zur Bestimmung des zulässigen Ausmaßes<br />
landwirtschaftlicher Betriebsgebäude (Art. 107, Abs. 1 LG Nr. 13/1997) erschienen dem<br />
Rat der Gemeinden viel zu kompliziert und detailliert. Er hat daher angeregt, das zulässige<br />
Ausmaß der landwirtschaftlichen Betriebsgebäude sollte von der Gemeindebaukommission,<br />
eventuell nach Rücksprache mit dem Landwirtschaftsinspektorat, entschieden werden. Die<br />
Richtlinien wurden noch nicht erlassen.<br />
Die Kriterien für die Aufteilung der Kosten für die primäre Erschließung von<br />
Gewerbegebieten sehen vor, dass von der Gemeinde ein bestimmter Anteil übernommen<br />
wird. Dem Rat der Gemeinden ging es bei der Begutachtung darum, dass die Gemeinden