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1. GEMEINDEFINANZIERUNG<br />
1.1 Endgültige Zuweisungen für das Jahr 2008<br />
Für die Gemeindefinanzierung 2008 wurde im Landeshaushalt der Gesamtbetrag von<br />
483.500.106,00 Euro bereitgestellt. Da das Land Südtirol im Unterschied zu den<br />
vorhergehenden Jahren keinen Nachtragshaushalt genehmigt hat, ist es bei diesem<br />
Gesamtbetrag geblieben.<br />
Im Jahr 2008 wurden die Zuweisungen für die zwischengemeindliche Zusammenarbeit<br />
von den Gemeinden deutlich mehr als in den Vorjahren in Anspruch genommen und zwar<br />
für den Betrag von knapp 500.000,00 Euro; dies sind rund 135.000,00 Euro mehr als im<br />
Vorjahr.<br />
Mit einer Zusatzvereinbarung wurden schließlich für den inzwischen mit Landesgesetz<br />
eingeführten Rotationsfonds für Investitionen die erforderlichen Detailbestimmungen<br />
erlassen und der hierfür von der Finanzvereinbarung vom 7. Jänner 2008 eingesetzte<br />
Gesamtbetrag von 50.000.000,00 Euro folgendermaßen aufgeteilt:<br />
Schulbauten gemäß genehmigtem 35.000.000,00 Euro<br />
Schulbautenprogramm<br />
Kindergärten 5.000.000,00 Euro<br />
Andere Bauvorhaben 10.000.000,00 Euro<br />
Die besagte Zusatzvereinbarung hat für den Rotationsfonds folgende Regelung eingeführt:<br />
Finanzierbar sind jene Investitionsausgaben, für welche bisher die Aufnahme eines<br />
sogenannten „ordentlichen Darlehens“ vorgesehen war. Jedenfalls nicht finanziert werden<br />
Investitionsvorhaben, für welche die Finanzvereinbarung vom 7. Jänner 2008 bei Aufnahme<br />
eines Darlehens einen Zinszuschuss vorgesehen hat.<br />
Die Landesregierung entscheidet über die Gewährung der Finanzierung auf Antrag der<br />
Gemeinde nach Einholen des positiven Gutachtens einer Arbeitsgruppe bestehend aus je<br />
zwei Beamten der Landesabteilung Örtliche Körperschaften und des Gemeindenverbandes.<br />
Mit Ausnahme der Schulbauten werden die Finanzierungsanträge in der Reihenfolge ihrer<br />
zeitlichen Vorlage behandelt. Die Finanzierung wird im Rahmen der verfügbaren Mittel bei<br />
Feststellung des Vorhandenseins der allgemeinen und der besonderen Voraussetzungen<br />
gewährt.<br />
Besondere Voraussetzungen für die Gewährung sind unter anderem, dass die Gemeinde<br />
für das finanzierbare Vorhaben über ein genehmigtes Ausführungsprojekt verfügt und die<br />
Baukostenabgabe mit dem Mindesthebesatz von 1 (einem) Prozent auf die Baumasse aller<br />
Kategorien und Fälle eingeführt hat, die weder vom Gesetz befreit sind noch gemäß