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7. BAUKOSTENABGABE<br />
Die konkrete Umsetzung der Vorgaben bezüglich der Baukostenabgabe waren von<br />
Diskussionen, Zweifel und Schwierigkeiten geprägt.<br />
Die Finanzvereinbarung für 2008 hatte vorgesehen, dass die Baukostenabgabe im<br />
Mindestausmaß von einem Prozent festzulegen ist und keine andere Befreiungen als jene<br />
laut Musterverordnung des Gemeindenverbandes vorzusehen sind. Andernfalls werden die<br />
Gemeinden von den Investitionsbeiträgen aus dem Rotationsfonds, von den<br />
Darlehenstilgungszuschüssen und von den außerordentlichen Sonderfinanzierungen<br />
ausgeschlossen.<br />
Die Wirtschaftsverbände machten gegen die Einführung der neuen Abgabe mobil, besonders<br />
die Besteuerung der unterirdischen Kubatur wurde kritisiert. Landespolitiker versprachen mit<br />
Gesetz wieder Befreiungen einzuführen oder beispielsweise für Gewerbebauten geringere<br />
Baukosten vorzusehen.<br />
Mit dem Omnibus-Gesetz wurde dann geklärt, dass die Baukostenabgabe auch für<br />
Gewerbebauten geschuldet ist, allerdings nur für die Kubatur bis zu einer Raumhöhe von<br />
drei Metern. Ebenso mit dem Omnibus-Gesetz wurde die Genehmigung von Richtlinien für<br />
die Konzessionsgebühren (Baukostenabgabe und Erschließungsbeitrag) durch die<br />
Landeregierung vorgesehen. In verschiedenen Aussprachen wurden Vorschläge für die<br />
Richtlinien besprochen. Dabei tauchten verschiedene Befreiungen auf. Der<br />
Gemeindenverband hat sich bisher erfolgreich dagegen zur Wehr gesetzt. Man hätte nur die<br />
in der Musterverordnung über die Baukostenabgabe vorgesehenen Befreiungen akzeptiert.<br />
Diskutiert wurde im Laufe des Jahres 2008 unter den Bürgermeistern auch die Frage, ob die<br />
Vorgaben in der Musterverordnung strikt eingehalten werden müssen oder ob denkmal- oder<br />
ensemblegeschützte Gebäude von der Baukostenabgabe befreit werden könnten oder ob<br />
andere Befreiungen zugelassen werden sollen. Die Vollversammlung vom April 2008 hat<br />
sich mit großer Mehrheit für die Beibehaltung der beschlossenen Regelung ausgesprochen.<br />
Einige Gemeinden mussten daraufhin ihre Verordnung ändern, damit sie den Vorgaben der<br />
Musterverordnung entsprach. Im Dezember wurde die Regelung der Baukostenabgabe noch<br />
einmal in der Vollversammlung zur Diskussion gestellt. Die Festlegung eines Hebesatzes<br />
von mehr als einem Prozent sollte weitere Befreiungen ermöglichen. Der Verwaltungsrat hat<br />
sich im Anschluss daran erneut für die Beibehaltung der Regelung ausgesprochen. Es wäre<br />
– so wurde argumentiert – jenen Gemeinden gegenüber, welche die Regelung beschlossen