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Lokalfinanzkommission und des Rates der Gemeinden selbst betroffen. Es wird vorgesehen,<br />
dass in allen drei Gremien beide Geschlechter vertreten sein müssen, da ansonsten die<br />
Rechtshandlungen nichtig sind. Nach ausführlicher Diskussion hat der Rat der Gemeinden,<br />
ausgehend von der Annahme, dass in Zukunft immer mehr Frauen den Gemeinderäten<br />
angehören und auch das Amt des Bürgermeisters innehaben werden, den Gesetzesentwurf<br />
positiv begutachtet.<br />
Positiv begutachtet hat der Rat der Gemeinden die Gesetzesentwürfe über die Einführung<br />
der Kinder- und Jugendanwaltschaft, die von Landesrätin Dr. Sabine Kasslatter Mur und<br />
vom Landtagsabgeordneten Andreas Pöder vorgelegt wurden.<br />
Zum Wohnbauförderungsgesetz hat der Rat der Gemeinden Vorschläge zu folgenden<br />
Punkten gemacht:<br />
• Einwanderer: Für Wohngebäude des Wohnbauinstitutes sah der Gesetzesentwurf<br />
nicht mehr als 10 Prozent Einwanderer vor. Um die Integration der Einwanderer auch<br />
in den kleinen und mittleren Gemeinden zu gewährleisten, regte der Rat der<br />
Gemeinden an, die Möglichkeit vorzusehen, in Gebäuden mit weniger als zehn<br />
Wohnungen den Einwanderern eine Wohnung zuzuweisen.<br />
• Mindestmiete: nach dem Vorbild des Staatsgesetzes sollte auch für<br />
Gemeindewohnungen eine Mindestmiete eingeführt werden, um damit die Spesen für<br />
die Verwaltung und Instandhaltung der Gebäude abzudecken.<br />
• Zuweisung von Flächen für den geförderten Wohnbau: Den Gemeinden soll die<br />
Möglichkeit eingeräumt werden, je nach ihrer speziellen Situation, mit Verordnung in<br />
Bezug auf die Zuweisung des geförderten Baulandes für die Ansässigkeit in der<br />
Gemeinde mehr oder weniger Punkte zuzuerkennen.<br />
• Wiedergewinnung von eigener Bausubstanz: Es wurde vorgeschlagen, den<br />
Gemeinden einen Beitrag im Ausmaß von 70 Prozent der anerkannten Kosten zu<br />
gewähren, wenn sie eigene Wohnungen sanieren. Für diese Wohnungen sollten die<br />
Gemeinden den sozialen Mietzins berechnen.<br />
• Vermietung zum Landesmietzins: Gemeindeeigene Wohnungen, die ohne<br />
Landesbeiträge errichtet werden, sollen zum Landesmietzins vermietet werden<br />
können, wobei der Mieter entsprechend seiner finanziellen Situation um das<br />
Wohngeld ansuchen kann.<br />
• Förderung bei Zuweisung von bestehender Bausubstanz: Um die Wiedergewinnung<br />
von Altbau-Kubatur gleichermaßen zu fördern wie die Errichtung von Neubauten<br />
schlug der Rat der Gemeinden vor, den Verlustbeitrag von 50 Prozent den<br />
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