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Musterverordnung des Gemeindenverbandes (siehe Mitteilung Nr. 95/07) befreit werden<br />
können.<br />
Bezüglich Höhe der Finanzierung gilt, dass Beträge von mehr als 1.000.000,00 Euro auf 3<br />
Jahre aufgeteilt werden können. Die Rückzahlung der gewährten Finanzierungen an den<br />
Rotationsfonds hat bei einer Laufzeit von 20 Jahren mit 20 konstanten gleichbleibenden<br />
Beträgen zu erfolgen und zwar im nachstehenden Ausmaß:<br />
Schulbauten gemäß genehmigtem<br />
Schulbautenprogramm<br />
Jährlich 1,5% des aus dem Rotationsfonds<br />
gewährten Betrages<br />
Kindergärten Jährlich 4,5% des aus dem Rotationsfonds<br />
gewährten Betrages<br />
Andere Bauvorhaben Jährlich 5% des aus dem Rotationsfonds<br />
gewährten Betrages<br />
Unterzeichnung der Zusatzvereinbarung betreffend den Rotationsfonds, v.l.n.r.:<br />
Josef Krapf, Dr. Benedikt Galler, Arnold Schuler, Dr. Luis Durnwalder, Dr. Bruno<br />
Senoner, Dr. Giovanni Polonioli<br />
Die Auszahlung wird bei Vorlage der Baubeginnmeldung im Ausmaß von 70% der<br />
gewährten Finanzierung vorgenommen, der Rest bei Vorlage der Abnahmebescheinigung<br />
bzw. der Erklärung des Bauleiters über die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten im<br />
Rahmen der belegten Ausgaben. Die Abnahmebescheinigung bzw. die genannte Erklärung<br />
sind innerhalb von 4 Jahren ab Gewährung der Finanzierung vorzulegen. Geschieht dies<br />
nicht oder können die Spesen für die ausgezahlten 70% nicht belegt werden, ist der<br />
ausgezahlte aber nicht belegte Betrag zuzüglich der gesetzlichen Zinsen zurückzuzahlen.<br />
Falls die Finanzierung nicht zur Gänze ausgezahlt wird, wird der jährlich zurückzuzahlende<br />
Betrag für die Restlaufzeit aufgrund des von der Gemeinde belegten Betrages unter<br />
Berücksichtigung der bereits zurückgezahlten Beträge neu berechnet.<br />
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