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4.1 Revisionsdienststelle<br />
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4. ARBEITSGRUPPEN<br />
Die im Vorjahr eingesetzte Arbeitsgruppe zur Einrichtung einer Revisionsdienststelle im<br />
Gemeindenverband bestehend aus Arnold Schuler – Gemeindenverband, Dr. Benedikt<br />
Galler – Gemeindenverband, Dr. Klaus Unterweger – Gemeindenverband, Dr. Karl Florian –<br />
Rechnungsrevisor, Dr. Josef Fischnaller – Gemeinde Brixen, Erich Nössing – Gemeinde<br />
Deutschnofen und Dr. Monika Platzgummer – Gemeinde Taufers im Münstertal hat ihre<br />
Arbeiten fortgesetzt und dem Verwaltungsrat vorgeschlagen, dass die Revisionsdienststelle<br />
ihre Tätigkeit mit 01.01.2009 aufnehmen sollte. Der Verwaltungsrat hat diesem Vorschlag<br />
Rechnung getragen und bei der Firma Maggioli eine geeignete Software angekauft. Weiters<br />
wurden die beiden Herren Dr. Lorenz Egger und Hubert Andergassen als Revisoren<br />
beauftragt. Die Revisionsdienststelle wird den Gemeinden unter der Leitung von Dr. Klaus<br />
Unterweger in der Anfangsphase zwei Formen von Dienstleistungen anbieten: eine<br />
individuelle Revision für alle interessierten Gemeinden, bei der einzelne Prüfbereiche von<br />
den Revisoren vor Ort überprüft und entsprechende Prüfberichte abgefasst werden sowie<br />
eine flächendeckende Revision, bei der alle 116 Gemeinden anhand der angekauften<br />
Software und auf der Basis objektiver Daten auf ihre Effizienz, Wirtschaftlichkeit und<br />
Effektivität hin bewertet werden.<br />
Die Ergebnisse der flächendeckenden Revision werden den interessierten Gemeinden in<br />
Berichtform zur Verfügung gestellt.<br />
4.2 Kinderbetreuung<br />
Die Arbeitsgruppe Kinderbetreuung bestehend aus Brigitte Pezzei – Bruneck, Marlene<br />
Tabarelli – Salurn, Monika Holzner – Schlanders, Rosmarie Pamer – St. Martin in Passeier,<br />
Elisabeth Baur – St. Ulrich, Christine Tinkhauser – Wipptal und Patrizia Trincanato – Bozen<br />
hat ihre Arbeit fortgesetzt. Die Arbeitsgruppe hat sich dabei für einen einheitlichen<br />
Mindesttarif pro Betreuungsstunde in den Kindertagesstätten von einem Euro<br />
ausgesprochen. Der Verwaltungsrat hat diesen Vorschlag aufgegriffen und den Gemeinden<br />
empfohlen den Mindesttarif anzuwenden. In Bezug auf die monatliche Höchstgrenze von<br />
400,00 Euro die aufgrund des Einsatzes des Südtiroler Gemeindenverbandes aufgehoben<br />
wurde, hat sich die Arbeitsgruppe gemeinsam mit dem Verwaltungsrat dafür ausgesprochen,<br />
dass alle Gemeinden von der Beibehaltung der Höchstgrenze absehen sollen.