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4.1 Revisionsdienststelle<br />

24<br />

4. ARBEITSGRUPPEN<br />

Die im Vorjahr eingesetzte Arbeitsgruppe zur Einrichtung einer Revisionsdienststelle im<br />

Gemeindenverband bestehend aus Arnold Schuler – Gemeindenverband, Dr. Benedikt<br />

Galler – Gemeindenverband, Dr. Klaus Unterweger – Gemeindenverband, Dr. Karl Florian –<br />

Rechnungsrevisor, Dr. Josef Fischnaller – Gemeinde Brixen, Erich Nössing – Gemeinde<br />

Deutschnofen und Dr. Monika Platzgummer – Gemeinde Taufers im Münstertal hat ihre<br />

Arbeiten fortgesetzt und dem Verwaltungsrat vorgeschlagen, dass die Revisionsdienststelle<br />

ihre Tätigkeit mit 01.01.2009 aufnehmen sollte. Der Verwaltungsrat hat diesem Vorschlag<br />

Rechnung getragen und bei der Firma Maggioli eine geeignete Software angekauft. Weiters<br />

wurden die beiden Herren Dr. Lorenz Egger und Hubert Andergassen als Revisoren<br />

beauftragt. Die Revisionsdienststelle wird den Gemeinden unter der Leitung von Dr. Klaus<br />

Unterweger in der Anfangsphase zwei Formen von Dienstleistungen anbieten: eine<br />

individuelle Revision für alle interessierten Gemeinden, bei der einzelne Prüfbereiche von<br />

den Revisoren vor Ort überprüft und entsprechende Prüfberichte abgefasst werden sowie<br />

eine flächendeckende Revision, bei der alle 116 Gemeinden anhand der angekauften<br />

Software und auf der Basis objektiver Daten auf ihre Effizienz, Wirtschaftlichkeit und<br />

Effektivität hin bewertet werden.<br />

Die Ergebnisse der flächendeckenden Revision werden den interessierten Gemeinden in<br />

Berichtform zur Verfügung gestellt.<br />

4.2 Kinderbetreuung<br />

Die Arbeitsgruppe Kinderbetreuung bestehend aus Brigitte Pezzei – Bruneck, Marlene<br />

Tabarelli – Salurn, Monika Holzner – Schlanders, Rosmarie Pamer – St. Martin in Passeier,<br />

Elisabeth Baur – St. Ulrich, Christine Tinkhauser – Wipptal und Patrizia Trincanato – Bozen<br />

hat ihre Arbeit fortgesetzt. Die Arbeitsgruppe hat sich dabei für einen einheitlichen<br />

Mindesttarif pro Betreuungsstunde in den Kindertagesstätten von einem Euro<br />

ausgesprochen. Der Verwaltungsrat hat diesen Vorschlag aufgegriffen und den Gemeinden<br />

empfohlen den Mindesttarif anzuwenden. In Bezug auf die monatliche Höchstgrenze von<br />

400,00 Euro die aufgrund des Einsatzes des Südtiroler Gemeindenverbandes aufgehoben<br />

wurde, hat sich die Arbeitsgruppe gemeinsam mit dem Verwaltungsrat dafür ausgesprochen,<br />

dass alle Gemeinden von der Beibehaltung der Höchstgrenze absehen sollen.

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