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Gesetzliche Auskunfts- und Mitwirkungspflichten von Internet Service

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Haidinger, <strong>Auskunfts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungspflichten</strong> <strong>von</strong> ISP zur Täterausforschung 11<br />

b) Neue Rechtslage: TKG 2003<br />

Mit 20.08.2003 trat das TKG 2003 in Kraft51 , mit dem der neue EU-<br />

Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze <strong>und</strong> -dienste mit knapp<br />

einmonatiger Verspätung umgesetzt wurde. Über manche Themen, wie die<br />

Mobilnummernportierung <strong>und</strong> den Kostenersatz für die technischen<br />

Einrichtungen für die Überwachung des Fernmeldeverkehrs konnte mit den<br />

Diensteanbietern keine Einigung erzielt werden. Sie wurden daher dem<br />

Verordnungsgeber bzw einer kleinen Novelle des neuen Gesetzes<br />

vorbehalten. 52<br />

Dieser neue Rechtsrahmen besteht aus folgenden fünf Richtlinien:<br />

− Richtlinie 2002/19/EG des Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des Rates vom 7.<br />

März 2002 über den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen <strong>und</strong><br />

zugehörigen Einrichtungen sowie deren Zusammenschaltung<br />

−<br />

(Zugangsrichtlinie), ABl L 108 vom 24.4.2002, 7;<br />

Richtlinie 2002/20/EG des Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des Rates vom 7.<br />

März 2002 über die Genehmigung elektronischer Kommunikationsnetze <strong>und</strong><br />

-dienste (Genehmigungsrichtlinie), ABl L 108 vom 24.4.2002, 21;<br />

− Richtlinie 2002/21/EG des Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des Rates vom 7.<br />

März 2002 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische<br />

Kommunikationsnetze <strong>und</strong> -dienste (Rahmenrichtlinie), ABl L 108 vom<br />

24.4.2002, 33;<br />

− Richtlinie 2002/22/EG des Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des Rates vom 7.<br />

März 2002 über den Universaldienst <strong>und</strong> Nutzerrechte bei elektronischen<br />

Kommunikationsnetzen <strong>und</strong> -diensten (Universaldienstrichtlinie), ABl L 108<br />

vom 24.4.2002, 51;<br />

− Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des Rates vom 12.<br />

Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten <strong>und</strong> den Schutz<br />

der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation<br />

(Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation), ABl L 201 vom<br />

31.7.2002, 37.<br />

Eine kompakte Darstellung der Neuerungen (außer der Datenschutz-RL) findet<br />

sich bei Parschalk/Zuser/Otto, TKR 2 ff <strong>und</strong> bei Brandl,<br />

Telekommunikationsrecht,<br />

Informatikrecht<br />

in: Jahnel/Schramm/Staudegger (Hrsg),<br />

2 276.<br />

Im Rahmen dieser Arbeit wird jeweils bei den einzelnen Bestimmungen<br />

sowohl auf die alte, als auch auf die neue Rechtslage eingegangen. 53<br />

51 B<strong>und</strong>esgesetz: Erlassung eines Telekommunikationsgesetzes <strong>und</strong> Änderung des<br />

B<strong>und</strong>esgesetzes über die Verkehrs-Arbeitsinspektion <strong>und</strong> des KommAustria-Gesetzes,<br />

BGBl I 70/2003 (NR: GP XXII RV 128 AB 184 S. 29.BR: 6800 AB 6804 S. 700.)<br />

[CELEX-Nr.: 32002L0019, 32002L0020, 32002L0021, 32002L0022, 32002L0058].<br />

52 Zur Geschichte dieses Gesetzes, welches ebenso wie die UrhG-Novelle dem<br />

vorzeitigen Ende der XXI. Legislaturperiode zum Opfer fiel: Das Ende der<br />

"Holzhammerregulierung", orf futurezone,<br />

http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=179429 . Von dort gelangt man<br />

mittels Links auch zu den älteren Artikeln.<br />

53 Im Text werden diese Änderungen gegebenenfalls fett hervorgehoben.<br />

I. Einleitung

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