25.10.2012 Aufrufe

Gesetzliche Auskunfts- und Mitwirkungspflichten von Internet Service

Gesetzliche Auskunfts- und Mitwirkungspflichten von Internet Service

Gesetzliche Auskunfts- und Mitwirkungspflichten von Internet Service

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Haidinger, <strong>Auskunfts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungspflichten</strong> <strong>von</strong> ISP zur Täterausforschung 41<br />

ergeben 207 . Das sind Bestimmungen, die zufälligen Schädigungen<br />

vorbeugen zu suchen. 208 Ob eine Norm als derartiges<br />

Schutzgesetz anzusehen ist, muss aus dem Gesetzeszweck unter<br />

dem Gesichtspunkt bestimmt werden, ob die betreffende Norm<br />

ein abstrakt gefährliches Verhalten verbieten will, um so<br />

Einzelpersonen oder bestimmte Kreise <strong>von</strong> Personen vor<br />

Verletzungen ihrer Güter zu bewahren. 209 Sinn <strong>und</strong> Zweck der<br />

<strong>Auskunfts</strong>pflichten nach ECG ist die Ermöglichung der<br />

Rechtsverfolgung, geschützt ist jeweils eine Einzelperson. So<br />

billigt etwa die Jud den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen<br />

über die Aussagepflicht <strong>von</strong> Zeugen, Schutzgesetzcharakter zu:<br />

Gibt ein Zeuge den Namen des Täters unberechtigterweise nicht<br />

preis, kann dieser auf Ersatz der Ausforschungskosten geklagt<br />

werden. 210 Daher erscheint es durchaus vertretbar, die<br />

<strong>Auskunfts</strong>pflichten nach ECG als Schutzgesetze zu qualifizieren.<br />

b. Des weiteren ist die Verletzung absolut geschützter Rechte <strong>und</strong><br />

Rechtsgüter 211 gr<strong>und</strong>sätzlich rechtswidrig. Die Möglichkeit zur<br />

Rechtsverfolgung ist kein absolut geschütztes Gut.<br />

2. Kausalität 212 <strong>und</strong> Adäquanz 213 : Werden iaR unproblematisch sein.<br />

3. Verschulden: Bei einer Schutzgesetzverletzung ist es ausreichend, dass<br />

sich das Verschulden auf die Normübertretung bezieht. 214 Diese ist im<br />

konkreten Einzelfall zu prüfen. Der ISP wird häufig die Auskunft mit der<br />

Begründung verweigern, die Rechtsverletzung sei nicht offenk<strong>und</strong>ig. Im<br />

österreichischen Zivilrecht handelt fahrlässig, <strong>und</strong> nicht vorsätzlich, jener<br />

Täter, dem mangels gehöriger Willensanspannung die Rechtswidrigkeit<br />

seines Verhaltens nicht bewusst war. Ist ihm sein Rechtsirrtum nicht<br />

vorwerfbar, so liegt kein Verschulden vor. 215 Geht der ISP daher im guten<br />

Glauben da<strong>von</strong> aus, dass der Anspruch des Privaten auf Auskunft gar<br />

nicht besteht, handelt er schuldlos, <strong>und</strong> ist somit haftungsfrei.<br />

4. Schaden: Denkbar sind etwa Detektivkosten zur Ausforschung des Täters,<br />

oder auch die Unmöglichkeit der Rechtsverfolgung, die Verjährung des<br />

Anspruchs udgl.<br />

207 Hierzu ausführlich: Koziol, Haftpflichtrecht I 3 148.<br />

208 Vgl Koziol, Haftpflichtrecht II 2 (1984) 102.<br />

209 Koziol, aaO.<br />

210 OGH 13.10.1981, 5 Ob 680/81 = JBl 1983, 208 (Wilhelm): Es ist unerheblich<br />

ist, dass Zeugenpflichten mittels Beugestrafen erzwungen werden können (vgl insbes<br />

§ 333 Abs 3 ZPO) oder ob die Verweigerung der Zeugenaussage ein strafbares<br />

Verhalten darstellt. Siehe auch EFSlg 54.230; Koziol, Haftpflichtrecht I 3 254.<br />

211 Koziol, Haftpflichtrecht I 3 149 ff; II 2 2 ff.<br />

212 Wird die Auskunft verweigert, so liegt kein Tun, sondern ein rechtswidriges<br />

Unterlassen vor (zur Problematik der Kausalitätsprüfung bei Unterlassungshandlungen<br />

siehe Koziol, Haftpflichtrecht I 3 96).<br />

213 Ädäquanz bedeutet, dass der eingetretene Schaden nicht atypisch für die<br />

Rechtsverletzung sein darf (vgl hierzu ausführlich: Koziol, Haftpflichtrecht I 3 240.)<br />

214 Koziol, Haftpflichtrecht II 2 110.<br />

215 Vgl Koziol, Haftpflichtrecht I 3 203.<br />

III. Das E-Commerce-Gesetz

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!