25.10.2012 Aufrufe

Gesetzliche Auskunfts- und Mitwirkungspflichten von Internet Service

Gesetzliche Auskunfts- und Mitwirkungspflichten von Internet Service

Gesetzliche Auskunfts- und Mitwirkungspflichten von Internet Service

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Haidinger, <strong>Auskunfts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungspflichten</strong> <strong>von</strong> ISP zur Täterausforschung 21<br />

b) Alte Rechtslage: TKG 1997<br />

Das Sonderdatenschutzrecht des TKG 1997 enthält verschiedene<br />

Bestimmungen zur Datensicherheit, Legitimität der Datenverarbeitung <strong>und</strong><br />

<strong>Auskunfts</strong>pflichten (betreffend die verarbeiteten Daten <strong>und</strong> der Dauer der<br />

Speicherung). 96<br />

1.) Stammdaten dürfen gem § 92 nur zu Vertragszwecken, zur<br />

Verrechnung der Entgelte <strong>und</strong> zur Erstellung <strong>von</strong> Teilnehmerverzeichnisses<br />

ermittelt <strong>und</strong> verarbeitet werden. Sie sind gr<strong>und</strong>sätzlich nach Ende der<br />

Vertragsbeziehungen mit dem Teilnehmer zu löschen.<br />

2.) Vermittlungsdaten sind gem § 93 Abs 1 gr<strong>und</strong>sätzlich nach<br />

Beendigung der Verbindung zu löschen oder zumindest zu anonymisieren.<br />

Dies gilt allerdings nicht, wenn sie für die Entgeltverrechnung benötigt werden<br />

bzw kehrt Abs 2 diesen Gr<strong>und</strong>satz geradezu um, als er bestimmt, dass die<br />

Betreiber innerhalb der Verjährungsfrist bzw der Einspruchsfrist zur<br />

Aufbewahrung dieser Daten verpflichtet sind, wobei 6 Monate ab<br />

Rechnungslegung branchenüblich sind. 97 Zur Entgeltverrechnung sind<br />

Vermittlungsdaten insbes dann notwendig, wenn der Access-Provider zeitoder<br />

volumenabhängig abrechnet, bspw bei flat rate-Tarifen mit beschränktem<br />

Downloadvolumen oder fair-use-Klauseln. 98 Je nach <strong>Internet</strong>anbindung kann<br />

die Speicherung <strong>von</strong> Einwahlnummer, Datum, Uhrzeit, Dauer <strong>und</strong><br />

Datenmenge notwendig sein. Mangels Einwahlnummer bei manchen<br />

<strong>Internet</strong>anbindungen, kann es für den Access-Provider ieS auch notwendig<br />

sein, die IP-Adresse zu speichern. 99 Durch diese Speicherverbote kommt es in<br />

praxi häufig zum Problem, dass ISP den Strafverfolgungsbehörden gar keine<br />

Auskunft über ältere Daten geben können, da diese bereits gelöscht sind. 100<br />

96 Den <strong>Auskunfts</strong>- bzw Informationspflichten wird meist durch Aufnahme in die<br />

AGB nachgekommen. Von einer weiteren Behandlung wird abgesehen.<br />

97 Was aber aus Kostengründen zT nicht gemacht wird. MwH:<br />

Parschalk/Zuser/Otto, TKR 133 f, die gem § 1486 ABGB eine Verjährungsfrist <strong>von</strong> 3<br />

Jahren ab Fälligkeit annehmen. Siehe auch: Prachner, Datenschutz in der<br />

Telekommunikation, in: Forgó/Feldner/Witzmann/Dieplinger (Hrsg), Probleme des<br />

Informationsrechts (2003), 362 = http://www.it-law.at/papers/intern/mt-<br />

Pracher.Datenschutz.pdf , 11.<br />

98 Siehe Prachner, Datenschutz in der Telekommunikation, 363 = http://www.itlaw.at/papers/intern/mt-Pracher.Datenschutz.pdf<br />

, 12. Insbes bei flat-rate Accounts soll<br />

die Speicherung <strong>von</strong> Vermittlungsdaten idR nicht notwendig sein. Dies ist allerdings<br />

strittig; vgl die Diskussion in Deutschland: Datenschützer halten IP-Nummern-<br />

Speicherung für unzulässig, Heise Online, http://www.heise.de/newsticker/data/hod-<br />

21.01.03-000/ . Die Frage die sich die lege lata stellt, ist, ob die Speicherung tatsächlich<br />

notwendig ist. De lege ferenda wird man eine ausgewogene Lösung zwischen dem<br />

Gr<strong>und</strong>recht auf Datenschutz <strong>und</strong> dem Allgemeininteresse an einer effektiven<br />

Strafverfolgung finden müssen.<br />

99 Bspw bei <strong>Internet</strong>anbindungen mittels Telekabel. Vgl hierzu auch Prachner,<br />

Datenschutz in der Telekommunikation, 365 = http://www.it-law.at/papers/intern/mt-<br />

Pracher.Datenschutz.pdf , 15.<br />

100 Was aber des öfteren wohl eine bloße Behauptung ist. Vor dem Hintergr<strong>und</strong><br />

dieser Problematik sind auch die einzelnen <strong>Auskunfts</strong>pflichten zu sehen. Ein Verbot der<br />

Löschung solcher Daten bei Kenntnis der Strafverfolgung enthalten bspw der ISPA-<br />

Kodex (vgl unten S 38), <strong>und</strong> der verfahrensrechtliche Teil der CCC (vgl unten S 65).<br />

I. Einleitung

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!