Nr.17 Frühjahr'89 - SRC Bonn
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DIE AKTUELLE S A T Z U N 6 DES <strong>SRC</strong><br />
Auf der Jahreshauptversammlung am 9. 12.87 wurde der am 6. 1 1 .87 vom damaligen<br />
Vorstand erarbeitete Entwurf mit kleinen Anderungen genehmigt. Hier nun die aktu<br />
ellste Fassung der Satzung:<br />
§ 1 -ALLGEMEINE ANGABEN<br />
a) Name: Schüler-Ruder-Club („<strong>SRC</strong>“) am Friedrich-Ebert-Gymnasium,<br />
<strong>Bonn</strong>;<br />
b) Sitz:<br />
Friedrich-Ebert-Gymnasium/<strong>Bonn</strong> ‚ Ollenhauerstr .5,<br />
53 <strong>Bonn</strong> 1, Tel. 77 23 12 oder 77 23 45;<br />
c) Bootshaus: Wilheim-Spiritus-Ufer 2, 53 <strong>Bonn</strong> 1;<br />
d) Gründungstag: 1 .Juli 1956;<br />
e) Das Geschäftsjahr beginnt am 1 .November.<br />
§2-ZWECK DES VEREINS<br />
Pflege des Rudersports (besonders des Wanderruderns), Ausgleichssport, Vertretung<br />
der Schule bei rudersportlichen Veranstaltungen, Pflege guter Kameradschaft, Erzie<br />
hung zur Mitverantwortung für das Vereinsieben und das Leben der Schule, Einübung<br />
in die Formen der Selbstverwaltung einer Gemeinschaft.<br />
§3-MITGLIEDER<br />
Der <strong>SRC</strong> wird gebildet aus:<br />
a) den aktiven Mitgliedern, das sind Anfänger und Ruderer des Friedrich-Ebert-Gym<br />
nasiums und des Lyc& Francais de <strong>Bonn</strong>;<br />
b) den Ehrenmitgliedern.<br />
§4-ORGANE DES <strong>SRC</strong><br />
a) Schirmherr ist der amtierende Direktor des Friedrich-Ebert-Gymnasiums;<br />
b) der Protektor soll dem Lehrerkollegium des Friedrich-Ebert-Gymnasiums angehö<br />
ren und nach Möglichkeit eine Fachausbildung im Rudern nachweisen können. Er<br />
wird vom Vorstand und dem Schirmherrn vorgeschlagen und von der Mitgliederver<br />
sammlung bestätigt;<br />
c) der Vorstand des Schüler-Ruder-Clubs wird gebildet aus:<br />
1 .) dem Vorsitzenden;<br />
2.) dem Ruderwart;<br />
3.) den drei Bootswarten;<br />
4.) dem Bootshauswart;<br />
5.) dem Kassenwart;<br />
6.) dem Schriftwart und<br />
7.) dem Beauftragten für die Zusammenarbeit mit dem Lyc& Francais.<br />
Es vertreten sich gegenseitig der Vorsitzende und der Ruderwart, der 1 . und<br />
2.Bootswart, der 3.Bootswart und der Bootshauswart, der Kassenwart, der Schriftwart<br />
und der Beauftragte für die Zusammenarbeit mit dem Lyc& Francais.<br />
Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde (auch der<br />
Protektor) und mindestens 4 Mitglieder anwesend sind.<br />
Der Vorstand wird jeweils auf der Jahreshauptversammlung neu gewählt. Besteht<br />
Anlaß zum Mißtrauen gegen den Vorstand, so kann nach § 4 d) eine außerordentli<br />
che Mitgliederversammlung einberufen werden. Die Gründe für das Mißtrauen<br />
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müssen in der Tagesordnung angegeben werden. Die Versammlung kann dann mit<br />
absoluter Mehrheit dem gesamten Vorstand oder einzelnen Mitgliedern das Mißtrauen<br />
aussprechen. Auf der selben Mitgliederversammlung müssen die Ämter in<br />
satzungsgemäßer Wahl neu besetzt werden.<br />
Der Vorstand tritt mindestens einmal pro Woche zu einer Sitzung zusammen. Er<br />
faßt Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stim<br />
me des Vorsitzenden;<br />
d) die Mitgliederversammlung tritt in der ersten Hälfte des Monats November zusam<br />
men und ist beschlußfähig, wenn ordnungsgemäß spätestens zwei Wochen vor der<br />
Sitzung eingeladen wurde.<br />
Die Mitgliederversammlung besteht aus:<br />
1.) den Anfängern. Sie haben Antrags-, aber kein Stimmrecht.<br />
Nach 6 Monaten Mitgliedschaft und abgeschlossener Anfängerausbildung werden<br />
sie vom Vorstand zu Ruderern ernannt;<br />
2.) den Ruderern, die volles Antrags- und Stimmrecht haben.<br />
Ehrenmitglieder haben kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.<br />
Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder.<br />
Eine geheime Wahl ist durchzuführen, wenn ein Mitglied dies fordert. Das<br />
Stimmrecht kann nur von Anwesenden ausgeübt werden.<br />
Beschlüsse über Satzungsänderungen, Ausschlüsse, Ehrenmitgliedschaft und Beitrag<br />
müssen mit 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefaßt werden, Mißtrau<br />
ensvoten mit absoluter Mehrheit. Bei Beschlüssen über Satzungsänderungen müssen<br />
mindestens zwei Drittel der Mitglieder anwesend sein. Ist dies nicht der Fall, muß<br />
eine zweite Versammlung ordnungsgemäß ausgeschrieben werden, die dann unab<br />
hängig von der Anzahl der Anwesenden entscheiden kann.<br />
Bei der Entlastung des Vorstands ist der Protektor Versammlungsleiter.<br />
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann jederzeit vom Vorsitzenden<br />
einberufen werden. Er muß sie einberufen, wenn mmd. 10 Wo der Mitglieder dies<br />
verlangen. Sie müssen dem Antrag die vorgesehene Tagesordnung beifügen.<br />
§5-RECHTE UND PFLICHTEN DER ORGANE<br />
a) Vom Schirmherrn wird erwartet, daß er die Bestrebungen des Vereins unterstützt<br />
und hilft, dessen Stellung in der Schule und nach außen zu wahren;<br />
b) der Protektor vertritt die Interessen des Vereins in der Schule und nach außen. Er ist<br />
Berater des Vereins in allen Angelegenheiten . Er nimmt an Vorstandssitzungen und<br />
Mitgliederversammlungen teil und betreut die Vereinswanderfahrten. Die Vorstandsmitglieder<br />
sind verpflichtet, ihn über das Geschehen in ihrem Amtsbereich<br />
auf dem laufenden zu halten;<br />
c) der Vorstand ist für die Arbeit des <strong>SRC</strong> verantwortlich:<br />
1 .) der Vorsitzende leitet den Verein nach innen und nach außen. Er koordiniert alle<br />
Vereinsaufgaben. Er beruft Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen<br />
ein, gibt die Tagesordnung der Mitgliederversammlung spätestens sieben Tage<br />
vorher bekannt, und ist Sitzungs- und Versammlungsleiter;<br />
2.) der Ruderwart leitet den Ruderbetrieb. Er ist verantwortlich für die Anfängerausbildung<br />
und für die Aufstellung der Ruderpläne. Er bereitet Wanderfahrten<br />
vor, führt das Fahrtenbuch und koordiniert alle sportlichen Aufgaben;<br />
3 .) die Bootswarte sind zu gleichen Teilen für die Instandhaltung des Rudergeräts<br />
und des Werkzeugs verantwortlich. Der 1 .Bootswart koordiniert die Arbeit der<br />
Bootswarte. Sie leisten den Bootsdienst und verhängen auf Beschluß des Vorstands<br />
angemessene Strafen für beschädigtes Bootsmaterial und Werkzeug;<br />
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