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Nr.17 Frühjahr'89 - SRC Bonn

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4.) der Bootshauswart ist für die Ordnung im Bootshaus und dessen Instandhaltung<br />

verantwortlich . Er darf Bootshausdienste einberufen;<br />

5.) der Kassenwart ist für die finanziellen Angelegenheiten des <strong>SRC</strong> verantwortlich.<br />

Er führt über alle Einnahmen und Ausgaben Kassenbuch. Am Ende des Ge<br />

schäftsjahres legt er der Mitgliederversammlung Rechenschaft ab. Er muß zu jeder<br />

Vorstandssitzung Auskunft über den Kassenstand geben können.<br />

Halbjährlich findet eine Kassenprüfung statt, für die auf der Mitgliederver<br />

sammlung zwei Mitglieder gewählt werden, die mit dem Protektor gemeinsam<br />

die Kassen prüfen. Diese beiden Mitglieder dürfen nicht dem Vorstand angehö<br />

ren;<br />

6.) der Schriftwart führt den Schriftverkehr des Vereins. Er verwaltet das Archiv<br />

des Vereins und führt damit folgende Bücher: Protokollbuch, Briefbuch, Mitgliederkartei,<br />

Vereinschronik und die Vereinsbibliothek. Er verwahrt die Mitgliedskarten,<br />

Leistungskarten und alle Abzeichen und gibt sie aus.<br />

Von ihm sind die für die Mitgliederversammlung wichtigen Bücher sowie die Sat<br />

zungen zu solchen mitzubringen.<br />

Dem Schriftwart obliegt ferner die Redaktion der Clubzeitschrift „Zack-Weg“;<br />

7.) der Beauftragte für die Zusammenarbeit mit dem Lyce Francais de <strong>Bonn</strong> koor<br />

diniert zusammen mit den zuständigen Vorstandsmitgliedern die Zusammenar<br />

beit mit den französischen Mitgliedern und vertritt deren Interesse gegenüber<br />

dem Vorstand, den übrigen Mitgliedern und den Schulleitungen der beiden<br />

Schulen. Er führt in Absprache mit dem Vorstand die Verhandlungen mit der<br />

Schulleitung des Lyc& und organisiert die Information und Werbung im Lyc&<br />

Francais. Er sollte nach Möglichkeit gute Französischkenntnisse besitzen.<br />

§6-BEITRAGSORDNUNG<br />

Die Beitragsordnung ist Bestandteil dieser Satzung.<br />

Der Monatsbeitrag beträgt 5 DM. Es besteht die Möglichkeit, ihn monatlich / vierteljährlich<br />

/ halbjährlich oder jährlich auf das Konto des <strong>SRC</strong> zu überweisen oder bar an<br />

den Kassenwart zu zahlen. Der Beitrag ist im voraus zu entrichten.<br />

§7-ENDE DER MITGLIEDSCHAFT<br />

Die Mitgliedschaft im <strong>SRC</strong> endet:<br />

a) grundsätzlich durch Abitur (Mitgliedschaft im Förderverband des <strong>SRC</strong> oder als Ehrenmitglied<br />

ist noch möglich);<br />

b) durch schriftliche Austrittserklärung, bei Minderjährigen mit schriftlichem Einver<br />

ständnis der Erziehungsberechtigten;<br />

c) durch Ausschluß:<br />

Der Ausschluß eines Mitglieds erfolgt nur auf Antrag und muß vom Vorstand mit<br />

2/3-Mehrheit beschlossen werden. Der Beschluß ist dem Mitglied unter Angabe der<br />

Gründe durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen. Die Mitteilung gilt eine Woche<br />

nach Aufgabe zur Post als zugegangen. Der Betroffene kann gegen diesen Beschluß<br />

binnen vier Wochen nach Zugang schriftlichen Einspruch einlegen. Über den Einspruch<br />

entscheidet die Mitgliederversammlung dann endgültig mit 2/3-Mehrheit.<br />

Die Mitglieder haben ihren finanziellen, unruderischen Pflichten unbedingt nachzu<br />

kommen. Bei Rückstand der Beitragszahlung von 12 Monaten muß das betroffene<br />

Mitglied mit dem Ausschluß rechnen. Bei zweimaligem unentschuldigtem Fehlen<br />

beim Boots- oder Bootshausdienst trifft das selbe zu. Ein Fehlen ist unentschuldigt,<br />

wenn die Begründung dem Vorstand nicht vorher mitgeteilt wurde. Bei clubschädi<br />

gern Verhalten wird das betroffene Mitglied ausgeschlossen.<br />

Nach Ausschluß aus dem Verein ist ein Wiedereintritt nicht möglich.<br />

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§8-ABZEICHEN UND AUSWEISE<br />

a) die Flagge zeigt auf blauem Rechteck im Format 40 x 28 cm einen roten Rhombus<br />

mit den verschlungenen Buchstaben „<strong>SRC</strong>“ in weiß. Der Rhombus befindet sich im<br />

Schnittpunkt eines schwarz umrandeten, weißen Kreuzes, dessen senkrechter Bal<br />

ken zum Flaggenstock hin verschoben ist;<br />

b) das Vereinsabzeichen entspricht der Flagge, jedoch ohne Schrift im Rhombus;<br />

c) das Ehrenabzeichen ist das Vereinsabzeichen mit Silberkranz und wird auf Vorschlag<br />

des Vorstands oder auf Antrag der Mitgliederversammlung verliehen. Die<br />

Bedingungen sind besondere Verdienste um den <strong>SRC</strong> und 2/3-Mehrheit bei der Abstimmung;<br />

d) Mitgliedskarten werden von jedem Mitglied geführt und dienen als Nachweis der<br />

Mitgliedschaft;<br />

e) Leistungskarten: in ihr werden alle erruderten Leistungen des Mitglieds eingetragen.<br />

Sie gilt bei Übereinstimmung mit dem Fahrtenbuch als Bescheinigung für die Lei<br />

stungen des Mitglieds.<br />

DIE SATZUNGSÄNDERUNG UND IHRE FOLGEN<br />

Auf der vorvergangenen Jahreshauptversammlung wurde eine neue Fassung unserer<br />

Satzung verabschiedet, die einige kleine, aber wesentliche Änderungen enthält. Deswe<br />

gen hat die ZACK-WEG-Redaktion beschlossen, die Neufassung zu veröffentlichen.<br />

Damit ist die angekündigte Satzungsreform aber noch nicht abgeschlossen, denn es<br />

steht noch die Reform der Ruderordnung und der AG-Satzung ins Haus.<br />

Ziel der gesamten Reform soll es sein, die Verordnungen dem jetzigen Stand anzupas<br />

sen und wieder bekannt zu machen. Das ist natürlich.nur dann möglich, wenn überflüs<br />

sige Paragraphen gestrichen oder ungenaue konkretisiert werden.<br />

Bei der Reform der AG-Satzung geht es aber um mehr, nämlich um die Reform der Ar<br />

beitsgemeinschaft überhaupt.<br />

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