Theoretische Grundlagen des Marxismus
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dem wird von den Reichen nnd Armen fast dasselbe als<br />
moralisch gut und schlecht anerkannt. Gilt doch für zivilisierte<br />
Menschen seit vielen Jahrhunderten die christliche.<br />
Moral als höchstes ethisches Ideal Die moralischen Urteile<br />
der Nat.urvölker weichen zwar sehr bedeutsam von<br />
denell: unserer Zeit ab. Das spricht aber ebensowenig gegen<br />
die Allgemeingültigkeit der ethischen Normen, wie der<br />
Wechsel der Lehren der Wissenschaft der Allgemeingültigkeit<br />
der Denkgesetze Abbruch tut. Die Meinung von Bucklet<br />
dafs die moralischen Lehren fast keine Veränderungen im<br />
Laufe der Geschichte erfahren, ist gewifs unrichtig, aber<br />
sie widerspricht den Tatsachen weniger als die entgegen-<br />
Igesetzte Behauptung von. Engels, dafs nicht nur .jede Zeit,.<br />
sondern sogar jeder Beruf ihre eigene Moral haben.<br />
Jede Gesellschaftsklasse hat ihre eigenen ök~nomischen<br />
.. ,Interessen, die denen der anderen Klassen bis zu eineJIl<br />
9. ~ gewissen Grade widersprechen.. Aber moralisches Bewufstsein<br />
ist etwas ganz anderes als Bewufstsein seiner<br />
Klasseninteressen.· Das Wesen der moralischen Billigung<br />
oder Mifsbilligung besteht eben darin, dafs gewisse Hand·<br />
(() lungen als gu~ oder schlecht für sich selbst anerkannt werden r<br />
\; - nicht als Mittel für irgendeinen anderen Zweok. Auf dies&<br />
Weise entsteht der Begriff vom ethischen Sollen, von der<br />
Pflicht, als von etwas für sich geltendem und zu befolgendem..<br />
Zwar mögen die Klasseninteressen das moralische Bewufst··<br />
sein bis zu dem Grade trüben, dafs dies Interesse als<br />
ethische Norm aufgefafst wird; doch wird es nicht als<br />
solches, sondern als etwas für sich Gelten<strong>des</strong> moralisch gebilligt.<br />
Das formale Prinzip der Pflicht steht also höher<br />
als alle Klassenunterschiede, und in der Anerkenn~ dieses<br />
Prinzipes, <strong>des</strong> Sollens schlechthin, stimmen alle Menschen<br />
mit moralischem Bewufstsein, ohne Unterschied der Klassen<br />
und Berufe, überein. "Die einzelnen Pflichten mögen noch<br />
so empirisch bestimmt sein, das Pflichtbewufstsein selbst<br />
ist apriori, d. h. es ist durch keine empirische Begründung<br />
zu begründen und begründet vielmehr selbst erst die<br />
Möglichkeit der besonderen Pflichten, welche ihren er-