krautfunding 3.0 Ansgar Warner
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76 | KRAUTFUNDING ALS DAS NÄCHSTE GROSSE DING?<br />
Auch das „Kulturwertmark“-Konzept, das der Chaos-Computer-Club am<br />
26. April 2011 (sinnigerweise am „Tag des geistigen Eigentums“) in die<br />
Debatte geworfen hat, basiert auf dieser Idee. Jeder Teilnehmer an diesem<br />
Vergütungssystem zahlt monatlich einen allgemein festgelegten Betrag –<br />
der CCC denkt dabei sogar daran, diese Gebühr nicht nur bei<br />
Internetnutzern, sondern generell bei allen Steuerzahlern zu erheben. Dafür<br />
erhält man als virtuellen Gegenwert „Einheiten einer kryptographisch<br />
gesicherten Micropayment-Währung, der Kulturwertmark“. Damit kann<br />
man dann für Content bezahlen, und die jeweiligen Urheber bekommen die<br />
damit erzielten Einnahmen regelmäßig ausgezahlt. Anders als bei Flattr<br />
oder Kachingle sollen die Urheber jedoch selbst festlegen können, wieviel<br />
Kulturwertmarken ein Download kosten soll.<br />
„Nicht für die Britney Spears dieser Welt geeignet“<br />
Der größte Unterschied zu bisherigen Crowfunding-Modellen ist jedoch<br />
eine ganz besondere Idee des CCC – die Höhe der Einnahmen ist nämlich<br />
gedeckelt. „Wird ein zuvor festgelegter Schwellenwert erreicht, fallen die<br />
Verwertungsrechte für das Werk automatisch in den Besitz der<br />
Öffentlichkeit und stehen fortan unter einer freien Lizenz, z. B. einer geeigneten<br />
Variante aus dem der Creative-Commons-Fundus.“ In relativ<br />
kurzer Zeit würden somit die Werke gemeinfrei werden und würden allen<br />
Nutzern kostenlos und unbegrenzt zur Verfügung stehen. Die digitale<br />
Allmende würde beständig wachsen, trotzdem hätten die Content-Produzenten<br />
ihr Auskommen.<br />
Während die meisten Crowdfunding-Modelle schon unter gegenwärtigen<br />
Bedingungen funktionieren – vorausgesetzt , es beteiligen sich auch<br />
genügend Crowdfunder – setzt die Einführung der Kulturwertmark<br />
allerdings einen erheblichen Eingriff in das bestehende Urheberrecht<br />
voraus. Denn bisher dauert es in Deutschland mindestens 70 Jahre, bis die<br />
Rechte an einem Werk abgelaufen sind. Manche Bestseller sichern somit<br />
nicht nur den Autoren, sondern auch noch ihren Nachkommen ein<br />
erträgliches Auskommen. Ein „Recht auf Reichtum“ gehört für den CCC<br />
aber auf jeden Fall nicht zu den schützenswerten Grundlagen der Informationsgesellschaft:<br />
„Es geht nicht darum, den Britney Spears dieser Welt<br />
ihre zukünftigen Millionengagen zu sichern. Es geht um den Erhalt einer<br />
breiten, bunten, schöpferischen Kulturlandschaft mit möglichst großer<br />
Vielfalt.“