SATZUNGEN DER MINDEREN BRÜDER KAPUZINER
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3 Der speziellen Ausbildung sollen die Brüder sich widmen gemäß ihren<br />
persönlichen Fähigkeiten und im Geist der Selbstverleugnung und der Disziplin.<br />
So leisten sie durch die Entfaltung ihrer Persönlichkeit und die Bildung ihres<br />
Geistes einen Beitrag zum Wohl des Ordens, der Kirche und der menschlichen<br />
Gesellschaft.<br />
4 Die Studien sollen durch die Liebe Christi erleuchtet und beseelt sein und in<br />
jeder Hinsicht mit der Eigenart unseres Lebens in Einklang stehen.<br />
5 Deshalb sollen die Brüder bei ihren Studien Herz und Verstand so bilden, daß sie<br />
nach der Absicht des heiligen Franziskus in ihrer Berufung voranschreiten. Denn<br />
die Ausbildung zur Arbeit, von welcher Art sie auch sei, ist ein fester Bestandteil<br />
unseres Ordenslebens.<br />
39 1 Die zu den heiligen Weihen berufenen Brüder sind nach den Richtlinien der<br />
Kirche und im Hinblick auf die Eigenart unserer Brüdergemeinschaft auszubilden.<br />
Zum Empfang der heiligen Weihen aber ist die Zustimmung des<br />
Provinzialministers und seines Definitoriums erfordert.<br />
2 Mit der gleichen Sorgfalt kümmere sich jede Provinz um die geistige,<br />
apostolische und berufliche Ausbildung der übrigen Brüder, je nach den Aufgaben<br />
der einzelnen.<br />
3 Die Ausbildung in den philosophischen und theologischen Fächern werde<br />
vorrangig nach der Lehre der franziskanischen Schulen vermittelt und ziele in<br />
harmonischer Weise darauf hin, dem Geist das Geheimnis Christi stufenweise zu<br />
erschließen.<br />
4 Das seelsorgliche Anliegen durchdringe in unserem apostolisch ausgerichteten<br />
Orden die gesamte Ausbildung der Brüder. Jeder soll nach seinen Fähigkeiten in<br />
die Lage versetzt werden, als Jünger und Prophet unseres Herrn Jesus Christus das<br />
Reich Gottes in Tat und Wort zu verkünden. Dabei sollen die pastoralen Belange<br />
der verschiedenen Gebiete sowie die missionarischen und ökumenischen Aufgaben<br />
der Kirche berücksichtigt werden.<br />
5 Für die ordnungsgemäße spezielle Ausbildung der Brüder sollen die<br />
Provinzialminister mit Zustimmung des Definitoriums in den Provinzen<br />
Ausbildungsstätten errichten oder anderweitig Vorsorge treffen, vor allem durch<br />
Zusammenarbeit zwischen den Provinzen oder den franziskanischen Familien,<br />
soweit die örtlichen Umstände es zulassen.<br />
6 Wenn aber die Verhältnisse eines Gebietes oder einer Provinz es erfordern, daß<br />
Satzungen der Kapuziner – Seite 32