SATZUNGEN DER MINDEREN BRÜDER KAPUZINER
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die zuständige kirchliche Autorität für das Gebiet erlassen hat, in dem sie sich<br />
aufhalten.<br />
48 1 Am eucharistischen Opfer, in dem wir das österliche Geheimnis Jesu Christi<br />
feiern, bis er wiederkommt, nehmen wir voll, bewusst und aktiv teil; nichts von<br />
uns wollen wir zurückbehalten, damit uns ganz annehme, der sich uns ganz<br />
hingibt.<br />
2 Damit deutlicher wird, dass wir beim Brechen des Brotes zur Gemeinschaft mit<br />
Christus und miteinander erhoben werden, soll die Brüdergemeinschaft als<br />
Gemeinschaft täglich eine Messe feiern. Wo dies nicht möglich ist, soll wenigstens<br />
in regelmäßigen Abständen gemeinsam eine Messe gefeiert werden, an der alle<br />
Brüder teilnehmen.<br />
3 Um die Einheit des Opfers, des Priestertums und der Brüdergemeinschaft zum<br />
Ausdruck zu bringen, empfiehlt sich die Konzelebration, wenn Einzelzelebration<br />
nicht nötig ist.<br />
4 Die Eucharistie, in der unter den konsekrierten Gestalten der Herr Jesus Christus<br />
selbst bei uns gegenwärtig ist, soll in unseren Gebetsräumen und Kirchen an einem<br />
hervorragenden und würdigen Ort aufbewahrt werden.<br />
5 Nach dem Beispiel des heiligen Franziskus wollen wir Jesus Christus in der<br />
Eucharistie über alles verehren. Mit ihm vereint bringen wir uns und unser Tun<br />
Gott dem Vater dar; vor ihm, dem geistlichen Mittelpunkt der Brüdergemeinschaft,<br />
wollen wir oft und gern unsere Gebete verrichten.<br />
49 1 Weit und katholisch gesinnt wie der heilige Franziskus, gedenken wir bei der<br />
Feier der heiligen Eucharistie und in unseren Gebeten der heiligen Mutter Kirche.<br />
Wir beten für jene, die uns kraft ihres Amtes regieren; wir beten für alle Menschen<br />
und für das Heil der ganzen Welt, besonders aber für die gesamte franziskanische<br />
Familie und für unsere Wohltäter. In liebender Sorge empfehlen wir Gott auch alle<br />
Verstorbenen.<br />
2 Die Fürbitte für die Verstorbenen wird so geregelt: Beim Tod des Papstes, des<br />
Generalministers und eines ehemaligen Generalministers wird von jeder<br />
Brüdergemeinschaft eine Messe für Verstorbene gefeiert. Beim Tod eines<br />
Generaldefinitors oder eines ehemaligen Generaldefinitors gilt das gleiche für die<br />
Brüdergemeinschaften der Wahlgruppe, der sie angehörten.<br />
3 Es ist Sache des Provinzkapitels zu bestimmen, wie man eines verstorbenen<br />
Provinzialministers und eines ehemaligen Provinzialministers, verstorbener<br />
Mitbrüder, Eltern und Wohltäter gedenkt.<br />
Satzungen der Kapuziner – Seite 38