SATZUNGEN DER MINDEREN BRÜDER KAPUZINER
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2 Aus dem gleichen Grund können auch die anderen Brüder mit Erlaubnis des<br />
Oberen Geld verwenden, wobei sie verpflichtet sind, Rechenschaft abzulegen.<br />
3 Alle aber, die Oberen wie die Brüder, dürfen Geld nur so gebrauchen, dass sie<br />
das Maß nicht überschreiten, das wirklich armen Leuten entspricht.<br />
4 Um die Armut nicht zu verletzen, dürfen die Brüder nur mit Erlaubnis der<br />
Oberen ihre Freunde, Eltern und Verwandten um Geld oder etwas anderes bitten.<br />
66 1 Die Oberen können nach den Richtlinien, die der Provinzialminister mit<br />
Zustimmung des Definitoriums erlassen hat, Versicherungen abschließen oder<br />
andere Maßnahmen der sozialen Vorsorge treffen, wo diese von der staatlichen<br />
oder kirchlichen Autorität für alle oder für bestimmte Berufsgruppen<br />
vorgeschrieben sind, oder wo sie auch von einfachen Leuten des betreffenden<br />
Landes allgemein in Anspruch genommen werden.<br />
2 Bewusst sollen sie jede Art von Absicherung vermeiden, die dort, wo sie leben,<br />
den Anschein von Luxus oder Gewinnsucht erweckt.<br />
3 Es ist jedoch angebracht, das wirklich notwendige Geld auf der Bank oder bei<br />
ähnlichen Instituten zu einem maßvollen Zins anzulegen, wie das Leute in<br />
bescheidenen Verhältnissen auch tun.<br />
4 Stiftungen, unbefristete Legate und Erbschaften mit unbefristeten Rechten und<br />
Belastungen dürfen nicht angenommen werden.<br />
67 1 Die Brüder sollen durch ihr Leben den Menschen zeigen, dass sie durch die<br />
freiwillige Armut frei werden von der Habgier, der Wurzel allen Übels, und frei<br />
von der ängstlichen Sorge um den morgigen Tag.<br />
2 Darum sollen die Oberen beim Geldgebrauch jedes Anhäufen und jede<br />
Geschäftemacherei gewissenhaft unterlassen, wobei eine angemessene Sorge nicht<br />
ausgeschlossen ist.<br />
3 Für jeden Gebrauch der Güter, auch des Geldes, sollen die Provinzen, die<br />
Brüdergemeinschaften und die Brüder als genauen und praktischen Maßstab den<br />
folgenden Grundsatz anwenden: ein Mindestmaß an Notwendigem und nicht das<br />
Höchstmaß an Erlaubtem.<br />
4 Wir dürfen nicht zu entarteten Söhnen des heiligen Franziskus werden, indem<br />
wir zu Unrecht Dinge zurückbehalten. Darum sollen Güter, die eine einzelne<br />
Brüdergemeinschaft nicht nötig hat, den Höheren Oberen für den Bedarf des<br />
Satzungen der Kapuziner – Seite 46