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SATZUNGEN DER MINDEREN BRÜDER KAPUZINER

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Gesetzgebung zu erneuern. Die Kriterien für diese Überarbeitung der Satzungen<br />

sind nachzulesen im Text des Zweiten Vatikanischen Konzils und in anderen<br />

späteren Dokumenten der Kirche. Es sind dies vor allem: die stete Rückkehr zu<br />

den Quellen jedes christlichen Lebens und zur ursprünglichen Inspiration der<br />

Institute unter Berücksichtigung der Zeichen der Zeit sowie die notwendige<br />

Verbindung spiritueller und juristischer Elemente, damit die Satzungen nicht ein<br />

rein juristischer oder ein nur aufmunternder Text werden.<br />

Unser Sonderkapitel vom Jahr 1968 hat die Satzungen rechtmäßig überarbeitet und<br />

sie dann »ad experimentum« veröffentlicht. Auf den Kapiteln der Jahre 1970 und<br />

1974 wurden sie wiederum in einigen Punkten überarbeitet.<br />

Nach der Norm »Ecclesiae sanctae« 11, Nr. 6 und 8 sowie nach dem Willen der<br />

Kongregation für die Ordensleute und für die Säkularinstitute, niedergelegt im<br />

Brief vom 15. November 1979, wurden die Satzungen auf dem Generalkapitel<br />

1982 so überarbeitet, dass die endgültige Approbation vom Heiligen Stuhl erlangt<br />

werden konnte.<br />

In Erwartung des neuen Codex und auf ausdrückliche Weisung der Kongregation<br />

für die Ordensleute und für die Säkularinstitute vom 4. August 1981 bestellte<br />

dasselbe Generalkapitel eine Kapitelskommission; diese erhielt den Auftrag, den<br />

Text stilistisch zu redigieren und ihn in Übereinstimmung zu bringen mit den<br />

Vorschriften des Codex luris Canonici beziehungsweise den Text ihm anzupassen.<br />

Der Generalminister mit seinem Definitorium setzte den Auftrag des Kapitels in<br />

die Tat um. Nachdem sie vom Heiligen Stuhl mit Brief vom 12. November 1982<br />

die entsprechende Vollmacht erhalten hatten, sorgten sie dafür, dass der definitiv<br />

überarbeitete Text veröffentlicht wurde. Dieser Text hatte ab 25. März 1983, dem<br />

Hochfest der Verkündigung des Herrn, Gesetzeskraft und blieb gültig, bis die<br />

Kongregation für die Institute des geweihten Lebens und für die Gesellschaften<br />

des Apostolischen Lebens diese Satzungen rechtmäßig approbierte.<br />

Nachdem der Codex Iuris Canonici am 25. Januar 1983 veröffentlicht worden war,<br />

musste der Text der Satzungen in einigen Teilen dem Codex angepasst werden.<br />

Aus diesem Grund gab die Kongregation den Generaloberen und ihren Räten die<br />

Vollmacht, bezüglich der vom neuen Codex geforderten Materie, die bisher noch<br />

nicht in den Text der Satzungen eingearbeitet war, provisorische Normen<br />

herauszugeben und diese dem nächsten Generalkapitel vorzulegen.<br />

Inzwischen wurde der sorgfältig bearbeitete Text der Satzungen der Kongregation<br />

zugeleitet. Dieser Text erhielt am 25. Dezember 1986 von derselben Kongregation<br />

die Approbation.<br />

Das Generalkapitel 1988 prüfte gewissenhaft die vom Generalminister mit seinem<br />

Satzungen der Kapuziner – Seite 8

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