Arbeitshilfe Bebauungsplanung - Ministerium für Infrastruktur und ...
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Besonderer Nutzungszweck von Flächen B 9<br />
B<br />
Unselbstständige Fläche mit besonderem Nutzungszweck<br />
Fallbeispiel 2: Die Gemeinde X plant die Neuordnung <strong>und</strong> geringfügige Arrondierung eines<br />
„Datschengebietes“. Ein geplanter Laden soll in seiner Lage am Rand des Gebietes räumlich<br />
fixiert werden, so dass die Anlieferung direkt über die angrenzende Straße erfolgen kann <strong>und</strong><br />
der Laden auch <strong>für</strong> die Nutzer anderer Wochenendhausgebiete gut erreichbar ist.<br />
Die planungsrechtliche Sicherung <strong>und</strong> Arrondierung der vorhandenen Wochenendhausnutzung<br />
erfordert die Aufstellung eines Bebauungsplans. Zur Sicherung der vorhandenen<br />
Wochenend- <strong>und</strong> Freizeitnutzung <strong>und</strong> zum Ausschluss von Dauerwohnen setzt der Bebauungsplan<br />
das Gelände als Wochenendhausgebiet gemäß § 10 BauNVO fest ( B 1.10<br />
„Sondergebiete, die der Erholung dienen“). Das zulässige Nutzungsspektrum wird <strong>für</strong> das<br />
Sondergebiet textlich in Bezug auf Laden- <strong>und</strong> Gaststättennutzungen erweitert:<br />
Laden in einem<br />
Wochenendhausgebiet<br />
Laden als unselbstständiger<br />
Teil des Sondergebietes<br />
Im Wochenendhausgebiet sind nur Wochenendhäuser <strong>und</strong> ein Laden zur Versorgung<br />
des Gebietes zulässig.<br />
Ausnahmsweise können auch Schank- <strong>und</strong> Speisewirtschaften zugelassen werden.<br />
Der an der örtlichen Erschließungsstraße geplante Laden ist Teil des Wochenendhausgebietes.<br />
Die Festsetzung eines eigenständigen Sondergebietes ist aufgr<strong>und</strong> der geringen Größe<br />
der Ladennutzung nicht gerechtfertigt. Die betreffende Fläche wird daher durch die Festsetzung<br />
eines besonderen Nutzungszwecks <strong>für</strong> eine Ladennutzung vorgehalten.<br />
Wochenendhausgebiet mit<br />
Festsetzung des besonderen<br />
Nutzungszwecks „Laden“ <strong>für</strong> eine<br />
Teilfläche des Sondergebietes<br />
Fallbeispiel 3: Im Zusammenhang mit der Planung eines Sportboothafens ( B 16.1<br />
Fallbeispiel 2) soll der Standort <strong>für</strong> eine Hafenmeisterei räumlich fixiert werden.<br />
In der Planzeichnung des Bebauungsplans<br />
wird die flächenhafte<br />
Festsetzung des Wassersportgebietes<br />
auf einer Teilfläche durch<br />
die Festsetzung einer Fläche mit<br />
dem besonderem Nutzungszweck<br />
„Hafenmeisterei“ überlagert.<br />
MIR Brandenburg / <strong>Arbeitshilfe</strong> <strong>Bebauungsplanung</strong> / Juni 2007 5 / 5