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Arbeitshilfe Bebauungsplanung - Ministerium für Infrastruktur und ...

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Besonderer Nutzungszweck von Flächen B 9<br />

B<br />

Unselbstständige Fläche mit besonderem Nutzungszweck<br />

Fallbeispiel 2: Die Gemeinde X plant die Neuordnung <strong>und</strong> geringfügige Arrondierung eines<br />

„Datschengebietes“. Ein geplanter Laden soll in seiner Lage am Rand des Gebietes räumlich<br />

fixiert werden, so dass die Anlieferung direkt über die angrenzende Straße erfolgen kann <strong>und</strong><br />

der Laden auch <strong>für</strong> die Nutzer anderer Wochenendhausgebiete gut erreichbar ist.<br />

Die planungsrechtliche Sicherung <strong>und</strong> Arrondierung der vorhandenen Wochenendhausnutzung<br />

erfordert die Aufstellung eines Bebauungsplans. Zur Sicherung der vorhandenen<br />

Wochenend- <strong>und</strong> Freizeitnutzung <strong>und</strong> zum Ausschluss von Dauerwohnen setzt der Bebauungsplan<br />

das Gelände als Wochenendhausgebiet gemäß § 10 BauNVO fest ( B 1.10<br />

„Sondergebiete, die der Erholung dienen“). Das zulässige Nutzungsspektrum wird <strong>für</strong> das<br />

Sondergebiet textlich in Bezug auf Laden- <strong>und</strong> Gaststättennutzungen erweitert:<br />

Laden in einem<br />

Wochenendhausgebiet<br />

Laden als unselbstständiger<br />

Teil des Sondergebietes<br />

Im Wochenendhausgebiet sind nur Wochenendhäuser <strong>und</strong> ein Laden zur Versorgung<br />

des Gebietes zulässig.<br />

Ausnahmsweise können auch Schank- <strong>und</strong> Speisewirtschaften zugelassen werden.<br />

Der an der örtlichen Erschließungsstraße geplante Laden ist Teil des Wochenendhausgebietes.<br />

Die Festsetzung eines eigenständigen Sondergebietes ist aufgr<strong>und</strong> der geringen Größe<br />

der Ladennutzung nicht gerechtfertigt. Die betreffende Fläche wird daher durch die Festsetzung<br />

eines besonderen Nutzungszwecks <strong>für</strong> eine Ladennutzung vorgehalten.<br />

Wochenendhausgebiet mit<br />

Festsetzung des besonderen<br />

Nutzungszwecks „Laden“ <strong>für</strong> eine<br />

Teilfläche des Sondergebietes<br />

Fallbeispiel 3: Im Zusammenhang mit der Planung eines Sportboothafens ( B 16.1<br />

Fallbeispiel 2) soll der Standort <strong>für</strong> eine Hafenmeisterei räumlich fixiert werden.<br />

In der Planzeichnung des Bebauungsplans<br />

wird die flächenhafte<br />

Festsetzung des Wassersportgebietes<br />

auf einer Teilfläche durch<br />

die Festsetzung einer Fläche mit<br />

dem besonderem Nutzungszweck<br />

„Hafenmeisterei“ überlagert.<br />

MIR Brandenburg / <strong>Arbeitshilfe</strong> <strong>Bebauungsplanung</strong> / Juni 2007 5 / 5

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