Magazin 198404
Magazin 198404
Magazin 198404
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
• um Notwege fur Einsatz- und Rettungsfahrzeuge<br />
freizuhalten.<br />
Das unaufschiebbar Notwendige hängt von<br />
vielen Faktoren ab; denkbar ist, daß mangelhaHe<br />
Informationen ,n den ersten Minuten<br />
zu Schutzmaßnahmen führen, die sich<br />
später als weniger lageangepaßt zeigen.<br />
Dieses Risiko ist administrativ jedoch nicht<br />
auszuräumen . Im übrigen ist die Polizei<br />
nach § 9 Katastrophenschutzgesetz NW<br />
zur öffentlichen Katastrophenhille verpflichtet,<br />
wenn nicht die Wahrnehmung<br />
dringender eigener Aufgaben vorrangig ist.<br />
Warnung und Information der Bevölkerung<br />
stehen nach Übernahme des Einsatzes der<br />
Katastrophenschutzbehörde zu und nicht<br />
der Polizei. Die Katastrophenschutzbehorde<br />
kann mit der Durchführung an die<br />
Polizei herantreten. Die Landesregierung<br />
hält die geselzliche Regelung gegenwärtig<br />
für ausreichend.<br />
Frage: Wie und wann wird erreicht, daß im<br />
mediZinischen und pflegerischen Heilberufen<br />
Tatlge ,n ausreichender Zahl auch zur<br />
Versorgung von chemisch, biologisch und<br />
radioaktiv kontaminierten Personen zur<br />
Hilfe in der Lage sind?<br />
In welcher Weise wurden die Richtlinien<br />
des Bundesministers zur Notfallplanung in<br />
Krankenhäusern erfüllt? Sind die Krankenhäuser<br />
des Landes kurzfristig in der Lage,<br />
ihren Dienstbereich auf den Bedarf im Katastrophenfall<br />
und damit auf die Versorgung<br />
vieler Notfallpallenten umzustellen?<br />
Antwort: Auf Anregung und unter Beteiligung<br />
des Ministers für Arbeit, Gesundheit<br />
und SOZiales NRW sind seit t 980 von den<br />
Ärztekammern Nordrhein und Westfalen<br />
Lippe zahlreiche Fortbildungsveranstaltungen<br />
zu den Themen Katastrophenschutz<br />
und Katastrophenmedizin durchgeführt<br />
worden, an denen neben Ärzten auch<br />
nichtärztliches Personal und Helfer von<br />
Einheiten des Katastrophenschutzes teilnahmen.<br />
Behandelt wurden auf diesen<br />
Veranstaltungen Behandlungsmöglichkeiten<br />
bel gesundheitlichen Schäden durch<br />
chemische Stoffe und durch Strahlenbela-<br />
DI. Behörden führen<br />
zur AUlbUdung Ihrer<br />
Bedlen,teten Im<br />
Selbstschutz In Zuaammenarbeit<br />
mit dem<br />
Bundetverband für<br />
den Selbstschutz<br />
Lehrginge und Obungen<br />
durch.<br />
stung sowie die gesundheitliche Versorgung<br />
bei einem Massenanfall von Notfallpatienten.<br />
Spezielle FortbIldungsveranstaltungen<br />
fanden in der Umgebung kerntechnischer<br />
Anlagen statt.<br />
Der Minister für Arbeit, Gesundheit und<br />
Soziales NRW hat über Behandlungsmöglichkeiten<br />
bei Strahlenunfällen ein Verzeichnis<br />
der Kliniken im Lande Nordrhein<br />
Westfalen erstellt, das jährlich fortgeschrieben<br />
und über die örtlichen Gesundheitsbehörden<br />
den Katastrophenschutzbehörden,<br />
den Ärztekammern und den Krankenhäusern<br />
zugeleitet wird. Die Frage der Versorgung<br />
biologisch kontamlnierter Personen<br />
stellt sich für den Katastrophenschutz<br />
kaum; sie ist relevant fur den ZiVilschutz im<br />
Gesundheitswesen bei dem Einsatz von<br />
biologischen Kampfmitteln in einem Verteidigungsfall.<br />
Die Krankenhäuser haben Im Benehmen<br />
mit den örtlichen Katastrophenschutzbehörden<br />
Einsatz- und Alarmpläne für die<br />
Aufnahme einer größeren Zahl von Notfallpatienten<br />
aufgestellt. Zur Koordinierung<br />
der Zusammenarbeit aller Stellen und Einrichtungen<br />
des Gesundheitswesens mit<br />
den Gesundheitsbehörden und den Katastrophenschutzbehörden<br />
und für überörtliche<br />
Maßnahmen sind unter Federführung<br />
des Ministers für Arbeit, Gesundheit und<br />
Soziales mit der Krankenhausgesellschaft<br />
NW, den Ärztekammern Nordrhein und<br />
Westfalen-Lippe, den kassenärztlichen<br />
Vereinigungen Nordrhein und Westfalen<br />
Lippe, dem Landkreistag NW und dem<br />
Städte tag NW "Empfehlungen zu<br />
Vorsorgeplanungen In Krankenhäusern für<br />
Unglücks- und Katastrophenfälle" erarbeitet<br />
worden, die in Kürze mit ergänzenden<br />
Hinweisen für den Behördenbereich im<br />
Ministerialblatt NW veröffentlicht werden.<br />
Maßnahmen für den Zivilschutz im Gesundheitswesen<br />
werden im Rahmen der<br />
Vorgaben des Bundes vorbereitet.<br />
Frage: Im Bundesgebiet ist im allgemeinen<br />
die Errichtung von Schutzräumen der<br />
freien Verantwortung der Bauherrn überlassen.<br />
Für einige Behörden besteht jedoch<br />
nach VorschriHen des Bundesministeriums<br />
des Innern die Pflicht, für die<br />
freiwillige Errichtung zu werben.<br />
In welcher Weise ISt die Landesregierung<br />
hier beispielgebend und richtet in neuen<br />
Bauwerken Schutzräume für die Belegschaft<br />
und ggl. weitere für die Bevölkerung<br />
ein, um den Schutz bei Störfällen und<br />
Katastrophen im Frieden wie auch im Verteidigungsfall<br />
zu erhöhen?<br />
Welche Finanzierungspläne liegen hierzu<br />
vor?<br />
Antwort: Die Landesregierung hat bereits<br />
am 22. Januar 1968 beschlossen, in Neuund<br />
Erweiterungsbauten staatlicher Gebäude<br />
bauliche Vorsorgemaßnahmen fur<br />
den späteren Einbau von Hausschutzräumen<br />
dadurch zu treffen, daß trümmer- und<br />
strahlungsgeschützte Umfassungswände<br />
und -decken in dem erforderlichen Umfang<br />
errichtet werden.<br />
Die VerwaltungsvorschrIften zur Durchführung<br />
des Kabinettbeschlusses sind zuletzt<br />
durch Gemeinsamen Runderlaß des Ministers<br />
für Landes- und Stadtenlwlcklung<br />
und des Innenministers vom 30. JUni 1982<br />
unter Berücksichtigung der Bautechnischen<br />
Grundsätze für Hausschutzräume<br />
bzw. Großschutzräume des Bundesbauministers<br />
neugefaßt worden.<br />
Nach einer Bestandsaufnahme aus den<br />
Jahren 1978/79 sind In ca. 400 DIenstgebäuden<br />
Schutzräume mit ca. 33500<br />
Schutzplätzen vorhanden. In rd. 200<br />
Dienstgebäuden sind bauliche Vorsorgemaßnahmen<br />
für den Ausbau von Schutzräumen<br />
mit rd. 41400 Schutzplätzen getroffen<br />
worden. Bauliche Vorsorgemaßnahmen<br />
für weitere 10000 Schutzplätze<br />
sind im Zusammenhang mit dem kunHlgen<br />
Bau und der Erweiterung von Dienstgebäuden<br />
geplant.<br />
Besondere Finanzierungspläne für Schutzbaurnaßnahmen<br />
in Dienstgebäuden bestehen<br />
nicht, da die Kosten des zivilschutzmäßigen<br />
Ausbaus nicht gesondert ausgewiesen<br />
werden, sondern in den Baukosten des<br />
jeweiligen Bauvorhabens enthalten sind;<br />
sie betragen schätzungsweise 1 bis 2 Prozent<br />
der gesamten Bausumme.<br />
Frage: Um die Staats- und RegIerungsfunktion<br />
auch In AusnahmesItuationen Im<br />
Spannungs- und Verteidigungsfall aufrecht<br />
erhalten zu können, hat das Kabinett bereits<br />
1961 beschlossen, in allen Landesbehorden<br />
einen Selbstschutz einZUrichten.<br />
In welcher Weise und In welchem Umfang<br />
werden Bedienstete standig im Selbstschutz<br />
ausgebildet? Liegen überall aktuelle<br />
Pflicht-, Rettungs- und Selbstschutzpläne<br />
vor?<br />
Antwort: Bereits durch den Beschluß der<br />
Landesregierung vom 12. Dezember 1961<br />
ist es allen Behörden des Landes zur Pflicht<br />
12 ZS-MAGAZIN 4/84