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Magazin 198404

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• um Notwege fur Einsatz- und Rettungsfahrzeuge<br />

freizuhalten.<br />

Das unaufschiebbar Notwendige hängt von<br />

vielen Faktoren ab; denkbar ist, daß mangelhaHe<br />

Informationen ,n den ersten Minuten<br />

zu Schutzmaßnahmen führen, die sich<br />

später als weniger lageangepaßt zeigen.<br />

Dieses Risiko ist administrativ jedoch nicht<br />

auszuräumen . Im übrigen ist die Polizei<br />

nach § 9 Katastrophenschutzgesetz NW<br />

zur öffentlichen Katastrophenhille verpflichtet,<br />

wenn nicht die Wahrnehmung<br />

dringender eigener Aufgaben vorrangig ist.<br />

Warnung und Information der Bevölkerung<br />

stehen nach Übernahme des Einsatzes der<br />

Katastrophenschutzbehörde zu und nicht<br />

der Polizei. Die Katastrophenschutzbehorde<br />

kann mit der Durchführung an die<br />

Polizei herantreten. Die Landesregierung<br />

hält die geselzliche Regelung gegenwärtig<br />

für ausreichend.<br />

Frage: Wie und wann wird erreicht, daß im<br />

mediZinischen und pflegerischen Heilberufen<br />

Tatlge ,n ausreichender Zahl auch zur<br />

Versorgung von chemisch, biologisch und<br />

radioaktiv kontaminierten Personen zur<br />

Hilfe in der Lage sind?<br />

In welcher Weise wurden die Richtlinien<br />

des Bundesministers zur Notfallplanung in<br />

Krankenhäusern erfüllt? Sind die Krankenhäuser<br />

des Landes kurzfristig in der Lage,<br />

ihren Dienstbereich auf den Bedarf im Katastrophenfall<br />

und damit auf die Versorgung<br />

vieler Notfallpallenten umzustellen?<br />

Antwort: Auf Anregung und unter Beteiligung<br />

des Ministers für Arbeit, Gesundheit<br />

und SOZiales NRW sind seit t 980 von den<br />

Ärztekammern Nordrhein und Westfalen­<br />

Lippe zahlreiche Fortbildungsveranstaltungen<br />

zu den Themen Katastrophenschutz<br />

und Katastrophenmedizin durchgeführt<br />

worden, an denen neben Ärzten auch<br />

nichtärztliches Personal und Helfer von<br />

Einheiten des Katastrophenschutzes teilnahmen.<br />

Behandelt wurden auf diesen<br />

Veranstaltungen Behandlungsmöglichkeiten<br />

bel gesundheitlichen Schäden durch<br />

chemische Stoffe und durch Strahlenbela-<br />

DI. Behörden führen<br />

zur AUlbUdung Ihrer<br />

Bedlen,teten Im<br />

Selbstschutz In Zuaammenarbeit<br />

mit dem<br />

Bundetverband für<br />

den Selbstschutz<br />

Lehrginge und Obungen<br />

durch.<br />

stung sowie die gesundheitliche Versorgung<br />

bei einem Massenanfall von Notfallpatienten.<br />

Spezielle FortbIldungsveranstaltungen<br />

fanden in der Umgebung kerntechnischer<br />

Anlagen statt.<br />

Der Minister für Arbeit, Gesundheit und<br />

Soziales NRW hat über Behandlungsmöglichkeiten<br />

bei Strahlenunfällen ein Verzeichnis<br />

der Kliniken im Lande Nordrhein­<br />

Westfalen erstellt, das jährlich fortgeschrieben<br />

und über die örtlichen Gesundheitsbehörden<br />

den Katastrophenschutzbehörden,<br />

den Ärztekammern und den Krankenhäusern<br />

zugeleitet wird. Die Frage der Versorgung<br />

biologisch kontamlnierter Personen<br />

stellt sich für den Katastrophenschutz<br />

kaum; sie ist relevant fur den ZiVilschutz im<br />

Gesundheitswesen bei dem Einsatz von<br />

biologischen Kampfmitteln in einem Verteidigungsfall.<br />

Die Krankenhäuser haben Im Benehmen<br />

mit den örtlichen Katastrophenschutzbehörden<br />

Einsatz- und Alarmpläne für die<br />

Aufnahme einer größeren Zahl von Notfallpatienten<br />

aufgestellt. Zur Koordinierung<br />

der Zusammenarbeit aller Stellen und Einrichtungen<br />

des Gesundheitswesens mit<br />

den Gesundheitsbehörden und den Katastrophenschutzbehörden<br />

und für überörtliche<br />

Maßnahmen sind unter Federführung<br />

des Ministers für Arbeit, Gesundheit und<br />

Soziales mit der Krankenhausgesellschaft<br />

NW, den Ärztekammern Nordrhein und<br />

Westfalen-Lippe, den kassenärztlichen<br />

Vereinigungen Nordrhein und Westfalen­<br />

Lippe, dem Landkreistag NW und dem<br />

Städte tag NW "Empfehlungen zu<br />

Vorsorgeplanungen In Krankenhäusern für<br />

Unglücks- und Katastrophenfälle" erarbeitet<br />

worden, die in Kürze mit ergänzenden<br />

Hinweisen für den Behördenbereich im<br />

Ministerialblatt NW veröffentlicht werden.<br />

Maßnahmen für den Zivilschutz im Gesundheitswesen<br />

werden im Rahmen der<br />

Vorgaben des Bundes vorbereitet.<br />

Frage: Im Bundesgebiet ist im allgemeinen<br />

die Errichtung von Schutzräumen der<br />

freien Verantwortung der Bauherrn überlassen.<br />

Für einige Behörden besteht jedoch<br />

nach VorschriHen des Bundesministeriums<br />

des Innern die Pflicht, für die<br />

freiwillige Errichtung zu werben.<br />

In welcher Weise ISt die Landesregierung<br />

hier beispielgebend und richtet in neuen<br />

Bauwerken Schutzräume für die Belegschaft<br />

und ggl. weitere für die Bevölkerung<br />

ein, um den Schutz bei Störfällen und<br />

Katastrophen im Frieden wie auch im Verteidigungsfall<br />

zu erhöhen?<br />

Welche Finanzierungspläne liegen hierzu<br />

vor?<br />

Antwort: Die Landesregierung hat bereits<br />

am 22. Januar 1968 beschlossen, in Neuund<br />

Erweiterungsbauten staatlicher Gebäude<br />

bauliche Vorsorgemaßnahmen fur<br />

den späteren Einbau von Hausschutzräumen<br />

dadurch zu treffen, daß trümmer- und<br />

strahlungsgeschützte Umfassungswände<br />

und -decken in dem erforderlichen Umfang<br />

errichtet werden.<br />

Die VerwaltungsvorschrIften zur Durchführung<br />

des Kabinettbeschlusses sind zuletzt<br />

durch Gemeinsamen Runderlaß des Ministers<br />

für Landes- und Stadtenlwlcklung<br />

und des Innenministers vom 30. JUni 1982<br />

unter Berücksichtigung der Bautechnischen<br />

Grundsätze für Hausschutzräume<br />

bzw. Großschutzräume des Bundesbauministers<br />

neugefaßt worden.<br />

Nach einer Bestandsaufnahme aus den<br />

Jahren 1978/79 sind In ca. 400 DIenstgebäuden<br />

Schutzräume mit ca. 33500<br />

Schutzplätzen vorhanden. In rd. 200<br />

Dienstgebäuden sind bauliche Vorsorgemaßnahmen<br />

für den Ausbau von Schutzräumen<br />

mit rd. 41400 Schutzplätzen getroffen<br />

worden. Bauliche Vorsorgemaßnahmen<br />

für weitere 10000 Schutzplätze<br />

sind im Zusammenhang mit dem kunHlgen<br />

Bau und der Erweiterung von Dienstgebäuden<br />

geplant.<br />

Besondere Finanzierungspläne für Schutzbaurnaßnahmen<br />

in Dienstgebäuden bestehen<br />

nicht, da die Kosten des zivilschutzmäßigen<br />

Ausbaus nicht gesondert ausgewiesen<br />

werden, sondern in den Baukosten des<br />

jeweiligen Bauvorhabens enthalten sind;<br />

sie betragen schätzungsweise 1 bis 2 Prozent<br />

der gesamten Bausumme.<br />

Frage: Um die Staats- und RegIerungsfunktion<br />

auch In AusnahmesItuationen Im<br />

Spannungs- und Verteidigungsfall aufrecht<br />

erhalten zu können, hat das Kabinett bereits<br />

1961 beschlossen, in allen Landesbehorden<br />

einen Selbstschutz einZUrichten.<br />

In welcher Weise und In welchem Umfang<br />

werden Bedienstete standig im Selbstschutz<br />

ausgebildet? Liegen überall aktuelle<br />

Pflicht-, Rettungs- und Selbstschutzpläne<br />

vor?<br />

Antwort: Bereits durch den Beschluß der<br />

Landesregierung vom 12. Dezember 1961<br />

ist es allen Behörden des Landes zur Pflicht<br />

12 ZS-MAGAZIN 4/84

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